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- Standesamt Suhl - Rathaus am Markt
Informationen und Kontaktdetails zum Standesamt Suhl. Heiraten in Suhl, Eheschließungen, Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, namensrechtliche Angelegenheiten, öffentlich-rechtliche Namensangelegenheiten, Personenstandsangelegenheiten Standesamt Marktplatz1 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2907 Fax 03681 74 - 2393 E-Mail: standesamt.eheschliessung@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Standesamtes Eheschließungen, Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, namensrechtliche Angelegenheiten, öffentlich-rechtliche Namensänderungen, Personenstandsangelegenheiten Trauen Sie sich in Suhl! Liebe ist ewig – ihr Ausdruck mag sich verändern – niemals ihr Wesen Vincent van Gogh Lassen Sie sich von uns begleiten. Wir beraten Sie gerne und sind für Ihre Wünsche in Sachen Eheschließungen offen. Dazu gehört natürlich auch eine ganz individuelle Ansprache. Auf Ihren Besuch freuen sich die Standesbeamtinnen der Stadt Suhl! Standesamt Suhl Leiterin: Frau Pelka Marktplatz 1 98527 Suhl Tel.: 03681 74 - 2907 Fax: 03681 74 - 2393 E-Mail: standesamt.eheschliessung@stadtsuhl.de Hochzeiten können an verschiedenen Orten in Suhl stattfinden. Für die Trauung stehen Ihnen in Suhl neben dem traditionellen Trauzimmer für große Gesellschaften auch der Oberrathaussaal des Alten Rathauses oder ganz romantisch unter dem Sternenhimmel auch das Planetarium zur Verfügung. Da Eheschließungen im Planetarium oder im Oberrathaussaal nur an bestimmten Terminen stattfinden, bitten wir um rechtzeitige Information über den Eheschließungsort. Oberrathaussaal im Alten Rathaus Suhl Schul- & Volkssternwarte auf dem Hoheloh Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch! Zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigen Sie folgende Unterlagen: Eltern, die miteinander verheiratet sind: Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus den Geburtenregistern beider Elternteile Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Elternteile Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind: Geburtsurkunden oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister beider Elternteile geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- und Sterberegister ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen gültiger Reisepass bzw. Personalausweis beider Elternteile ALLGEMEINE HINWEISE Alle Urkunden sind im Original vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Pritzkow von Nordheim, 03681/74-2904 E-Mail an standesamt.geburtenbuch@stadtsuhl.de Ihr Standesamt Neues Namensrecht ab 01. Mai 2025 Liebe werdende Eltern, ab dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Namensrecht. Was ändert sich? Wenn Sie keinen Ehenamen führen, ist die wichtigste Änderung für Sie, dass zukünftig auch ein Doppelname aus Ihren beiden Namen für Ihr Kind gebildet werden kann. Die Reihenfolge der Namen bestimmen Sie selbst und auch, ob beide Namen mit einem Bindestrich verbunden werden sollen oder nicht. Bitte beachten Sie diese Änderung bei der Angabe des Namens Ihrer Kinder auf der Geburtsanzeige. Haben Sie dazu Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer: 03681/74-2981 an oder schreiben uns per E-Mail an standesamt.geburtenbuch@stadtsuhl.de . Ihr Standesamt Informationen zur Beurkundung der Geburt Merkblatt Deutsch fact sheet english fiche d'information français نشرة باللغة العربية جزوه Das Merkblatt mit wichtigen Informationen zur Beurkundung einer Geburt finden Sie hier als PDF-Datei in unterschiedlichen Sprachen. Sterbefall Der Tod kann uns von dem Menschen trennen, der zu uns gehörte. Aber er kann uns nicht das nehmen, was uns mit ihm verbindet. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Fachkundige Beratung beim Standesamt erhalten Sie von Frau Huneshagen E-Mail: standesamt.sterbebuch@stadtsuhl.de Tel: 03681 74 - 2906 Fax: 03681 74 - 2393 Urkundenbestellung beim Standesamt Suhl Sie benötigen eine Personenstandsurkunde (z. B. beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages, eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde oder eine Sterbeurkunde) vom Standesamt Suhl? Sie können die Anforderung über unsere Online-Formulare* abwickeln. * Für Formularbestellungen werden Sie auf unsere Online-Formulare weiter geleitet. Diese befinden sich auf der Plattform zum Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Geburt Eheschließung Lebenspartnerschaft Sterbefall Alternativ fordern Sie bitte das gewünschte Dokument auf dem Postweg unter Angabe des Verwendungszwecks und ggf. Ihrer Telefonnummer an. Bitte geben Sie den Namen sowie die Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbedaten an. Die Gebühr für je eine Urkunde beträgt 10,00 Euro. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne auch telefonisch an Frau Volkmar, Tel: 03681 74-2972 wenden. Ihr Standesamt Suhl
