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Bewerberinnen und Bewerber als ehrenamtliche Schiedspersonen gesucht

Presse 2

Die Stadt Suhl sucht für die neue Amtszeit der Schiedspersonen der kommunalen Schiedsstellen ab Juni 2025 geeignete Bewerberinnen und Bewerber.


Immer öfter werden Streitigkeiten selbst bei Bagatellen ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort teils bis zur letzten Instanz ausgetragen. Nicht selten stehen die streitenden Personen am Ende eines langen Rechtsstreits vor einem materiellen und oft menschlichen Scherbenhaufen. Leider stellt sich dann oft erst hinterher die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges Entgegenkommen nicht für beide Seiten die bessere Lösung gewesen wären.


Altes Rathaus in Suhl: Vorderansicht mit Inschrift

Die kommunalen Schiedsstellen bieten zum Beispiel für Nachbarschaftsstreitigkeiten Streitschlichtungen an, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnellere und kostengünstige Weise zu beenden. Aber selbst „kleine“ Strafsachen wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung wären ohne Strafanzeigen für ein solches Verfahren geeignet. Dafür halten alle Gemeindeverwaltungen und auch die Stadt Suhl nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG) entsprechende Schiedsstellen vor, die mit solchen durch den Stadtrat gewählten Schiedspersonen besetzt werden.


Die Schiedsperson ist verantwortlich für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Das Schlichtungsverfahren ist darauf ausgerichtet, die Streitsache im Wege eines Vergleichs zwischen den Streitparteien beizulegen. Die Amtszeit der derzeit in Suhl gewählten Schiedspersonen endet im Juni 2025. Der Stadtrat führt deshalb gemäß des Thüringer Schiedsstellengesetzes (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ThürSchStG) die Neuwahl der Schiedspersonen durch.


Tätigkeit als Schiedsperson

Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeit von der Stadtverwaltung Suhl unterstützt. Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bewerben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollte man etwa zehn Stunden im Monat für dieses Ehrenamt einplanen. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.


Neues Rathaus der Stadt Suhl

Ihre Bewerbung

Die Bewerbung für das Amt der Schiedsperson ist schriftlich zu richten an die:

Stadtverwaltung Suhl

Sekretariat des Ordnungsdezernates

Friedrich-König-Str. 42

98527 Suhl


Die Bewerbungsfrist endet am 06. April 2025. Dem Bewerbungsschreiben sind ein Lebenslauf sowie ein Lichtbild beizufügen. Die Bewerber für das Ehrenamt sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre und in der Stadt Suhl wohnhaft sein.


Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben dieses Ehrenamtes können dazu auch bei Frau Gerloff telefonisch unter 03681/74-2911 eingeholt werden. Die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins ist ebenfalls möglich.

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