top of page

Suchergebnisse

Ergebnisse für leere Suche gefunden

  • Ausschreibungen VgV / UVgO / VOB für Suhl

    Bekanntmachungen, Ausschreibungen VgV/ VOB/UvgO, Wahlbekanntmachungen und das Gremienportal der Stadt Suhl. Klick hier. Ausschreibungen VgV/UVgO/VOB Bauleistungen Liefer- & Dienstleistungsaufträge vergebene Aufträge Bauleistungen Noch keine Beiträge in dieser Sprache veröffentlicht Sobald neue Beiträge veröffentlicht wurden, erscheinen diese hier. Alle Bauleistungen Liefer- und Dienstleistungsaufträge Kommunale stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Suhl Offenes Verfahren (ted.europa.eu) Die Stadtverwaltung Suhl plant für die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie im Rahmen des Lärmaktionsplanes stationäre Geschwindigkeitskontrollen in der Stadt Suhl. Ausgeschrieben werden die Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung, Instandhaltung und Versicherung von stationären Verkehrsüberwachungssystemen mit Messsäulen im Stadtgebiet von Suhl. Verlangt wird ein Standardsystem, welches in gleicher oder ähnlicher Form bereits erfo Beschaffung Lieferung Löschgruppenfahrzeug 10 für die Freiwillige Feuerwehr Dillstädt Offenes Verfahren ( ted.europa.eu ) Lieferung Löschgruppenfahrzeug 10 für die FFW Dillstädt in 3 Losen: LOS 1 Fahrgestell LOS 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau LOS 3 Feuerwehrtechnische Beladung Frist für Bieterfragen: Vom Auftraggeber wird die Frist für den Eingan g von Bieterfragen auf den 03.02.2026 festgelegt (vgl. § 20 Abs. 3 VgV). Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 10.02.2026, 13:00 Uhr Es sind nur elektronische Angebote über die Vergabeplattform möglich. Vergab Beschaffung Alle Aufträge Vergebene Aufträge Vergabebekanntmachung § 30 UVgO Beschaffung Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) – Stadt Suhl Beschaffung Vergabebekanntmachung § 20 VOB/A Beschaffung Alle vergebenen Aufträge

  • Zuständigkeiten und Geschäftsverteilung

    Hier finden Sie die Verlinkung zum Thüringer Zuständigkeitsfinder, den Geschäftsverteilungsplan und das Organigramm der Stadt Suhl | Link zur Terminvergabe | Informationen zur Schiedsstelle der Stadt Suhl Was finde ich wo? In Kooperation mit den Kommunen bietet der Freistaat Thüringen mit dem Zuständigkeitsfinder einen zentralen Ort, an dem unterschiedliche Verwaltungsleistungen gefunden werden können. Ziel ist es, je nach Bedarf des Bürgers, nicht nur direkt die richtigen Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zu finden, sondern auch die notwendigen Formulare sofort zur Hand zu haben. Der Zuständigkeitsfinder ersetzt somit das "A-Z" der einzelnen Verwaltungsleistungen. Unter dem folgenden Link zum Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie entsprechende Informationen. Sie werden weitergeleitet. Thüringer Zuständigkeitsfinder Wer macht was? Hier finden Sie das Organigramm und den Geschäftsverteilungsplan der Stadt Suhl. Organigramm Geschäftsverteilungsplan ONLINE TERMINVEREINBARUNG Vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Termin mit der Meldebehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde. Hier Termin buchen! Schiedsstelle der Stadt Suhl Schiedsperson Melanie Dötsch stellvertretende Schiedsperson Elke Bergemann Kontaktaufnahme E-Mail zzt.: ordnungsdezernat@stadtsuhl.de Telefonisch über das Sekretariat des Ordnungsdezernates: 03681 / 74 - 2911 Informationen zur Schiedsstelle Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schlichtungsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde (§ 34 ThürSchStG). Als gesetzliche Grundlagen dienen das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) und die Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG). Die Schiedspersonen und die Stadt Suhl sind Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS). Die sachliche Zuständigkeit ist im § 13 des ThürSchStG geregelt: „In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, auch soweit diese nicht vermögensrechtlicher Art sind, statt.“ Ausgenommen sind unter anderem arbeitsrechtliche Angelegenheiten, wenn in der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist oder sich der Anspruch gegen Medienunternehmen richtet. Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt. Die Sprechstunden der Schiedsstelle Suhl finden nach vorheriger Terminvereinbarung in den Beratungsräumen der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42 statt. Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsperson behilflich. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 20 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 40 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen - Fällen können die Kosten bis zu 50 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten. Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichtete Schiedsstelle. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.