- Hochbau und Liegenschaftsamt der Stadt Suhl
Hochbau und Liegenschaftsamt der Stadt Suhl. Aufgabenbereiche und Kontaktinformationen Hochbau- und Liegenschaftsamt Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2523 Fax 03681 74 - 2660 E-Mail hochbau-liegenschaftsamt@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr, Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Amtes Baudurchführung, Gebäudeverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Pacht kommunaler Grundstücke Dokumente zu kommunalen Pachtverträgen u. a. zu Grundstücken, Gärten und Garagen in Suhl und den Ortsteilen finden Sie hier: Pachten Kauf eines kommunalen Grundstückes Kaufen Sie benötigen ein Formular? Bitte nutzen Sie das Serviceportal "Zentraler Thüringer Formularservice ". Sie werden weitergeleitet! Formularservice
- Gesundheitsamt | Suhl
Kontaktinformationen und Aufgaben des Gesundheitsamtes der Stadt Suhl - Sozialpsychatrischer Dienst, Belehrung nach dem IfSG (Gesundheitszeugnis) Gesundheitsamt Friedrich-König-Straße 5 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2815 Fax 03681 74 - 2843 E-Mail: gesundheitsamt@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 09:00-12:00 Uhr Di. 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr Do. 09:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Fr. 09:00-12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes größtenteils im Außendienst tätig sind. Termine können daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Aufgaben des Amtes Amtsärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst, Hygiene, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Amtsärztlicher Dienst Kinder- und Jugendzahnärztl. Dienst Bereich Hygiene Einschulungsuntersuchungen einschl. Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten Reihenuntersuchungen 4. Klasse Grundschule und 8. Klasse Haupt- und Realschule sowie Gymnasium Reihenuntersuchung und Betreuung durch die gesamte Förderzeit in der Sonderschule bzw. in Förderzentren Reihenuntersuchungen im Rahmen des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes Prophylaxe und Begutachtungen Begutachtung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst (Verbeamtungsuntersuchung, Dienstfähigkeiten, Atteste für das Finanzamt u. die Beihilfestelle) Gutachtertätigkeit im Auftrag des Sozialamtes (Eingliederungshilfe, ernährungsbedingter Mehrbedarf, Einzelzimmer Altenheim) Impfungen im Rahmen der Postexpositionsprophylaxe und im Auftrag der Stadt Suhl (Influenza) Beratertätigkeit für Schulen, Kindergärten, Schulamt, Schulpsychologischen Dienst, Jugend- u. Schulverwaltungsamt, Sozialamt und Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Ausschüssen, Altenheime, Pflegedienste, Krankenhaus, niedergelassene Ärzte Prüfungsbefreiungen nach gesetzlichen Vorgaben sowie Nachteilsausgleich bei Prüfungen Überwachungsaufgaben im Rahmen des Bestattungsgesetzes (Statistik, Überprüfung der Totenscheine, Meldungen und Weiterleitungen, Verlängerung von Bestattungsfristen, Liegezeitverlängerung, Leichenbegleitschein bei Überführung ins Ausland, Totenscheinänderung in Zusammenarbeit mit der Polizei) Überwachungsaufgaben im Rahmen des IfSG (Begehungen von Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen, medizinische Praxen, EAE, Kindereinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen) Meldungsentgegennahme , Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenanordnung, Weitermeldung von Infektionskrankheiten (insbesondere Tuberkulose – hier besonders Betreuung, Überwachung, Umgebungsuntersuchungen, Hausbesuche, Tuberkulintest nach Anordnung, bei Wegzug Weitermeldung an das zuständige Gesundheitsamt) Umsetzung des