Migration & Integration
Ausländerbehörde
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel. 03681 / 74 - 2908
Fax 03681 / 74 - 2875
E-Mail: abh@stadtsuhl.de
Sprechzeiten:
Montag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
Für Nichtsesshafte gelten die für Thüringen festgelegten Sprechzeiten (Montag - Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr ; Freitag: 10.00 - 11.00 Uhr)
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde im Sozialamt/Sachgebiet Sonstige Soziale Leistungen ist u. a. zuständig für den Vollzug des Gesetzes über den Aufenthalt (AufenthG) in den Bereichen Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern. Ebenso liegt in der Ausländerbehörde die Zuständigkeit für das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG / EU) und das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)
Vollzug des Gesetzes über den Aufenthalt (AufenthG)
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Bearbeitung alle Einreiseanträge von Ausländern bei deutschen Botschaften oder konsularischen Vertretungen im Rahmen des Visaverfahrens. In diesem Zusammenhang auch die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen für den Aufenthalt von ausländischen Bürgern in Deutschland
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Erteilung von befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstiteln für ausländische Staatsangehörige nach Prüfung der Voraussetzungen z. B. im Rahmen des Studiums, der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären, politischen oder familiären Gründen)
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Aufenthaltserlaubnis Nachzug
Vollzug es Asylverfahrensrechts (AsylVfG)
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Aufenthaltsgestattungen und Duldungen für Asylbewerber
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Anträge auf Verlassen des Gestattungsbereiches und Umverteilung
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Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
Wahrnehmung von Aufgaben des Fachkräfteeinwanderungsgeseztes
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Kommunale Integrationsbeauftragte / Ausländerbeauftragte
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel.: 03681 / 74 - 2885
Fax: 03681 / 74 - 2875
E-Mail: Sigute.Al-Yousef@stadtsuhl.de
Leistungen Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland haben politisch Verfolgte in Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte. Asylbewerber werden nach einem Verteilschlüssel auf die Bundesländer und Landkreise und kreisfreien Städte verteilt.
Die kreisfreie Stadt Suhl beherbergt die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Thüringen und ist insoweit von der Verteilung von Asylbewerbern ausgenommen. Grundsätzlich können Asylbewerber bis zur Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Flüchtling oder bis zur Ausreise infolge eines erfolglosen Asylverfahrens für diesen Zeitraum einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen. Diese umfassen Geldleistungen zur Deckung des täglichen Grundbedarfs.
Antragsbearbeitung und Auszahlung der Leistungen sowie die soziale Betreuung von Asylantragstellern erfolgt durch das Sozialamt Suhl / Sachgebiet Sonstige soziale Aufgaben.