top of page

Fahrzeugzulassung online: iKfz macht es möglich - auch in Suhl

Der OZG-Dienst "iKfz - Stufe 4" ermöglicht es, den An- und Abmeldeprozess für Fahrzeuge rund um die Uhr und ohne Wartezeiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zudem können hierbei erhebliche Gebühren eingespart werden.


Symbolbild iKfz Kennzeichen SHL

Mit i-Kfz zugelassene Fahrzeuge können sofort im Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass auf die Zusendung der Fahrzeugpapiere und Plaketten gewartet werden muss. Bis zu 14 Tage ist es erlaubt, ein Fahrzeug ohne diese Dokumente im Inland zu bewegen - als Nachweis gilt der ausgedruckte Zulassungsbescheid, welcher direkt online abrufbar ist. Zusätzlich sind die Kennzeichen ohne Plaketten am Fahrzeug anzubringen.

 

Folgende Zulassungsvorgänge sind aktuell online für private und juristische Personen möglich:

·         Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen

·         Neuzulassung von Fahrzeugen

·         Wiederzulassung von Fahrzeugen

·         Umschreibungen von Fahrzeugen (mit und ohne Halterwechsel)

·         Tageszulassungen

·         Adressänderungen

·         Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen

Für die Nutzung von iKfz ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Natürliche Personen können diesen über das BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat erbringen, während juristische Personen das Unternehmenskonto (Bund) mit ELSTER-Zertifikat nutzen müssen. Bei der Außerbetriebsetzung ist kein Identitätsnachweis mehr notwendig, es werden lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen benötigt.

Für die Außerbetriebsetzung fallen in der Stadtverwaltung Suhl vor Ort Gebühren i. H. v. 17,40 € an, online sind es nur 3,30 €. Hierfür wird empfohlen, die offizielle Webseite der Stadtverwaltung Suhl zu nutzen.

Auch autorisierte Zulassungsdienstleister dürfen online für Dritte in o. g. Umfang handeln, was gegebenenfalls jedoch mit höheren Gebühren verbunden sein kann.

 

Zur Bezahlung unserer Dienstleistungen stehen Lastschrift und PayPal zur Verfügung.

 

Das iKfz-Portal steht ab sofort zur Verfügung und kann auf der Internetseite der Stadt Suhl https://www.suhl.eu unter Rathaus & Info, Bürgerservice, i-KFZ oder unter dem Link Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl genutzt werden.

 

Übersicht: Benötigte Unterlagen und Informationen 

Vorgang

Sicherheits-codes

eVB (elektronische   Versicherungs-bestätigungsNr.)

HU-/SP-Datum

HU-/SP-Prüfbericht

Reservierungs-PIN

Verwertungs-angaben




ZB I (ab 01.01.2015 ausgestellt)

ZB II (ab 01.01.2018 ausgestellt)

Kennzeichen








Neuzulassung *










Neufahrzeug

 

🗸

 

🗸

 

 

(🗸)3

 


Tageszulassung

 

🗸

 

🗸

 

 

(🗸)3

 


Wiederzulassung *










ohne Halterwechsel

🗸

 

 

🗸

🗸

(🗸)2

(🗸)3

 


mit Halterwechsel

🗸

🗸

 

🗸

🗸

(🗸)2

(🗸)3

 


Umschreibung *










ohne Halterwechsel

🗸

(🗸)1

(🗸)1

(🗸)1a

🗸

(🗸)2

(🗸)3

 


mit Halterwechsel

🗸

🗸

(🗸)1

🗸

🗸

(🗸)2

(🗸)3

 


Adressänderung *

🗸

 

 

 

🗸

(🗸)2

(🗸)3

 


Außerbetriebsetzung

🗸

(🗸)4

🗸

 

 

 

 

(🗸)4


     ZBI - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    ZBII - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)


 *Identitätsnachweis erforderlich (nPA oder ELSTER-Zertifikat)

1 bei Kennzeichenwechsel

1a bei Änderung des Kennzeichenmerkmals (z.B. Saison- oder E-Kennzeichen)

2  sofern im ZFZR (zentralen Fahrzeugregister) keine Informationen zu einer gültigen HU oder SP vorliegen

3  bei Verwendung eines zuvor reservierten Kennzeichens

4  ei Entsorgung des Fahrzeugs


Stand März 2026

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page