  • Umweltprojekte und Bestimmungen von Suhl

    Übersicht über die Umweltprojekte und Umweltbestimmungen in der südthüringischen Kleinstadt Suhl. Infos zu Projekten, klick hier. Umwelt & Klimaschutz Die Umwelt in der Stadt Suhl nimmt einen wichtigen Platz in der städtischen Agenda ein. Suhl, eingebettet in die malerische Natur des Thüringer Waldes, legt großen Wert auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die Stadt verfolgt ambitionierte Programme zur Reduzierung von Emissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien. Grünflächen und Parks sind reichlich vorhanden und bieten Erholungsräume für die Bürger. Zudem engagiert sich Suhl in der Umweltbildung und sensibilisiert die Bevölkerung für den Schutz der Natur. Die Stadt setzt auf umweltfreundliche Verkehrslösungen und fördert das Radfahren und den öffentlichen Nahverkehr. All diese Bemühungen machen Suhl zu einer grünen und lebenswerten Stadt, in der die Umwelt eine zentrale Rolle spielt. Naturschutz Wasser- & Gewässerschutz Artenschutz Immissionsschutz Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Suhl Hier finden Sie das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Suhl Immissionsschutz Der Schutz vor Immissionen ist eine öffentliche Aufgabe. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Ziel - der Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen für die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter - formuliert. Außer dem BImSchG gibt es weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Dazu zählen insbesondere die Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Arbeit der Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl begründet sich aus dem BImSchG, den oben bereits erwähnten Verordnungen und Richtlinien in Verbindung mit der im Freistaat Thüringen geltenden Zuständigkeitsverordnung. Die Umweltverwaltung im Immissionsschutz des Freistaates Thüringen ist dabei in drei Ebenen gegliedert. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fungiert als oberste Immissionsschutzbehörde. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist als obere Immissionsschutzbehörde die Rechts- und Fachaufsicht für die unteren Immissionsschutzbehörden, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Überwachungsprogramm der Stadt Suhl gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und § 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden die im Geltungsbereich der Überwachungsbehörde liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) aufgeführt. Dazu gehören die im Anhang 1 der 4. BImSchV, in Spalte d mit dem Buchstaben "E" gekennzeichneten Anlagen und eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen. Das Überwachungsprogramm wird in der Regel einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan des Freistaats Thüringen entwickelt. Der Überwachungsplan ist im Internet auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz einsehbar. 1. Zuständigkeit und Geltungsbereich Die Stadt Suhl ist nach § 2 Absatz 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels zuständige Überwachungsbehörde für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie ist insbesondere zuständig für die Durchführung der Überwachung nach § 52 und § 52a BImSchG. Sie ist nach § 105 Absatz 1 Thüringer Wassergesetz auch zuständige Überwachungsbehörde für Gewässerbenutzungen und nach Wasserrecht genehmigte Abwasserbehandlungsanlagen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms umfasst die Gebietsgrenzen der kreisfreien Stadt Suhl. Das Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Anlagen ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anlage 4 enthält eine Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der kreisfreien Stadt Suhl, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz überwacht werden. 2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der Anlagen nach der IE-RL ist der Anlage 2a zu entnehmen. § 52a BImSchG sieht für Anlagen nach der IE-RL eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2a beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien bewertet, wobei mögliche und tatsächliche Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt berücksichtigt werden. Insgesamt können danach max. 30 Punkte vergeben werden. Ab 16 Punkte wird die Anlage als Zwischenergebnis einem einjährigen Turnus und zwischen 1 und 15 Punkte einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im zweijährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist. Darüberhinausgehende Kenntnisse der Überwachungsbehörde können in begründeten Ausnahmefällen zu einer Änderung des rechnerisch ermittelten empfohlenen Überwachungsturnus führen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist von maximal drei Jahren zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen. Die erstmalige Überwachung der Vorhabensrealisierung nach Neu- oder Änderungs-genehmigung einer Anlage ist eine routinemäßige Überwachung. In Fortsetzung der bisher durchgeführten integrierten Überwachung von Anlagen ist die Überwachung von Anlagen nach der IE-RL medienübergreifend durchzuführen. 