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Öffentlichkeitsarbeit

Geordnete Entsorgung der Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet des WAwZV „Obere Gera“

 

Veröffentlicht am: 29.02.2024

 

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen wird durchgeführt in der:

 

Stadt Suhl OT Gehlberg                                vom 25.03.2024 bis 28.03.2024

 

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen geschieht im Anschluss- und Benutzungszwang. Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 1 m³ Fäkalschlamm je Einwohnerwert und Jahr.

 

Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass Entsorgungsleistungen außerhalb der bekannt gemachten Entsorgungstermine als Sonderentsorgungen berechnet werden müssen.

 

Grundlage für die Entsorgung sind die §§ 5 und 14 Abs. 1, 2 u. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung – EWS-) vom 17.02.2011 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 25.02.2011), geändert durch 1. Änderung Entwässerungssatzung - 1. ÄndS EWS - am 12.08.2013 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 23.08.2013) in Verbindung mit § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ (GS-EWS) vom 27.05.2020 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera“ vom 05.06.2020).

 

Zum Zwecke besonderer Terminabstimmung ist eine Rücksprache mit der Fa. Remondis GmbH Thüringen unter folgender Telefonnummer möglich: 03628/6134-17.

 

Für weitere Rückfragen steht die Geschäftsstelle des WAwZV „Obere Gera“ unter Tel.: 036205/933-55 zur Verfügung.

 

 

 

Dominik Straube

Verbandsvorsitzender

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