Planen, Bauen und Wohnen in Suhl
Egal was Sie planen, hier finden Sie alle Informationen zum Thema. Wir bieten Ihnen einen schellen Überblick zu allen Neuigkeiten bis hin zu Hinweisen zum Genehmigungsverfahren.
Konzepte Stadtentwicklung
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Stadtentwicklungskonzepte der Stadt Suhl zum download zur Verfügung. Sie Laden die Daten als .pdf oder als .zip.

Rechtskräftige Bebauungspläne
Nachfolgend stellen wir Ihnen die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Suhl zum download zur Verfügung. Sie Laden die Daten als .pdf oder als .zip.


Kommunale Wärmeplanung – Suhls Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung
Um einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 20245 leisten zu können, ist es erforderlich, dass Potentiale für eine moderne, belastbare und wirtschaftliche Wärmeversorgung für Suhl aufgezeigt werden. Durch die Erarbeitung des Fokuskonzeptes kommunale Wärmeplanung (KWP) soll eine konkrete Planungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie in den einzelnen Stadtgebieten langfristig eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreicht und die Umsetzung von Maßnahmen zur Umstellung hin zur treibhausgasneutralen Versorgung mit Wärme beschleunigt werden kann.
Die kommunale Wärmeplanung schafft somit Planungssicherheit für alle Akteure auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune. Bereits im Jahr 2023 hat der Stadtrat einen Beschluss zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gefasst und es wurden Fördermittel über die Maßnahme Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt.
Der Zuwendungsbescheid ging am 27.05.2024 ein und nach Ausschreibung der Leistung startete der Bearbeitungsprozess am 01.10.2024. Das Vorhaben läuft unter dem Förderkennzeichen 67K28845 mit einem Bewilligungszeitraum vom 01.06.2024 bis 31.03.2026.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Projektträger
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbh (ZUG)
Gesetzliche Grundlagen zur Wärmeplanung
Für die kommunale Wärmeplanung sind zwei Gesetze wichtig:
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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Dieses Gesetz soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Es legt strenge Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest. Zukünftig dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien liefern.
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Wärmeplanungsgesetz (WPG): Dieses Gesetz regelt die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Städte in der Größe von Suhl (unter 100.000 Einwohner) müssen bis Mitte 2028 mit ihrem Wärmeplan fertig sein. Das WPG verpflichtet Kommunen, den Wärmebedarf und die vorhandenen Wärmequellen zu analysieren. Mit Hilfe des Wärmeplans sollen erneuerbare Energien gefördert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Beide Gesetze wirken zusammen, um die Klimaziele zu erreichen und die Wärmeversorgung im Sinne der Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit und des sparsamen Energie-Einsatzes zu verbessern. Obwohl die Wärmeplanung rechtlich unverbindlich ist, kann sie direkte Auswirkungen auf die Wärmeversorgung haben, zum Beispiel durch die anschließende Ausweisung von Fernwärmegebieten per Satzung. Bei diesen Gebieten ist Fernwärme dann eine Option für die Gebäudeversorgung nach GEG, und es gelten längere Übergangsfristen zur Nutzung der bestehenden Heizungstechnologie.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger, strategischer Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, betrachtet aber auch die Energieplanung als Ganzes. Grundsätzlich umfasst die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet und berücksichtigt private Wohngebäude, kommunale Liegenschaften sowie gewerbliche Gebäude.
Die Kommune spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur. Sie ist verantwortlich für die räumliche Planung, besitzt die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und ist oft Inhaberin der Wegerechte sowie Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge kann die Kommune maßgeblich dazu beitragen, Bürgerinnen und Unternehmen für das Thema zu sensibilisieren. Letztlich kann die Kommune die Wärmewende gezielt unterstützen, indem sie quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Mittel zur Wärmeverteilung fördert. Für das gut ausgebaute Fernwärmenetz werden bereits Transformationspfade erstellt um dieses auf eine gänzlich treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzustellen und ggf. zu erweitern. Bislang wird die Fernwärme schon zu 86% über unvermeidbare Abwärme durch die ansässige Restabfallbehandlungsanlage gespeist.
Beteiligung am Erstellungsprozess
Planungsverantwortliche Stelle ist die Stadt Suhl. Ihr obliegt die federführende Organisation und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind Mitarbeitende der Stadtverwaltung u.a. aus den Bereichen Stadtentwicklung, Energiemanagement, Geoinformation und Statistik beteiligt.
Weiterhin sind relevante Akteure wie Schornsteinfeger, Netzbetreiber, städtische Wohnungsgesellschaften sowie Interessensvertreter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern, Vertreter der RABA sowie die Stadtverwaltung der Nachbarstadt Zella-Mehlis eingebunden. Zentraler Partner sind die Stadtwerke Suhl / Zella-Mehlis, da im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Wärmeplans und die zügige Realisierung notwendiger Wärmeinfrastrukturprojekte intensiver Abstimmungsbedarf mit dem örtlichen Energieversorger besteht. Auftragnehmer zu Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sind das Institut für klimaneutrale Stadt- und Regionalentwicklung (ikre) aus Erfurt sowie die Klima und Energieeffizienz Agentur GmbH (KEEA) aus Kassel.
Projektablauf und Zeitplan
Eine kommunale Wärmeplanung ist durch vier wesentliche Projektschritte gekennzeichnet. Nach der Erstellung einer Bestandsanalyse zur aktuellen Wärmeversorgung und dem derzeitigen Wärmeverbrauch, folgt die Erhebung der Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Potenziale werden im Rahmen einer Szenarienentwicklung miteinander verschnitten und in einen zeitlichen Umsetzungsplan eingeordnet (Zielszenario). Damit für die weiteren Planungen und Umsetzungen erforderliche Rahmenbedingungen geschaffen sind, wird zum Schluss eine Wärmewendestrategie mit Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplänen erstellt. Der Entwurf des Wärmeplans wurde bereits im Dezember 2025 im Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Geplant ist die Veröffentlichung zur Einsichtnahme und Einreichung von Stellungnahmen und Anregungen im Frühjahr 2026. Nach Prüfung und Einarbeitung der Rückmeldungen erfolgt die Vorstellung im Stadtrat sowie eine öffentliche Infoveranstaltung.
Quelle: KEEA
Verwendung Ihrer Daten
Für die Bestandsanalyse der KWP können gebäudescharfe bzw. wohnungsscharfe Verbrauchswerte für Strom und Wärme verwendet werden, welche möglicherweise Rückschlüsse auf individuelle Verbräuche ermöglichen. Aber auch demografische Informationen über Leerstand und Altersstruktur in bestimmten Gebieten werden als Datengrundlage herangezogen. Die personenbezogenen Daten werden durch die Stadt Suhl sowie die beteiligten Akteure unter strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig eine effiziente Planung zu ermöglichen. Darüber hinaus legt das Wärmeplanungsgesetzt Anforderungen an die Anonymisierung und Aggregierung, also die Zusammenfassung Ihrer Daten fest, sodass im fertigen Wärmeplan keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte geschlossen werden können.
Quelle KEEA