3. Nicht routinemäßige Überwachung Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation durchzuführen und kann insbesondere in folgenden Fällen erforderlich sein: Anzeige nach § 15 BImSchG Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen (z. B. Mitteilungen nach § 31 BImSchG) besondere Vorkommnisse wie z.B. Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen und bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage: unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen Vor-Ort-Besichtigungen Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen Information anderer betroffener Behörden. 4. Überwachung nach IZÜV Für die Festlegung der routinemäßigen Überwachung von eigenständig betriebenen Abwasserbehandlungsanlagen gilt das Bewertungsschema nach Anlage 2b. § 9 IZÜV sieht ebenfalls eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken der Abwasserbehandlungsanlagen und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2b beigefügte Bewertungsschema wird für jede eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke Allgemeines, Abfall, Wasser und Immissionsschutz. Der Beurteilungszeitraum ist immer der Zeitraum seit der letzten Vor-Ort-Besichtigung, Mengenangaben beziehen sich auf die genehmigten und damit maximal zulässigen Werte. Insgesamt können danach max. 22 Punkte vergeben werden. Ab 6 Punkten wird die Anlage einem einjährigen Turnus und zwischen 0 und 3 Punkten einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Bei Anlagen, die Bestandteil einer EMAS Zertifizierung sind, wird der Turnus für eine Vor-Ort-Kontrolle um ein Jahr verlängert (mindestens aber alle drei Jahre). Für wasserrechtliche Erlaubnisse, die unter den Anwendungsbereich des § 1 Absatz IZÜV fallen, gilt in der Regel die Festlegung der Überwachungshäufigkeit, die auch für die Anlage nach der IE-RL getroffen wurde. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen hiervon sind entsprechend zu begründen. Für Indirekteinleitungen aus Anlagen nach der IE-RL bedarf es keiner gesonderten Festlegung zur Überwachungshäufigkeit durch die Wasserbehörden. Nicht routinemäßige Überwachungen sind bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften sowie bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen durchzuführen. 5. Überwachungsbericht Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort -Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln. 6. Geltungsdauer Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt und ist ggf. zu aktualisieren. Eine Aktualisierung kann insbesondere erforderlich sein bei: einer Änderung des Anlagenbestands,neuer Gesetzeslage oder neuen Erkenntnissen durch durchgeführte Überwachungen. 7. Veröffentlichung Das Überwachungsprogramm für Anlagen nach der IE-RL ist schreibgeschützt im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sind der Datenschutz allgemein und insbesondere Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen. Der aktuellste Überwachungsbericht nach Anlage 3 für eine Überwachungsmaßnahme ist auf der Homepage der zuständigen Überwachungsbehörde dauerhaft zu veröffentlichen. Zudem ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der durchgeführten Überwachung ein Überwachungsbericht zugänglich zu machen. (Stand: 29.03.2019) Anlage 1 Zusammenstellung der von der Überwachungsbehörde im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu überwachenden Anlagen mit Überwachungsturnus Anlage 2a Bewertungsschema für genehmigungsbedürftige Anlagen Anlage 2b Bewertungsschema für eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen Anlage 3a Muster Überwachungsbericht Anlage 3a Überwachungsbericht vom 16.05.2019; Abfalllager- und Containerstellplatz Suhl, Altertal Anlage 4 Zusammenstellung von Anlagen des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der Landratsämter und kreisfreien Städte Grundsätze des Wasser- und