Masernschutzgesetzes, Prostituiertenschutzgesetzes Umwelthygiene (Hitzeplan, Umwelteinflüsse, Schädlingsbefall, Mitbewertung von Gefahrstofflagen) Untersuchungen nach TrinkWV; Überwachung, Kontrolle und Bewertung von Trinkwasseranlagen Untersuchungen von Badeanstalten und Badewasser, öffentlichen Badestellen Drogentests, Vaterschaftstests in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Belehrungen nach § 43 IfSG (Infektionskrankheiten) Gesundheitsberichtserstattung und Prävention Aufbau eines Infektionskrankheiten-Netzwerkes Mitarbeit bei der Erarbeitung/Aktualisierung von Katastrophenplänen (Pandemie) und Mitarbeit in Krisenstäben Gutachtertätigkeit im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Zuständigkeitsfinder Infektionsschutz - Tuberkulose Erregersteckbrief Pathogen profile Fiche signalétique de l'agent pathogène Профиль возбудителя الملف الشخصي لمسببات الأمراض Patojen profili Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis ) Online Belehrung Hinweis zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung für unter 18-Jährige wird nicht in der Stadtverwaltung Suhl bzw. im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt bei einer Haus- oder Kinderarztpraxis. Dafür benötigen Sie vorab einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie online beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) beantragen könne (kostenfrei). Hinweis: Für diese Untersuchung können bei uns keine Termine vereinbart werden. Untersuchungsberechtigungsschein beantragen Sozialpsychatrischer Dienst Wir sind Ansprechpartner: für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die vor, während oder nach einer stationären Behandlung/Therapie Unterstützung und Hilfe benötigen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sich in Krisen und Konfliktsituationen befinden für Menschen mit altersbedingten psychischen Erkrankungen für Angehörige, Bezugspersonen, Ärzte, Therapeuten, gesetzliche Betreuer, Sozialarbeiter, andere Behörden für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung Wir bieten Ihnen an: telefonische und/oder persönliche psychosoziale Einzelberatung Hausbesuche Ambulante Vor- und Nachsorge Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten Beratung zu Möglichkeiten der ambulanten und stationären Behandlung Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung an Einrichtungen und Institutionen Planung und Koordination von Einzelfallhilfen Krisenintervention Mitwirkung bei vorläufigen Unterbringungen nach dem ThürPsychKG Wir bitten um Terminabsprache, um Wartezeiten zu verhindern. In akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an den allgemeinärztlichen Notdienst Rufnummer 112 oder bei akuter Gefahr an den Polizeinotruf 110. Ansprechpartner: 03681 74-2815 Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr und täglich nach Vereinbarung! Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Durchführung von Betriebskontrollen bei Herstellern, im Groß- und Einzelhandel, bei Erzeugern, Hotels, Gaststätten, in Gemeinschaftsküchen, in Einrichtungen auf Volksfesten und Messen sowie im Reisegewerbe und in Imbisseinrichtungen Probennahmen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Kosmetika und Bedarfsgegenständen Stellungnahmen zu Bauanträgen, nach Abnahmekontrollen und zu Betriebserlaubnissen Hygienische Überprüfung von Schankanlagen Beratung von Verbrauchern, Herstellern und Händlern zu Fragen des Lebensmittelrechts, einschl. Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Durchführung von Schulungen Vollzug des Tierseuchengesetzes – Vorbereitung, Dokumentation, Überwachung und Abrechnung aller Maßnahmen zur Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiertransporte, Tollwut, Geflügelpest, ASP, Fischseuchen, Bienenseuchen und Krankheiten Überwachung, Kontrollen und Erlaubnis für die Zucht und Handel von Tieren (Betriebskontrollen) Überwachung und Kontrolle Tierhaltung (Privathaltung/ Betriebliche Haltung Durchführung der Viehverkehrsordnung Vollzug des Tierkörper- und tierische Nebenproduktebeseitigungsrechts Vollzug des Tierarzneimittelrechts sowie des Tierschutzes Zuständigkeitsfinder Sie benötigen ein Formular? Bitte nutzen Sie das Serviceportal "Zentraler Thüringer Formularservice ". Sie werden weitergeleitet! Formularservice Auf dem Weg zum Digitalen Gesundheitsamt.
