Versand von Ausweisdokumenten und Führerscheinen direkt nach Hause möglich
- Ordnungs- u. Bürgeramt 1
- vor 2 Tagen
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Ab 01.05.2025 bietet die Bundesdruckerei jetzt auch optional die Möglichkeit an, die im Amt beantragte Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis) kostenpflichtig direkt an die Hauptwohnung der antragstellenden Person zu schicken. Die Gebühr dafür beträgt 15,00 Euro.
Der Versand ist nur möglich, soweit noch ein anderes Ausweisdokument vorhanden ist. Dieses ist bei Zustellung dem Angestellten der Post vorzulegen. Beispielsweise beantragen Sie einen Reisepass, den Sie sich zuschicken lassen wollen. Der bisherige Reisepass wird durch die Einwohnermeldebehörde bei Antragstellung des neuen Reisepasses ungültig gemacht. Bei der Zustellung vom neuen Reisepass ist der Personalausweis dem Postzusteller vorzulegen.
Der Versand ist nicht möglich, wenn Personalausweis und Reisepass gleichzeitig beantragt werden. Außerdem können Reisepässe nicht an minderjährige Personen (Person ist unter 18 Jahre alt) und Personalausweise nicht an Personen unter 16 Jahren verschickt werden.
Der Versand des Ausweisdokuments erfolgt durch die Deutsche Post AG. Der Ausweis kann nur an den Hauptwohnsitz in Deutschland geschickt werden. Weiterhin muss die Entgegennahme persönlich durch den Ausweisinhaber erfolgen. Es empfiehlt sich, bei Beantragung eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, damit die Deutsche Post AG weitere Informationen über die Zustellung mitteilen kann. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird das Ausweisdokument zur Abholung sieben Tage in einer Postfiliale hinterlegt. Wenn Sie den Ausweis in der Frist nicht bei der Post abholen, wird dieser zurück an die Einwohnermeldebehörde geschickt, bei welcher die Abholung dann erfolgen kann.
Des Weiteren hat die Bundesdruckerei schon vor einiger Zeit die Möglichkeit des Direktversandes für die Zusendung des Führerscheins eröffnet. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf 5,31 € netto.
Die Bezahlung der jeweiligen Gebühr erfolgt direkt bei Antragstellung.
Der Vorteil des Direktversands für Sie als Bürger ist, dass ein erneutes Aufsuchen der Verwaltung zur Abholung des jeweiligen Dokuments unterbleiben kann.
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