Gewässerschutzes Wasser ist Leben. Unsere Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und zu schützen. Bei der Nutzung und Bewirtschaftung hat jede vermeidbare Beeinträchtigung der ökologischen Funktionen zu unterbleiben. Außerdem ist eine angemessene Balance zwischen dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen Einzelner zu gewährleisten. Wasser ist nicht nur ein Grundbaustein allen Lebens, es ist auch das wichtigste Nahrungsmittel und als Roh- und Hilfsstoff, Energieträger und Transportmittel ein kostbares Wirtschaftsgut. Als Erholungsfaktor, Sportmedium und spürbares Naturerlebnis gewinnt es heute immer mehr Bedeutung. Hinweise zur aktuell gültigen Allgemeinverfügung Wasserentnahme Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 33 WHG hat die Stadt als untere Wasserbehörde im April 2020 die nachstehende Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde im Amtsblatt vom 1. Juni 2020 öffentlich bekannt gemacht. Allgemeinverfügung Wasserentnahme Neuigkeiten Die Fäkalienabfuhrtermine der Stadt Suhl 2026 Der ZWAS gibt hiermit die Fäkalienabfuhrtermine der Stadt Suhl und der Ortsteile Wichtshausen, Dietzhausen, Mäbendorf, Suhl, Goldlauter, Albrechts und Vesser bekannt. Hier gelangen Sie zur Veröffentlichung im .pdf-Format: Öffentlichkeitsarbeit Fischerprüfung in der Stadt Suhl – Frühjahr 2026 Die Fischerprüfung der Stadt Suhl findet am Samstag, den 06.06.2026 um 09.30 Uhr statt. Wenn weniger als 10 Antragsteller gelistet sind, können die zu prüfenden Teilnehmer an den Fischerprüfungen anderer Städte und Landkreise in Thüringen teilnehmen. Die Untere Fischereibehörde der Stadt Suhl bittet für diese Verfahrensweise um Verständnis. Für entsprechende Abstimmungen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Untere Fischereibehörde (Tel.: 03681/742984). i. A. Gu Öffentlichkeitsarbeit Stadt Suhl – Recyclinghof „Am Fröhlichen Mann“ - Annahme von Sonderabfall vorübergehend ausgesetzt Die Stadt Suhl informiert darüber, dass auf dem Recyclinghof „Am Fröhlichen Mann“ ab dem 10. November 2025 bis voraussichtlich zum 27. November 2025 kein Sonderabfall angenommen werden kann. Grund dafür ist die vollständige Auslastung der vorhandenen Lagerkapazitäten. Erst nach erfolgter Abholung und Entsorgung der derzeit eingelagerten Stoffe kann der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden. Betroffene Abfallarten (Sonderabfälle): • Farben und Lacke (nur flüssig) • Kleb Öffentlichkeitsarbeit Naturschutzgebiete Die Ausweisung von Schutzgebieten ist ein sehr altes und bewährtes Instrument des Arten- und Lebensraumschutzes. Mit der Unterschutzstellung ausgewählter Naturräume wird der besonderen Bedeutung einzelner Arten, wertvoller Lebensräume oder schützenswerter Einzelgebilde Rechnung getragen. Je nach Bedeutung oder Sensibilität des Schutzgegenstandes, dem angestrebten Schutzziel oder den regionalen Bedingungen stehen verschiedene Schutzkategorien zur Verfügung. Diese reichen vom international bedeutsamen Biosphärenreservat über europäische und nationale Schutzgebietsformen bis hin zum Naturdenkmal in einer Region. Dass in Suhl alle diese Schutzgebietsformen mit Ausnahme des Nationalparks vertreten sind, ist ein Indiz für die wertvolle naturräumliche Ausstattung unserer Stadt. UNESCO Biosphärenreservat Thüringer Wald Wer nach Entschleunigung, Stille und einzigartigen Naturerlebnissen sucht, wird von den weitläufigen Bergmischwäldern, klaren Bergbächen, blühenden Bergwiesen und geheimnisvollen Hochmooren in dieser Region begeistert sein. Artenschutz Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA; engl.: CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sind heute weltweit mehr als 5.000 Tierarten und ca. 28.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Greifvögel, Riesenschlangen und Orchideen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten geschützt. Alle europäischen Vogelarten, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster usw. werden durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die geschützten Arten aller übrigen Tiergruppen und Pflanzen sind in den Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG erfasst. Zum Schutz der internationalen und einheimischen Tiere und Pflanzen wurden daher eine Reihe gesetzlicher Vorgaben zur Regelung von Handel, Haltung, Zucht, Tarnsport usw. erstellt. Für besonders und streng geschützte Arten sind daher u. a. Regelungen zum Verkauf, zur Anzeige- bzw. Meldepflicht und zur Kennzeichnung zu beachten.