- Beirat Ilmenauer Strasse | Suhl
Wohngebietsbeirat Ilmenauer Straße/ Döllberg Vorsitzender Herr Lars Jähne Postfach im Alten Rathaus Marktplatz 1 98527 Suhl Satzung Aufgaben des Wohngebietsbeirates Der Wohngebietsbeirat Ilmenauer Straße berät die Ausschüsse des Stadtrates in grundsätzlichen Angelegenheiten des Wohngebietes Ilmenauer Straße zur Aufgabe des Beirates gehört es, die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes Ilmenauer Straße an den kommunalen Angelegenheiten zu fördern der Beirat soll sich mit seinen Anliegen an die entsprechenden Fachausschüsse des Stadtrates wenden. Er hat das Recht, einmal jährlich vor dem jeweiligen Fachausschuss über seine Arbeit zu berichten. Der Wohngebietsbeirat hat die Möglichkeit, zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von den Ausschüssen des Stadtrates vorgelegt werden der Wohngebietsbeirat hat das Recht, zu allen Fragen, die das Wohngebiet betreffen, Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben Ansprechpartner in der Stadtverwaltung: Büro des Oberbürgermeister Tel.: 03681 74 - 2201 Fax: 03681 74 - 2292 E-Mail: buero-ob@stadtsuhl.de
- Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Suhl
Informationen zum Dezernat und dem Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Suhl. Aufgaben und Pressekontakt sowie Ortsteilverwaltung Büro des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2201 Fax 03681 74 - 2292 E-Mail buero-ob@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Amtes Verwaltungsführung, Bürgeranliegen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sitzungsdienst, Ortsteilverwaltung Pressekontakt Leiter des Büros des Oberbürgermeisters Herr Steven Bickel Tel.: 03681 74 - 2203 Sachbearbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frau Julia Steiger Tel.: 03681 74 - 2209 E-Mail: presse@stadtsuhl.de Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Verwaltungsstellen
- Impressum der Stadt Suhl
Impressum, Betreiberinformation und Kontaktdaten der Webseite www.suhl.eu. Impressum Stadtverwaltung Suhl Marktplatz 1 98527 Suhl Thüringen Deutschland / Germany Postanschrift: Postfach 100164, 98490 Suhl Telefon: +49 (0) 3681 74 - 0 Fax: +49 (0) 3681 74 - 2642 (Zentrale Fax.-Nr. der Stadt Suhl) Internet: https://www.suhl.eu E-Mail: poststelle@stadtsuhl.de Leitweg-ID: 16054000-0001-78 Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständige Aufsichtsbehörde: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß§ 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 150 945 130 Rechtliche Hinweise Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Steven Bickel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 98527 Suhl Telefon: +49 (0) 3681 74 - 2201 Fax: +49 (0) 3681 74 - 2394 Technisch Verantwortlicher: SB Informationsverarbeitung / Kommunikation prozess@stadtsuhl.de Datenschutzbeauftragte der Stadt Suhl Friedrich-König-Str. 42 98527 Suhl Tel: 03681 / 74-2501 E-Mail: Datenschutz@stadtsuhl.de Bildquellen: Stadtverwaltung Suhl, Thomas Dreger, Rene Kellermann, Veronika Scheller, Oliver Döhring, Karl-Heinz Frank von frankfoto.de, thueringen.info, unsplash, wix Bilddatenbank. Hinweise zur elektronische Kommunikation mit der Stadt Suhl Die Stadt Suhl eröffnet hiermit teilweise ihren Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Rahmenbedingungen). Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Suhl und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf dieser Website verwiesen wird (zum Beispiel andere Behörden). Zugangseröffnung für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten In einigen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Dokumente schriftlich übermittelt werden müssen. Grundsätzlich dürfen auch diese Dokumente elektronisch übermittelt werden. Sie müssen dann aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Stadt Suhl eröffnet den elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausschließlich über das Dienstleisterportal Thüringen (ThEA) . Alle sonstigen elektronischen Kommunikationswege dieser Website, sowohl die Zugänge per E-Mail-Adresse, die E-Mail-Kontaktformulare als auch jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen, stehen ausschließlich für Bürgeranfragen und andere, nicht rechtsverbindliche Vorgänge bereit. Zugangseröffnung für den einfachen formlosen elektronischen Schriftverkehr (ohne Rechtsverbindlichkeit) Nachstehend wird die Art und Weise der Kommunikation mit der Stadt Suhl per E-Mail beschrieben. