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Anmeldung der Schulanfänger zum Schulbesuch für das Schuljahr 2027/2028

 

Für alle Kinder, die am 1. August 2027 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 18 die Schulpflicht am 1. August 2027. Diese Kinder sind an der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.


Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

 

In der Stadt Suhl erfolgt die Anmeldung in den 4 Grundschulen sowie der Jenaplan-Schule Haus 1 und Haus 2

an folgenden Tagen:


Montag, 04.05.2026               

Dienstag, 05.05.2026               

Mittwoch, 06.05.2026


Die Anmeldezeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage der Schule oder über eine telefonische Anfrage im Schulsekretariat.


Für die Ortsteile Vesser, Schmiedefeld und Gehlberg erfolgt die Anmeldung an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Jenaplan-Schule Haus 2, Suhl OT Schmiedefeld


Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Bei Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.


Die Einzugsbereiche der Grundschulen sind einzuhalten. Es gelten nachfolgend aufgeführte Schulbezirke.

 

Michael Kaufmann

Schulamtsleiter Staatliches Schulamt Südthüringen

 


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