  • Kämmerei der Stadt Suhl in Südthüringen

    Kontaktdaten und Aufgabenbereiche des Amtes. Verlinkung zur Seite "Finanzen" der Stadt Suhl Kämmerei Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2491 Fax 03681 74 - 2689 E-Mail: kaemmerei@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Amtes Haushalt, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse und Vollstreckung, Abgaben, Beteiligungssteuerung Informationen zu den Finanzen der Stadt Suhl finden Sie hier: Seite Finanzen

  • Museen in Suhl - Thüringen

    Überblick Museen der Stadt Suhl, Waffenmuseum, der Fahrzeugmuseum (Simson), Herbert Roth Museum und Museumspark. Info hier. Museen in Suhl In den Suhler Museen können Sie in die vielfältige Kultur und Tradition der Region eintauchen. Hier sind einige der bemerkenswertesten Museen, die Sie unbedingt besuchen sollten. Von Waffentradition, über Fahrzeuggeschichte bis zu Volksmusik. Waffenmuseum in Suhl Suhl hat eine lange Tradition in der Herstellung von Feuerwaffen. Im Waffenmuseum können Sie mehr über die Handwerkskunst und die Geschichte der Suhler Waffenindustrie erfahren. Bewundern Sie historische Gewehre und Pistolen und tauchen Sie ein in die Welt der Schützenkunst. Das Waffenmuseum gibt ebenso einen Einblick in die Porzellanherstellung in unserer Region WEBSEITE MUSEUM Fahrzeugmuseum in Suhl Für alle Automobil-Enthusiasten ist das Fahrzeugmuseum ein Muss. Hier können Sie seltene Oldtimer und historische Motorräder bestaunen, die die Entwicklung der Fahrzeugindustrie in Deutschland dokumentieren. WEBSEITE MUSEUM Herbert Roth Museum Herbert Roth war DER Volksmusik-Star der DDR und ist bis heute der Inbegriff Thüringer Volksmusik. Mit dem "Rennsteig Lied" schuf er die heimliche Hymne Thüringens. Im Ortsteil Vesser ist ihm ein Museum gewidmet, Anziehungspunkt nicht nur für Volksmusik- & Heimat-Fans. WEBSEITE MUSEUM Thüringer Museumspark Gehlberg Der Museumspark Gehlberg vereint gleich mehrere Museen. So ist hier das Glasmuseum, das Wilderer Museum, das Postmuseum, das Wettermuseum, die Heimatstube und das Schneekopf Kabinett (Edelsteine) beheimatet. WEBSEITE MUSEUM

  • Kultur & Tourismus | Suhl

    Kultur & Tourismus Einkaufen Einzelhandel & Supermarkt Aktivitäten Action bis Wandern Museen von Waffen- bis Fahrzeugmuseum Schwimmbäder Aussen- und Hallenbäder Wintersport Loipen & Abfahrt Veranstaltungen im Oberzentrum Südthüringen Tierpark Suhl Familienerlebnis

  • Umwelt, Bauaufsichtsamt der Stadt Suhl

    Bauaufsicht und Baugenehmigung, Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, abfallrechtliche Verfahren, Chemikalienrecht, Klimaschutz, Deponie Umwelt- und Bauaufsichtsamt Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2207 Fax 03681 74 - 2345 E-Mail umwelt-bauaufsichtsamt@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Amtes Bauaufsicht und Baugenehmigung, Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, abfallrechtliche Verfahren, Chemikalienrecht, Klimaschutz, Deponie Wichtige Bereiche des Amtes Naturschutz Wasser- u. Gewässerschutz Immissionsschutz Bodenschutz Klimaschutz Bauantrag und -genehmigung Formulare und Muster für Wildtiere Hornissen Antrag Umsiedlung oder Entfernung Fotodokumentation Landschildkröte Gefährliche Wildtiere Antrag auf Haltungserlaubnis Exotische Tiere Muster Herkunftsbestätigung Artenschutz Tiere Bestandsanzeige Gewässer und Boden Wasserentnahme Antrag auf Wasserentnahme Abwasser Antrag Einleitung in ein Oberflächengewässer Abwasser Antrag Einleitung in das Grundwasser Anzeige Erdwärme Antrag zur Einrichtung einer Erdwärmesonden-Anlage Anzeige Heizölverbraucheranlage Anzeige einer Anlage Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen Sie benötigen ein Formular? Bitte nutzen Sie das Serviceportal "Zentraler Thüringer Formularservice ". Sie werden weitergeleitet! Formularservice

  • Ausländerbehörde | Suhl

    Kontaktinformationen zur Ausländerbehörde der Stadt Suhl Ausländerbehörde (zugehörig zum Sozialamt) Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2874 Fax 03681 74 - 2875 E-Mail: auslaenderbehoerde@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr nach entsprechender Terminvereinbarung Termine möglich Sie benötigen ein Formular? Bitte nutzen Sie das Serviceportal "Zentraler Thüringer Formularservice ". Sie werden weitergeleitet! Formularservice

  • Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Übersichtsseite des Bürgerservice und der digitalen Dienstleistungen der Stadt Suhl. Prüfung in Frage kommenden Leistungen und Formulare. Klick hier. Bürgerservice & Digitale Dienstleistungen Die Stadt Suhl bietet im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ein modernes und attraktives Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen an, das kontinuierlich ausgebaut wird. Mit der Digitalisierung wird die Möglichkeit geschaffen, Verwaltungsleistungen und Antragsverfahren online durchführen zu können. Auf dieser Seite werden bereits verfügbare digitalisierte Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Stadt Suhl angeboten. Außerdem finden Sie hier auch weitere, über die Stadt hinausgehende Leistungen für Bürger. Hinweis: Sie werden ggf. auf eine externe Seite weitergeleitet. Bitte beachten Sie das dort geltende Impressum sowie die Datenschutzerklärung. Leistungen von A-Z finden Sie über den Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen. Der Zuständigkeitsfinder führt die unterschiedlichen Verwaltungsleistungen des Landes und der Stadt Suhl zusammen und bietet so einen vollständigen Überblick über benötigte Leistungen und die richtigen Ansprechpartner. Online Terminvereinbarung Online Terminvereinbarung Gesundheitszeugnis Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz i-KFZ Zulassung & Abmeldung online Urkundenbestellung Standesamt Suhl Wunschkennzeichen online reservieren Baustelleninfo Informationen zu Baustellen Anhörung Online Schnell und effizient beantworten Online-Anzeige Polizei Thüringen Führungszeugnis online beantragen oder: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Fundbüro gesucht & gefunden Online Ausweis Informationen Bebauungspläne Rechtskräftige Bebauungspläne Kauf / Pachten Informationen für Käufer und Pächter Stadtbücherei online ausleihen Impfnachweis hochladen Impfstatus an Gesundheitsamt Suhl übermitteln. Online-Anträge der Ausländerbehörde Online-Anträge der Ausländerbehörde Baumfällgenehmigung Formular Parkausweis Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises. Online-Gewerbemeldedienst Gewerbean-, -um- & -abmeldung Still- und Wickelplätze in Suhl Informationen zu Still- und Wickelplätzen in Suhl elektronische Wohnsitzanmeldung Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung Soziales, Kinder und Familie Elterngeld digital beantragen Kita Anmeldung digital anmelden Familienleistungen Ansprüche prüfen Unterhaltsvorschuss Anspruch prüfen & Antrag BAföG online beantragen Wohnraumförderung Ansprüche prüfen Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) Online Belehrung Thüringer Formularserver Formulare finden. Für Bürger und Unternehmen. Formularserver

  • seniorenbeirat

    Informationen zum Seniorenbeirat der Stadt Suhl | Ansprechpartner | Kontakt | Aufgaben Seniorenbeirat Vorsitzende/ Seniorenbeauftragte: Maria Neupert Stellvertreterin: Karola Ebert Geschäftsstelle: Stadtverwaltung Suhl Sozial- und Gleichstellungsbüro Frau Lorenz Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel: 03681 – 74 28 90 Email: Senioren-Suhl@gmx.de Satzung Aufgaben und Ziele des Seniorenbeirates: Der Seniorenbeirat ist eine eigenständige, konfessionell, verbandspolitisch sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Senioren der Stadt Suhl (gem. § 1 Abs. 2 Satzung der Stadt Suhl für den Seniorenbeirat und den Seniorenbeauftragten). Der Seniorenbeirat vertritt die Senioren der Stadt Suhl, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Suhl haben. Der Seniorenbeirat hat gem. § 3 Abs. 2 ThürSenMitwBetG insbesondere folgende Aufgaben: a) Ansprechpartner für Senioren der Stadt Suhl, b) Beratung der Stadt Suhl in Angelegenheiten der Senioren, c) Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Empfehlungen, d) Unterstützung des Erfahrungsaustausches zwischen den Trägern der Seniorenarbeit. Der Seniorenbeirat ist gemäß § 3 Abs. 2 ThürSenMitwBetG vor allen Entscheidungen des Stadtrates der Stadt Suhl, die überwiegend Senioren in der Stadt Suhl betreffen, anzuhören. Der Seniorenbeirat hat das Recht Anfragen, die überwiegend die Belange von Senioren in der Stadt Suhl betreffen, an die jeweils zuständigen Ausschüsse zu stellen. (gem. § 2 Satzung der Stadt Suhl für den Seniorenbeirat und den Seniorenbeauftragten) Beiratssitzungen Die Beiratssitzungen finden regulär jeden 1. Montag im Montag (außer an Feiertagen) im Sozialen Zentrum im CCS statt. Die Sitzungen sind öffentlich. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Seniorenbeirates der Stadt Suhl unter: Seniorenbeirat Suhl - Willkommen Merkblatt:_ Seniorenwegweiser Merkblatt:_ Maßnahmenplan - Auf dem Weg zu einer Inklusiven und barrierefreien Stadt