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadtverwaltung Suhl unter www.suhl-thueringen.de publizierten E-Mail-Adressen. Für jeden Aufgabenbereich ist eine E-Mail-Adresse aufgeführt. Sie können also zielgerichtet Ihren Kommunikationspartner ansprechen. Falls Ihnen die Mailadresse der zuständigen Person oder Organisationseinheit nicht bekannt ist, können Sie unsere zentrale Mailadresse poststelle@stadtsuhl.de verwenden. Bitte senden Sie an diese Adressen nur E-Mails des einfachen „Tagesgeschäfts”, die keinen rechtserheblichen Charakter haben und keine Rechtsverbindlichkeiten oder Rechtsfolgen nach sich ziehen (sollen). Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Suhl nicht alle auf dem Markt gängigen Formate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden, soweit sie keine Makros enthalten: Adobe Acrobat /Portable Data File (*.pdf) Rich Text Format (*.rtf) Microsoft Word ( *.docx) Microsoft Excel (*.xlsx) Microsoft Powerpoint (*.pptx) nur Text-Formate (*.txt) Bilddateien (*.jpg / .jpeg, *.gif, *.bmp) Weitere Formate sind nur in Absprache mit der Empfangsstelle zulässig. Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Programme enthalten, werden nicht bearbeitet. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Suhl nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Suhl davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Zusendung von E-Mails in förmlichen Verwaltungsverfahren bzw. von verschlüsselten und/oder signierten E-Mails: Dokumente, die nach geltendem Recht der Schriftform unterliegen, eine förmliche Zustellung (Zustellnachweis) erfordern bzw. durch bestimmte Software verschlüsselt oder signiert wurden können nicht an die Stadt Suhl übersandt werden. Rechtlich verbindliche Willenserklärungen dieser Art, die per E-Mail an die Stadt Suhl übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Sie werden in diesen Fällen gebeten, bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation (Brief, Fax) auszuweichen. Bei der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails besteht das Risiko, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden. Bitte senden Sie uns deshalb vertrauliche und schutzwürdige Informationen auf konventionellen Versandwegen zu (Briefpost, Fax o.ä.). Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen oder auch durch allgemeine technische Probleme ausgelöst werden. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, der Ihnen gerne weiterhilft. Seitens der Stadt Suhl wird gebeten, alle der vorstehenden Regelungen für die elektronische Kommunikation mit der Kommune zu beachten. Sollten sich Änderungen diesbezüglich ergeben, so wird auf dieser Website darauf hingewiesen. Haftungsausschluss 1. Haftung für Inhalte Die Verwaltung sowie die Autoren bemühen sich die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, jedoch übernehmen wir keinerlei Gewähr, insb. für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltung oder die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltung oder der Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die Verwaltung sowie die Autoren behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Informationen auf dieser Webseite sowie alle anderen Informationen dienen lediglich als Hinweis für die Webseiten-Besucher. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 DDG für bestimmte Inhalte und Vorgänge auf diesen Seiten nur beschränkt verantwortlich, insbesondere auch nach § 7 Abs. 1 DDG i. V. m. Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. 2. Haftung für Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Verwaltung oder der Autoren liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. 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- Ausschreibungen VgV / UVgO / VOB für Suhl
Bekanntmachungen, Ausschreibungen VgV/ VOB/UvgO, Wahlbekanntmachungen und das Gremienportal der Stadt Suhl. Klick hier. Ausschreibungen VgV/UVgO/VOB Bauleistungen Liefer- & Dienstleistungsaufträge vergebene Aufträge Bauleistungen Noch keine Beiträge in dieser Sprache veröffentlicht Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier. Alle Bauleistungen Liefer- und Dienstleistungsaufträge Noch keine Beiträge in dieser Sprache veröffentlicht Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier. Alle Aufträge Vergebene Aufträge Noch keine Beiträge in dieser Sprache veröffentlicht Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier. Alle vergebenen Aufträge
- Datenschutzformulare der Stadt Suhl
