Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans vom 11.11.2021
- Öffentlichkeitsarbeit
- 26. Feb.
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Aktualisiert: 4. März
gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Keßlerswiese Teil II“ (Az. 27.2-9414, 56096712) ist am 28.10.2025 unanfechtbar geworden.
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Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