  • Jagen | Afrikanische Schweinepest | Suhl

    Hier finden Sie allgemeine Informationen, Ansprechpartner und die Helferabfrage zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Stadtgebiet Suhl Jagen in Suhl Das neue Jagdportal Afrikanische Schweinepest (ASP) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind, sie befällt Wildschweine und gehaltene Schweine, die schwerwiegende Auswirkungen auf die jeweils betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann. Die ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Hier finden Sie weitere Informationen über die jüngsten epidemiologischen Entwicklungen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und auch Details zu den jeweiligen Ansprechpartnern. Informationen des Thüringer Ministeriums Schwarzwild Kompetenzzentrum Merkblatt:_ TNP-Verwahrstelle Suhl-Information für Jäger (Stand 04.2025) Information für berechtigte Jäger_Trichinenprobenentnahme (Stand 04.2025) Information für Jäger_Fallwildbergung (Stand 04.2025) Kleine ASP-Fibel: Praxishinweise des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Merkblatt:_ Information für Jägerinnen und Jäger zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Erhebungsbogen für verendet aufgefundene Wildschweine (Fallwild) Verhaltensregeln für Jäger Möglichkeiten der Vermarktung von Wildbret durch Jäger Helferabfrage - Abfrage zur freiwilligen Unterstützung Der Ausbruch der ASP ist eine logistische Herausforderung, hier wird jeder gebraucht. Die geforderte Manpower ist nicht allein durch Freiwillige abzusichern. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist Ihre Mithilfe und Unterstützung erbeten. Mit Ihrer umfangreichen Orts- und Sachkenntnis können Sie unsere Behörde zielgerichtet und effizient unterstützen. Ihre Mithilfe ist daher äußerst hilfreich. Bitte geben Sie an, in welchem Bereich Sie Unterstützung leisten können. Die Einweisung und Instruktion in den einzelnen Bereichen erfolgt je nach Erfordernis gesondert. Der einzelne Einsatz wird im Tierseuchenfall direkt mit Ihnen abgestimmt. Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Bitte füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Stadtverwaltung Suhl Ordnungs- und Bürgeramt Untere Jagdbehörde Tel.: 03681 742984 Fax: 03681 742919 E-Mail: jagd-fischereiwesen@stadtsuhl.de Fragebogen Helferabfrage ASP Förderrichtline ASP Jagd: https://www.thueringenforst.de/aktuelles-service/service/formularcenter/formulare-jagd Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs Das Kompetenzzentrum berät, informiert und koordiniert. Es agiert als Schnittstelle zwischen der Öffentlichkeit, den Beobachtungen (der besonders geschützten Tierarten), den Betroffenen (den Tierhaltern und Landnutzern) sowie dem aktiven Monitoring. Für Hinweise erreichen Bürger das Wolf-Luchs-Telefon unter der Rufnummer: 0361 573 941 941 (täglich von 8 - 17 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen) oder per E-Mail an: kompetenzwbl@tmuenf.thueringen.de Leitfaden: Vorgehen im Schadensfall bei Verdacht auf Wolfs- oderf Luchsübergriff Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs Sitz: Gesundheitsamt Suhl Friedrich-König-Straße 5 98527 Suhl Tel. Sekretariat: 03681 74 – 2815 Das Veterinäramt informiert Die Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Suhl ist örtlich und sachlich für den Vollzug der tierseuchen-, lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Aufgaben/ Vollzug sind u. a.: Tiergesundheitsrecht Vorbereitung, Dokumentation, Überwachung und Abrechnung aller Maßnahmen zur Prophylaxe und Bekämpfung von Tierkrankheiten wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Tollwut Tierkörper- und tierische Nebenproduktebeseitigungsrecht Lebensmittelrecht: Trichinenproben, Fleischbeschau, Kontrolle von Lebensmittelunternehmen einschl. Primärerzeugern (Jägern, welche Lebensmittel in den Verkehr bringen) und des Inverkehrbringens von Bedarfsgegenständen Tierschutzgesetz incl. der Kontrolle artgerechter Tierhaltung Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr sowie täglich nach Vereinbarung! Bitte beachten Sie, dass die Amtstierärztin sowie die Kontrolleure der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung größtenteils im Außendienst tätig sind. Wir empfehlen daher dringend, die telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Überwacher. Maul- und Klauenseuche Anmeldung als Lebensmittelunternehmer nach Art. 6 VO 852_2004 Der Fuchsbandwurm (Stand 04.2025) Wildtiere im Stadtgebiet: Der Fuchs Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf Vortrag Infoveranstaltung Jäger 03.04.2025 Wildtiermonitoring_Information für Jäger (Stand 04.2025) Merkblatt Trichinenuntersuchung Information für berechtigte Jäger_Trichinenprobenentnahme (Stand 04.2025) Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme beim erlegtem Schwarzwild Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme beim erlegtem Schwarzwild (Zustimmung) Die Jagdbehörde informiert Die untere Jagdbehörde der Stadt Suhl ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften , des Bundesjagdgesetzes, des Thüringer Jagdgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, zuständig. Aufgaben sind u. a.: Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen, Abschussplanung, Jagdpachtverwaltung, Jagdbeirat, Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften. Tierfundkataster Empfehlungen nach einem Wildunfall aktuelle Liste der Schweißhundeführer Informationen Waschbär Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild

  • Suhl-Nord Gewerbegebiet in Thüringen Gewerbe und Wohnen

    Gewerbe und Wohnen an einem Platz. Möglich am neuen Gewerbestandort Suhl-Nord, zentral in Thüringen & Deutschland. Info, hier. Gewerbegebiet Su hl- Nord Das Gewerbegebiet „Suhl-Nord“ wird derzeit, gemeinsam von der Stadt Suhl, FH Erfurt und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) entwickelt. Es liegt im Suhler Norden, in kommunaler "Grenznähe" zur Stadt Zella-Mehlis. Dieses Gewerbegebiet bietet exzellente Möglichkeiten, besonders für Unternehmer die Firma und Wohnort an einem Standort haben möchten. Ihr Ansprechpartner Bereich Wirtschaftsförderung: Frau Tina Gellert Tel.: 03681 743124 e-Mail: wirtschaft@stadtsuhl.de Online anfragen zurück zur Übersicht Lage Gelegen im Suhler Norden, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn, quasi in direkter, deutschland-zentraler Lage. Neben dem Autobahn-Anschluss sind weiterführend der Fluganschluss ab Airport Erfurt und eine direkte Nähe zum Güterverkehr zu erwähnen. Das Gewerbegebiet ist zudem in einer landschaftlich äußert schönen Gegend, mitten im Thüringer Wald. Es bietet Unternehmen die Qualität in der "Ansässigkeit" und dem Unternehmer eine sehr hohe Lebensqualität. Branchen Dieses Gewerbegebiet ist für kleine und mittelständige Produktionsunternehmen geeignet. Vorrangig werden Unternehmen aus den Bereichen der Holz- und Holzverarbeitenden Industrie gesehen. Das inzwischen rückgebaute Wohngebiet wird in Moment modern erschlossen. 1. Forschung & Entwicklung Eines der zentralen Ziele ist zudem die Ansiedlung einer höheren Bildungseinrichtung als Forschungsinstitut oder Außenstandort der Fachhochschule Erfurt. Hierzu werden aktuell die finanziellen Mittel akquiriert. 2. Holzbau Ziel ist die Ansiedlung holzverarbeitender Betriebe, die die Nachfrage für Gebäudeneubau und -sanierung in einem großen Umkreis weit über Thüringen hinaus bedienen. In den letzten Jahren hat das Bauen mit Holz durch den Klimawandel und die damit verbundene Bevorzugung nachhaltiger Baumaterialien für den Neubau und die Sanierung von Wohnhäusern, eine immer größere gesellschaftliche Akzeptanz erfahren. 3. Tiny Houses Ziel ist die Ansiedlung eines Herstellers von Tiny Houses aus Holz und die Präsentation von Musterprodukten auf dem Areal.

bottom of page