Spezielle Datenschutzformulare der Stadt Suhl für Beschwerden und Anzeigen, Grundsteuerreform, Kämmerei, Passwesen etc. Klick hier. Informationen zum Datenschutz – Stadt Suhl Der hohe Anspruch, den Sie an uns und unsere Dienstleistungen sowie unsere Verwaltung stellen, ist für uns die Leitlinie für den Umgang mit Ihren Daten. Unser Bestreben ist es dabei, die Basis für einen vertrauensvollen Umgang mit unseren Besuchern, Bürgern sowie Partnern und Interessenten zu schaffen und zu bewahren. Die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir werden Ihre Daten daher sorgfältig, zweckgebunden bzw. entsprechend Ihrer Zustimmung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen. Nachfolgend finden Sie Datenschutzhinweise mit direktem Bezug zu amtlichen Formularen der Stadt Suhl. Datenschutzerklärungen Beschwerden und Anzeigen Datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von persönlichen Daten gem. Artikel 13 und 14 DSGVO Grundsteuerreform Datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von persönlichen Daten gem. Artikel 13 DSGVO Liegenschaften - Feststellungserklärung zum Grundsteuerwerts. Kämmerei Allgemeine Datenschutz Information der Kämmerei Fahrerlaubnisbehörde Allgemeine Datenschutz Information für Formulare des Ordnung-und Bürgeramtes: Bereich Fahrerlaubnisbehörde Passwesen Datenschutz-Information für Inhaber von Pässen - gemäß Art.13 der DSGVO Personalausweis Datenschutz-Information für Inhaber von Personalausweisen - gemäß Art.13 der DSGVO meldepflichtige Personen Datenschutz-Information für Inhaber von Personalausweisen - gemäß Art.13 der DSGVO Kauf-, Miet- und Pachtverträge Datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von persönlichen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO (Überleitungsvertrag) Datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von persönlichen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO (Miet- bzw. Pachtvertrag) Datenschutzrechtliche Information zur Erhebung von persönlichen Daten gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO (Kaufvertrag)
- Zuständigkeiten und Geschäftsverteilung
Hier finden Sie die Verlinkung zum Thüringer Zuständigkeitsfinder, den Geschäftsverteilungsplan und das Organigramm der Stadt Suhl | Link zur Terminvergabe | Informationen zur Schiedsstelle der Stadt Suhl Was finde ich wo? In Kooperation mit den Kommunen bietet der Freistaat Thüringen mit dem Zuständigkeitsfinder einen zentralen Ort, an dem unterschiedliche Verwaltungsleistungen gefunden werden können. Ziel ist es, je nach Bedarf des Bürgers, nicht nur direkt die richtigen Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zu finden, sondern auch die notwendigen Formulare sofort zur Hand zu haben. Der Zuständigkeitsfinder ersetzt somit das "A-Z" der einzelnen Verwaltungsleistungen. Unter dem folgenden Link zum Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie entsprechende Informationen. Sie werden weitergeleitet. Thüringer Zuständigkeitsfinder Wer macht was? Hier finden Sie das Organigramm und den Geschäftsverteilungsplan der Stadt Suhl. Organigramm Geschäftsverteilungsplan ONLINE TERMINVEREINBARUNG Vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Termin mit der Meldebehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde. Hier Termin buchen! Schiedsstelle der Stadt Suhl Schiedsperson Melanie Dötsch stellvertretende Schiedsperson Elke Bergemann Kontaktaufnahme E-Mail: Melanie.Doetsch@Schiedsperson.de Telefonisch über das Sekretariat des Ordnungsdezernates: 03681 / 74 - 2911 Informationen zur Schiedsstelle Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schlichtungsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde (§ 34 ThürSchStG). Als gesetzliche Grundlagen dienen das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) und die Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG). Die Schiedspersonen und die Stadt Suhl sind Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS). Die sachliche Zuständigkeit ist im § 13 des ThürSchStG geregelt: „In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, auch soweit diese nicht vermögensrechtlicher Art sind, statt.“ Ausgenommen sind unter anderem arbeitsrechtliche Angelegenheiten, wenn in der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist oder sich der Anspruch gegen Medienunternehmen richtet. Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt. Die Sprechstunden der Schiedsstelle Suhl finden nach vorheriger Terminvereinbarung in den Beratungsräumen der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42 statt. Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsperson behilflich. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 20 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 40 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen - Fällen können die Kosten bis zu 50 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten. Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichtete Schiedsstelle. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.
