Stabsstelle kommunaler Wald
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel. 03681 35 - 32116
Fax 03681 74 - 2345
E-Mail via: umwelt-bauaufsichtsamt@stadtsuhl.de
Sprechzeiten
Mo. 08:00-13:00 Uhr
Di. 08:00-17:00 Uhr
Do. 08:00-18:00 Uhr
Fr. 08:00-13:00 Uhr
Aufgaben des Amtes
Verkehrssicherheit und Pflege kommunaler Bäume, kommunaler Wald, Baumkataster, Baumfällungen, Wanderwege
Baumfällgenehmigung
Genehmigungen zum Fällen von geschützten Bäumen im Innenbereich der Stadt Suhl (im Zusammenhang bebaute und bewohnte Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen sind) regelt die Baumschutzsatzung der Stadt Suhl auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.
In der Baumschutzsatzung sind die Voraussetzungen für private Grundstückseigentümer festgeschrieben, unter denen diese geschützte Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen.
Grundsätzlich ist es jedermann untersagt geschützte Bäume ohne Ausnahmegenehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, was ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.
Genehmigungsfrei sind Obstbäume (ausgenommen Walnussbäume), Nadelgehölze (ausgenommen Eiben), Pappeln und Birken sowie alle Gehölze deren Stammumfang unter 60 cm, gemessen in einem Meter Höhe, liegen.
Für die Fällung von Bäumen bedarf es grundsätzlich einer Antragstellung bei der "Stabsstelle kommunaler Wald / städtische Bäume" im Ordnungsamt. Antragsformular: unter Baumfällgenehmigung.pdf
Dem Antragsteller können mit einem Baumfällbescheid Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ausgleichspflanzungen oder Ausgleichszahlungen auferlegt werden.
Die Bearbeitung eines Antrages erfolgt innerhalb von 4 Wochen.
Für alle Bäume im Außenbereich (Grundstücke in der freie Landschaft, die gärtnerisch genutzt werden, Gartenanlagen, Bungalowbebauungen, unbebaute Grundstücke u. ä.) ist generell ein Antrag in der Stabsstelle kommunaler Wald/städtische Bäume zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes.
Ansprechpartner: (03681) 74-2468