Öffentliche Bekanntmachung
- Öffentlichkeitsarbeit
- 6. Okt.
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan: „Gewerbe- und Forschungspark Suhl-Nord 1. BA“ der Stadt Suhl
Vom Stadtrat der Stadt Suhl, wurde am 03.05.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Forschungspark Suhl-Nord 1. BA“ beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht.
Die genannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 07.10.2025 bis zum 07.11.2025 im Foyer des Alten Rathauses, Marktplatz 1, während der Öffnungszeiten:
Montags 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstags 8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwochs Schließtag
Donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der genannten Frist kann jedermann Anregungen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, in der Stadtverwaltung Suhl, Dezernat des Oberbürgermeisters, Stabsstelle Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl oder vorzugsweise per Mail an:
vorbringen.
Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Planungsunterlagen sind zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Suhl unter dem folgenden Link abrufbar:
André Knapp
Oberbürgermeister








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