- Oberbürgermeister & Wahlen | Suhl
Hier finden Sie Informationen zum Oberbürgermeister, zum Bürgermeister, den ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsteilbürgermeistern und Wahlen. Oberbürgermeister und Stadtrat Bürgermeister, Wahlen und Beiräte Oberbürgermeister André Knapp Biografisches geboren: am 30.08.1973 in Schmalkalden Familie: Vater von drei Kindern Beruf vor der Wahl zum Oberbürgermeister: Leiter der Immobilienabteilung der Rhön-Rennsteig-Sparkasse Politischer Werdegang seit 2009: Mitglied der CDU Deutschlands 2009 - 2014: Sachkundiger Bürger im Finanz-, Vergabe- und Rechnungsprüfungsausschuss 2010 - 2012: Beisitzer im Kreisvorstand der CDU Suhl 2012 - 2015: stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Suhl 2014 - 2018: Stadtratsmitglied und Fraktionsvorsitzender 2018: Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Suhl Beigeordnete Jan Turczynski Bürgermeister und hauptamtlicher Beigeordneter Sylvia Luck ehrenamtliche Beigeordnete Frank Keiner ehrenamtlicher Beigeordneter Ortsteilbürgermeister Birgit Endter Bürgermeisterin OT Albrechts Matthias Gering Bürgermeister OT Goldlauter-Heidersbach Heinz Rogowski Bürgermeister OT Gehlberg Marcus Kalkhake Bürgermeister OT Heinrichs Sylvia Hamatschek Bürgermeisterin OT Vesser Norman Kummer Bürgermeister OT Dietzhausen Steffen Ludwig Bürgermeister OT Wichtshausen Michael Storch Bürgermeister OT Mäbendorf Ralf Krieg Bürgermeister OT Schmiedefeld Stadtratswahlen und Sitzverteilung Im Suhler Stadtrat sitzen 36 Stadträte. Die Sitzverteilung nach der Kommunalwahl 2024 ist wie folgt: CDU - 13 Sitze, AfD - 9 Sitze, Freie Wähler Suhl - 4 Sitze, Die Linke - 4 Sitze, SPD - 2 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen - 1 Sitze und FDP - 1 Sitz. Die Stadt Suhl nutzt für die Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse das Ratsinformationssystem (RIS). Auf diesem finden Sie Informationen zu den Sitzungen, Gremien, Fraktionen und Personen. Über die Suchfunktionen oder einzelne Sitzungen finden Sie auch die entsprechenden Sitzungsdokumente, Niederschriften und Beschlüsse. Ratsinformationssystem
- Sozialdezernat | Suhl
Kontaktionformationen zur Dezernatsleitung des Sozialdezernates der Stadt Suhl Sozialdezernat Marktplatz 1 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2251 Fax 03681 74 - 3049 E-Mail: sozialdezernat@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr
- Jagen | Afrikanische Schweinepest | Suhl
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Ansprechpartner und die Helferabfrage zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Stadtgebiet Suhl Jagen in Suhl Das neue Jagdportal Afrikanische Schweinepest (ASP) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind, sie befällt Wildschweine und gehaltene Schweine, die schwerwiegende Auswirkungen auf die jeweils betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann. Die ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Hier finden Sie weitere Informationen über die jüngsten epidemiologischen Entwicklungen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und auch Details zu den jeweiligen Ansprechpartnern. Informationen des Thüringer Ministeriums Schwarzwild Kompetenzzentrum Merkblatt:_ TNP-Verwahrstelle Suhl-Information für Jäger (Stand 04.2025) Information für berechtigte Jäger_Trichinenprobenentnahme (Stand 04.2025) Information für Jäger_Fallwildbergung (Stand 04.2025) Kleine ASP-Fibel: Praxishinweise des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Merkblatt:_ Information für Jägerinnen und Jäger zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Erhebungsbogen für verendet aufgefundene Wildschweine (Fallwild) Verhaltensregeln für Jäger Möglichkeiten der Vermarktung von Wildbret durch Jäger Helferabfrage - Abfrage zur freiwilligen Unterstützung Der Ausbruch der ASP ist eine logistische Herausforderung, hier wird jeder gebraucht. Die geforderte Manpower ist nicht allein durch Freiwillige abzusichern. