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Anmeldung der Schulanfänger zum Schulbesuch für das Schuljahr 2025/2026

 

Veröffentlicht: 20.02.2024

 

Für alle Kinder, die am 1. August 2025 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 18 die Schulpflicht am 1. August 2025. Diese Kinder sind an der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.

Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

 

In der Stadt Suhl erfolgt die Anmeldung in den 4 Grundschulen sowie der Jenaplan-Schule Haus 1 und Haus 2

an folgenden Tagen jeweils in Zeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr:

                Donnerstag, 02.05.2024

                Montag, 06.05.2024

                Dienstag, 07.05.2024

Für die Ortsteile Vesser, Schmiedefeld und Gehlberg erfolgt die Anmeldung an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Jenplan-Schule Haus 2, Suhl OT Schmiedefeld (ehemals ImPuls-Schule)

 

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Bei Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

Die Einzugsbereiche der Grundschulen sind einzuhalten. Es gelten nachfolgend aufgeführte Schulbezirke.



 


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