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Gewässerschau der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl und Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse am Fließgewässer „Vesser“

 

Veröffentlicht: 22.02.2024

 

Öffentliche Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl


Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl führt eine Gewässerschau gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) am 26. März 2024 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse (laut § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse in Verbindung mit §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände -Wasserverbandsgesetz- WVG).

 

Zu diesem Zweck wird gemäß § 74 Abs. 4 und 5 ThürWG durch die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet. Die Schaukommission setzt sich aus einem Vertreter der ausrichtenden Behörde, einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Fischereibehörde und einem Vertreter des örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse zusammen.

 

Der Vorstand des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse hat am 07. Februar 2024 der Durchführung einer Verbandsschau zugestimmt. An ihr nehmen der Schaubeauftragte des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Obere Werra/Schleuse, der Verbandsmeister, der Verbandsingenieur und die Geschäftsführerin teil. Gemeinsam werden die Schaukommission der Stadt Suhl und die benannten Schaubeauftragten die Gewässerschau und die Verbandsschau am Gewässer II. Ordnung durchführen.

 

Für die Gewässer- bzw. Verbandsschau am 26. März 2024 ist die Begehung des Fließgewässers „Vesser“ im Suhler Ortsteil Vesser vom Suhler Weg, Schmiedefelder Straße bis zur Breitenbacher Straße geplant. Treffpunkt ist am 26. März 2024 um 8:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Vesser. Die Gewässerschau ist öffentlich. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.

 

Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit, in der Ortslage Vesser im Suhler Weg, in der Schmiedefelder Straße und in der Breitenbacher Straße durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten private Grundstücke zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich auf § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz.

 

Durch die öffentliche Bekanntgabe über die Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.

 

Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl ist Herr Seeliger (Tel. 0 36 81 – 74 24 89) sowie für die Verbandsschau des GUV Obere Werra/Schleuse Frau Holland-Moritz (Tel.: 0 36 85 - 40 69 851) bzw. Herr Rottenbach (Tel.: 0 36 85 - 40 69 852).

 

 

 

Laade

Amtsleiterin Umwelt- und Bauaufsichtsamt

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