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist Ihre Mithilfe und Unterstützung erbeten. Mit Ihrer umfangreichen Orts- und Sachkenntnis können Sie unsere Behörde zielgerichtet und effizient unterstützen. Ihre Mithilfe ist daher äußerst hilfreich. Bitte geben Sie an, in welchem Bereich Sie Unterstützung leisten können. Die Einweisung und Instruktion in den einzelnen Bereichen erfolgt je nach Erfordernis gesondert. Der einzelne Einsatz wird im Tierseuchenfall direkt mit Ihnen abgestimmt. Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Bitte füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Stadtverwaltung Suhl Ordnungs- und Bürgeramt Untere Jagdbehörde Tel.: 03681 742984 Fax: 03681 742919 E-Mail: jagd-fischereiwesen@stadtsuhl.de Fragebogen Helferabfrage ASP Förderrichtline ASP Jagd: https://www.thueringenforst.de/aktuelles-service/service/formularcenter/formulare-jagd Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs Das Kompetenzzentrum berät, informiert und koordiniert. Es agiert als Schnittstelle zwischen der Öffentlichkeit, den Beobachtungen (der besonders geschützten Tierarten), den Betroffenen (den Tierhaltern und Landnutzern) sowie dem aktiven Monitoring. Für Hinweise erreichen Bürger das Wolf-Luchs-Telefon unter der Rufnummer: 0361 573 941 941 (täglich von 8 - 17 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen) oder per E-Mail an: kompetenzwbl@tmuenf.thueringen.de Leitfaden: Vorgehen im Schadensfall bei Verdacht auf Wolfs- oderf Luchsübergriff Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs Sitz: Gesundheitsamt Suhl Friedrich-König-Straße 5 98527 Suhl Tel. Sekretariat: 03681 74 – 2815 Das Veterinäramt informiert Die Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Suhl ist örtlich und sachlich für den Vollzug der tierseuchen-, lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Aufgaben/ Vollzug sind u. a.: Tiergesundheitsrecht Vorbereitung, Dokumentation, Überwachung und Abrechnung aller Maßnahmen zur Prophylaxe und Bekämpfung von Tierkrankheiten wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Tollwut Tierkörper- und tierische Nebenproduktebeseitigungsrecht Lebensmittelrecht: Trichinenproben, Fleischbeschau, Kontrolle von Lebensmittelunternehmen einschl. Primärerzeugern (Jägern, welche Lebensmittel in den Verkehr bringen) und des Inverkehrbringens von Bedarfsgegenständen Tierschutzgesetz incl. der Kontrolle artgerechter Tierhaltung Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr sowie täglich nach Vereinbarung! Bitte beachten Sie, dass die Amtstierärztin sowie die Kontrolleure der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung größtenteils im Außendienst tätig sind. Wir empfehlen daher dringend, die telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Überwacher. Maul- und Klauenseuche Anmeldung als Lebensmittelunternehmer nach Art. 6 VO 852_2004 Der Fuchsbandwurm (Stand 04.2025) Wildtiere im Stadtgebiet: Der Fuchs Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf Vortrag Infoveranstaltung Jäger 03.04.2025 Wildtiermonitoring_Information für Jäger (Stand 04.2025) Merkblatt Trichinenuntersuchung Information für berechtigte Jäger_Trichinenprobenentnahme (Stand 04.2025) Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme beim erlegtem Schwarzwild Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme beim erlegtem Schwarzwild (Zustimmung) Die Jagdbehörde informiert Die untere Jagdbehörde der Stadt Suhl ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften , des Bundesjagdgesetzes, des Thüringer Jagdgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, zuständig. Aufgaben sind u. a.: Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen, Abschussplanung, Jagdpachtverwaltung, Jagdbeirat, Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften. Tierfundkataster Empfehlungen nach einem Wildunfall aktuelle Liste der Schweißhundeführer Informationen Waschbär Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild Aktuelles Informationen zu MelBA-online, dem neuen Standardverfahren für das Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz in Thüringen Ab sofort ist das Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Thüringen online. Öffentlichkeitsarbeit









