Öffentliche Bekanntmachung
- Öffentlichkeitsarbeit
- 19. Jan.
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Aktualisiert: vor 6 Tagen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum 4. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Suhl einschließlich aller Ortsteile
Vom Stadtrat der Stadt Suhl, wurde am 20.10.2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Suhl und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans Schmiedefeld a. Rstg. beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit der Planentwurf des Flächennutzungsplans zur Eingrenzung des Plangebietes und der Entwurf der Begründung samt Umweltbericht ausgelegt.
Die genannten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22.01.2026 bis zum 24.02.2026 im Foyer des Alten Rathauses, Marktplatz 1, während der Öffnungszeiten:
Montags 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstags 8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwochs Schließtag
Donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der genannten Frist kann jedermann Anregungen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, in der Stadtverwaltung Suhl, Dezernat des Oberbürgermeisters, Stabsstelle Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl oder vorzugsweise per Mail an: Stadtplanung-Stadtentwicklung@stadtsuhl.de vorbringen.
Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Planungsunterlagen sind zudem im Internet auf der Homepage der Stadt Suhl unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.suhl.eu/bekanntmachung
André Knapp
Oberbürgermeister








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