Im Sozialdezernat / Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle
Pädagoge für elementare Musikpädagogik (m/w/d) im Fach Gesang, Querflöte, Klavier, Akkordeon, Violine oder Viola
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Erteilung von Unterricht im Bereich elementare Musikpädagogik und anteilig im Fach Gesang, Querflöte, Klavier, Akkordeon, Violine oder Viola (weitere Fächerkombinationen verhandelbar)
Einzel- und Gruppenunterricht
Vorbereitung der Schüler auf Konzerte und Wettbewerbe
aktive Teilnahme an Musikschulveranstaltungen
direkte und indirekte Zusammenhangstätigkeiten
Von den Bewerbern (m/w/d) werden folgende Voraussetzungen erwartet:
musikpädagogischer oder künstlerischer Abschluss in einem der genannten Fächer bzw. eine entsprechende Lehrbefähigung nach dem Thüringer Musikschulgesetz
abgeschlossene Ausbildung für Früherziehung bzw. Bereitschaft, diese berufsbegleitend abzuschließen entsprechende Unterrichtserfahrung
Bereitschaft zu persönlichem Engagement und Weiterbildung
Teamfähigkeit
Wir bieten:
30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen)
umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Möglichkeit des Leasings eines Dienstfahrrades auch zur privaten Nutzung
Anspruch auf Bildungsfreistellung gem. Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Arbeitszeit:
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Bewertung:
Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15.09.2024 an
Stadtverwaltung Suhl, Personal- und Hauptamt, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl oder
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt
übertragen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht
berücksichtigter Bewerbern (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der
Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlages.
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