Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Suhl
- Öffentlichkeitsarbeit
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Im Auftrag der Jagdgenossenschaft lade ich alle Grundeigentümer zu unserer Vollversammlung recht herzlich ein.
Sie findet statt:
am 17.März 2026 um 17:00 Uhr im Großes Sitzungszimmer des Alten Rathauses Suhl, Am Marktplatz 1, 98527 Suhl statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Vorstellung und Bestätigung der Tagesordnung
3. Bericht des Vorstandes 2025/2026
4. Rechenschafts- und Kassenbericht 2025/2026
5. Bericht der Jagdpächter (mit Abschussplan) 2025/2026
6. Beschluss 2026-1 Beschluss über den Verteilungsplan (Auskehrbeschluss)
7. Beschluss 2026-2 Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 2026
8. Beschluss 2026-3 Beschluss eine Spende o.ä. in einer durch die Jahreshauptversammlung zu bestimmende Höhe aus den Rücklagen auszureichen
9. Beschluss 2026-4 Beschluss über Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer der Jagdgenossenschaft Suhl
10. Beschluss 2026-5 Pachtvertragsverlängerung ab Jagdjahr 2028 mit dem Pächter 1 (Name des Pächters im Beschluss ausgeschrieben)
11. Beschluss 2026-6 Pachtvertragsverlängerung ab Jagdjahr 2028 mit dem Pächter 2 (Name des Pächters im Beschluss ausgeschrieben)
12. Beschluss 2026-7 Pachtvertragsverlängerung ab Jagdjahr 2028 mit dem Pächter 3 (Name des Pächters im Beschluss ausgeschrieben)
13. Beschluss 2026-8 Pachtvertragsverlängerung ab Jagdjahr 2028 mit dem Pächter 4 (Name des Pächters im Beschluss ausgeschrieben)
14. Verschiedenes
15. Beendigung der Versammlung und Verabschiedung der Anwesenden
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen. Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse:
1. durch seinen Ehegatten,
2. durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,
3. durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder
4. durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft
angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische
Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Es wird darum gebeten die aktuellen Grundbuchauszüge möglichst bereits im Vorfeld dem Vorstand zukommen zu lassen!
Fragen und Anmeldungen können im Vorfeld an den Vorsitzenden Frank Keiner (Frank.Keiner@web.de) oder das Vorstandsmitglied Dr. Frank Hofmann (sv-dr.hofmann@gmx.de) gerichtet werden.
Jagdvorsteher
Frank Keiner








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