Veröffentlicht: 20.02.2024
Die gesetzliche Frist zum Umtausch Ihres Führerscheines läuft!
Wenn Sie noch im Besitz eines sogenannten Papier-Führerscheins sind, empfehlen wir Ihnen dringen aktiv zu werden und das alte Dokument durch den neuen Führerschein ersetzen.
Die Jahrgänge 1953 bis 1970 sollten den Führerschein schon längst, bis zum 19.01.2024, umgetauscht haben! Sollten Sie also Ihrer Verpflichtung noch nicht nachgekommen sein, bitten wir Sie dies schnellstmöglich zu tun.
Buchen Sie bitte hierfür zeitnah einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de – schauen Sie am rechten Bildrand nach „online-Terminvereinbarung“!
Für den Umtausch benötigen Sie:
• Führerschein
• Personalausweis
• ein biometrisches Passbild (das können Sie auch vor Ort machen)
Übrigens: Die Frist zum Umtausch des Führerscheins für die Jahrgänge 1971 und später läuft am 19.01.2025 ab.
Führerscheininhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch etwas Zeit. Sie müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl melden.
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