Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass sowie Aufenthaltstitel und Reiseausweise erlaubt.
- Ordnungs- u. Bürgeramt 1
- 8. Apr.
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Aktualisiert: 16. Apr.
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder für Personalausweise und Reisepässe durch die Einwohnermeldebehörde der Stadt Suhl nur noch in digitaler Form angenommen werden.
Damit wird eine Vorgabe des Bundesministeriums des Innern und für Heimat umgesetzt, welche die Sicherheit bei Personalausweisen und Reisepässen erhöhen soll.
Um die Passbilder zu machen, kann der Fotoautomat im Neuen Rathaus der Stadt Suhl verwendet werden. Dieses Passbild kostet 7,00 Euro.
Weiterhin können Bürger auch zertifizierte Fotografen oder andere, übliche Anlaufstellen für biometrische Passbilder nutzen, soweit dort eine Möglichkeit für die digitale Übermittlung der Passbilder besteht. Bei dem Fotografen erhält der Bürger einen Ausdruck mit einem Datamatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), welcher in Folge zur Beantragung bei der Behörde vorgelegt wird. Dieser Code wird von der Behörde gescannt und so kann das Lichtbild, aus einer sicheren Cloud, heruntergeladen und in den Antrag übernommen werden.
Die Verwendung papierbasierter bzw. ausgedruckter Passbilder ist ab Mai 2025 für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses nicht mehr zulässig. Zusätzlich dürfen ab dem 01. Mai 2025 auch für Aufenthaltstitel und Reiseausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie online auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
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