Mit iKfz - Stufe 4 geht die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Dieser Dienst ermöglicht es, den An- und Abmeldeprozess für Fahrzeuge rund um die Uhr und ohne Wartezeiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zudem können hierbei erhebliche Gebühren eingespart werden.
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Mit i-Kfz zugelassene Fahrzeuge können sofort im Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass auf die Zusendung der Fahrzeugpapiere und Plaketten gewartet werden muss. Bis zu zehn Tage ist es erlaubt, ein Fahrzeug ohne diese Dokumente im Inland zu bewegen - als Nachweis gilt der ausgedruckte Zulassungsbescheid, welcher direkt online abrufbar ist. Zusätzlich sind die Kennzeichen ohne Plaketten am Fahrzeug anzubringen.
Folgende Zulassungsvorgänge sind aktuell online für private und juristische Personen möglich:
· Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen
· Neuzulassung von Fahrzeugen
· Wiederzulassung von Fahrzeugen
· Umschreibungen von Fahrzeugen (mit und ohne Halterwechsel)
· Tageszulassungen
· Adressänderungen
· Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen
Für die Nutzung von iKfz ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Natürliche Personen können diesen über das BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat erbringen, während juristische Personen das Unternehmenskonto (Bund) mit ELSTER-Zertifikat nutzen müssen. Bei der Außerbetriebsetzung ist kein Identitätsnachweis mehr notwendig, es werden lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen benötigt.
Für die Außerbetriebsetzung fallen in der Stadtverwaltung Suhl vor Ort Gebühren i.H.v. 16,80€ an, online sind es nur 3,57€. Hierfür wird empfohlen, die offizielle Webseite der Stadtverwaltung Suhl zu nutzen.
Auch autorisierte Zulassungsdienstleister dürfen online für Dritte in o. g. Umfang handeln, was gegebenenfalls jedoch mit höheren Gebühren verbunden sein kann.
Zur Bezahlung unserer Dienstleistungen stehen Lastschrift, PayPal und giropay zur Verfügung.
Das iKfz-Portal steht ab sofort zur Verfügung und kann unter Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl genutzt werden.
Übersicht: Benötigte Unterlagen und Informationen
Vorgang | Sicherheitscodes | eVB (elektronische Versicherungs-bestätigungsnummer) | HU-/SP-Datum | HU-/SP-Prüfbericht | Reservierungs-PIN | Verwertungsangaben | ||
ZB I (ab 01.01-2015 ausgestellt) | ZB II (ab 01.01-2018 ausgestellt) | Kennzeichen | ||||||
Neuzulassung * | ||||||||
Neufahrzeug |
| 🗸 |
| 🗸 |
|
| (🗸)3 |
|
Tageszulassung |
| 🗸 |
| 🗸 |
|
| (🗸)3 |
|
Wiederzulassung * | ||||||||
ohne Halterwechsel | 🗸 |
|
| 🗸 | 🗸 | (🗸)2 | (🗸)3 |
|
mit Halterwechsel | 🗸 | 🗸 |
| 🗸 | 🗸 | (🗸)2 | (🗸)3 |
|
Umschreibung * | ||||||||
ohne Halterwechsel | 🗸 | (🗸)1 | (🗸)1 | (🗸)1a | 🗸 | (🗸)2 | (🗸)3 |
|
mit Halterwechsel | 🗸 | 🗸 | (🗸)1 | 🗸 | 🗸 | (🗸)2 | (🗸)3 |
|
Adressänderung * | 🗸 |
|
|
| 🗸 | (🗸)2 | (🗸)3 |
|
Außerbetriebsetzung | 🗸 | (🗸)4 | 🗸 |
|
|
|
| (🗸)4 |
ZBI - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
ZBII - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
*Identitätsnachweis erforderlich (nPA oder ELSTER-Zertifikat)
1 bei Kennzeichenwechsel
1a bei Änderung des Kennzeichenmerkmals (z.B. Saison- oder E-Kennzeichen)
2 sofern im ZFZR (zentralen Fahrzeugregister) keine Informationen zu einer gültigen HU oder SP vorliegen
3 bei Verwendung eines zuvor reservierten Kennzeichens
4 bei Entsorgung des Fahrzeugs
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