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Gewerbemeldungen auf elektronischem Weg jetzt in Suhl möglich

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Gewerbebehörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, Tätigkeiten geändert werden bzw. wegfallen oder der Betrieb aufgegeben wird.


Die Gewerbetreibenden, mit Betriebssitz in Suhl, haben jetzt die Möglichkeit, Gewerbeanzeigen digital über den Online-Gewerbedienst der Stadt Suhl einzureichen.

Der Online-Gewerbedienst erfasst die entsprechenden Angaben und prüft direkt deren Plausibilität. Durch die Gewerbebehörde erfolgt dann nochmals die Kontrolle der importierten Meldungen, bevor die Gewerbeanzeige offiziell ins Gewerberegister übernommen wird.


Die bestätigte Gewerbeanzeige wird dann auf dem Postweg ggf. mit dem entsprechenden Gebührenbescheid an den Gewerbetreibenden übersandt. Weiterhin kann die entsprechende Gebühr (Gewerbeanmeldung = 25,00 €, Gewerbeummeldung = 15,00 €, Gewerbeabmeldung = 10,00 €) auch über den Online-Gewerbedienst direkt mit PayPal oder Lastschrift beglichen werden.


Ein Besuch in der Gewerbebehörde im Rahmen der Online-Leistung ist nicht mehr notwendig.


Für die entsprechende Gewerbeanzeige sind folgende Unterlagen bereitzuhalten und als Anlage beizufügen:

-          Ausweisdokument

-          Handwerkerkarte

-          Registerauszug

-          ggf. vorhandene Erlaubnisse

 

Der Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Suhl erfasst derzeit u.a. folgende Leistungen inklusive Bezahlvorgang:

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

- Neugründung

- Verlegung des Betriebs

aus einem anderen

Meldebezirk

- Übergang nach dem

Umwandlungsgesetz (z.B.

Verschmelzung, Spaltung)

- Wechsel der Rechtsform

- Gesellschaftereintritt

- Übernahme (Erbfolge,

Kauf oder Pacht)

- Verlegung innerhalb Gemeinde

- Erweiterung der Tätigkeit

- Änderung der Tätigkeit

- Meldepflichtige Namensänderung

- Aufgabe von Tätigkeiten

- Nebenerwerb wird Haupterwerb

- Haupterwerb wird Nebenerwerb

- Änderung in der Wohnanschrift

- Änderung in der Anschrift der

Hauptniederlassung

- Zweigstelle wird Hauptniederlassung

- Hauptniederlassung wird Zweigstelle

- Benennung eines neuen gesetz-

lichen Vertreters

- Ausscheiden eines gesetzlichen

Vertreters

- Änderung von Personengesellschaft

in Einzelunternehmen

- Wechsel der Rechtsform des

Gewerbebetriebes

- Vollständige Aufgabe

- Übergang nach dem

Umwandlungsgesetz (z. B.

Verschmelzung, Spaltung)

- Wechsel der Rechtsform

- Gesellschafteraustritt

- Übergabe (Erbfolge, Kauf

oder Pacht)

Der Online-Dienst ist über die Internetseite der Stadt Suhl > Rathaus & Info > Bürgerservice > Online-Gewerbemeldedienst oder unter https://www.suhl.eu/buergerservice bzw.

 https://geve-online.de/suhl erreichbar.

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