Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 bis 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026
- Ordnungs- u. Bürgeramt 1
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Nachdem zunächst der Umtausch von Papierführerscheinen in einen EU-Kartenführerscheine erfolgte, läuft jetzt die Umtauschfrist für die ausgestellten Kartenführerscheine. D. h., alle die bereits in den Jahren 1999, 2000 und 2001 einen Scheckkarten-Führerschein erhalten haben, müssen bis zum 19. Januar 2026 diesen in einen befristeten EU-Führerschein umtauschen.
Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren umzutauschen:
Ausstellungsjahr 2002-2004 Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr 2005-2007 Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013 Umtausch bis 19. Januar 2033
Auch hier gilt, wer vor 1953 geboren wurde, hat bis zum 19.01.2033 Zeit seinen Führerschein umzutauschen. Dies ist unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Frist für den Umtausch der Papierführerscheine ist bereits abgeschlossen. Sollten Sie noch in Besitz eines rosafarbenen oder grauen Führerscheins sein, dann können Sie diesen immer noch in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Für den Umtausch des Führerscheins bringen Sie bitte ein biometrisches Passbild, den Personalausweis sowie den bisherigen Führerschein mit. Passbilder können vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal erstellt werden.
Termine sind zu vereinbaren auf unserer Internetseite www.suhl.eu.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, riskiert im Falle einer Kontrolle eine Geldbuße. Zudem kann es bei Fahrten im Ausland im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen, die Strafen fallen je nach Reiseland unterschiedlich hoch aus.
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