Das kleine Fundrecht
- Ordnungs- u. Bürgeramt 1
- vor 14 Stunden
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Vielen Dank an alle ehrlichen Finder
In diesem Jahr wurden bereits 64 Fundgegenstände im Fundbüro der Stadt Suhl abgegeben. Dazu gehören unter anderem neben 20 Schlüsseln auch eine Lesebrille und eine Smartwatch. Auch vier Portemonnaies und ein USB-Stick wurden in 2026 schon als Fundsache abgegeben. Abgeholt wurden davon bisher nur 13 Gegenstände.
Wer eine verlorene Sache mit einem Wert von mehr als 10 Euro findet und an sich nimmt, hat dies der zuständigen Behörde bzw. dem Eigentümer oder Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen und abzugeben (§§ 965, 967 BGB). Wer eine solche Anzeige unterlässt macht sich gegebenenfalls nach dem StGB wegen Unterschlagung strafbar.
Bei der Meldung eines Fundgegenstandes wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders (für einen eventuellen späteren Eigentumserwerb) aufgenommen. Der Finder bekommt zum Nachweis des Fundes und seiner Legitimation eine Ausfertigung der Fundanzeige.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Meldet sich der Eigentümer/Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, so kann der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand (§ 973 BGB) anmelden.
Verzichtet der Finder auf das Recht des späteren Eigentumserwerbs oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.
Personen, die etwas in Suhl verloren haben, können ganz einfach über ein Online-Portal eine digitale Verlustmeldung stellen und angeben, was an welchem Ort verloren wurde. Eine Bestätigung erhalten Sie per E-Mail. Auch können Sie selbstständig nachschauen, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben bzw. angezeigt wurde. Beides kann auf www.suhl.eu unter der Rubrik Bürgerservice bzw. direkt auf www.fundbürodeutschland.de erfolgen.
Das Fundbüro ist im Neuen Rathaus, Friedrich-König-Str. 42, im Zimmer 152 untergebracht und telefonisch zu erreichen unter 03681/742300.
Öffnungszeiten des Fundbüros:
Montag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Ein herzlicher Dank gilt all den ehrlichen Findern, die eine Fundsache an die zuständige Behörde oder auch den Eigentümer/Verlierer abgeben.
Ihr Ordnungs- und Bürgeramrt





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