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Personal- und Hauptamt 2

Wir bilden aus! Auszubildende im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) - Öffentliche Stellenausschreibung



Wir bilden aus!

 

Die Stadtverwaltung Suhl bildet auch im Jahr 2025 neue Nachwuchskräfte aus.

Starten Sie Ihre berufliche Laufbahn in der Kommunalverwaltung als

 

Auszubildende im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf

Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)

 

Ausbildungsprofil:

 

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) beginnt im August 2025.

Sie dauert drei Jahre, beginnt mit einem Einführungsseminar und teilt sich dann in Praxisblöcke bei den Ämtern der Stadtverwaltung Suhl (praktische Ausbildung) und Berufsschulblöcke (theoretische Ausbildung) am Berufsbildungszentrum Meiningen.

 

Anforderungsprofil:

 

  • einen guten bis sehr guten Realschulabschluss oder höheren Abschluss (Abitur)

  • gutes mündliches und schriftliches Ausdruckvermögen

  • gute Allgemeinbildung sowie angenehme Umgangsformen

  • keine Scheu vor der Arbeit mit Gesetzestexten

  • Zuverlässigkeit, Engagement und Lernbereitschaft

 

Wir bieten:

 

  • eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung

  • bei erfolgreicher Abschlussprüfung eine Abschlussprämie sowie eine jährliche Sonderzahlung

  • vermögenswirksame Leistungen

  • 30 Urlaubstage im Jahr

  • Chance auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung

 

Bewerbungsverfahren:

 

Der Bewerbungszeitraum endet am 06.11.2024. Das mehrstufige Auswahlverfahren beginnt Ende November 2024. Bewerber mit Behinderung (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, aktuelle Zeugnisabschrift/en etc.) sowie mit einer Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreter/s bei Minderjährigen senden Sie bitte an die

 

Stadtverwaltung Suhl

Personal- und Hauptamt

Friedrich-König-Straße 42

98527 Suhl

 

oder per E-Mail an

 

 

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet. Nach Abschluss des Einstellungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages.

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