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- Premiere im Thüringer Landtag: KAG appelliert an Ministerin Karawanskij und untermauert Oberzentrum aus vier Städten
Die (Ober-) Bürgermeister der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) "Entwicklung Oberzentrum Südthüringen" bekräftigten im Thüringer Landtagsausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten vor den Ausschussmitgliedern und unter Anwesenheit der Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Susanna Karawanskij, ihre im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegebene Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Sie untermauerten dabei ihre Forderung nach einem raumordnerischen Vertrag. Dieser, so die vier Bürgermeister, müsse nunmehr zeitnah durch das Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erarbeitet werden. Die vier Bürgermeister am 11.04.2024 bei der Anhörung zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen / Quelle: Anne Schlegel Die Sitzung des Thüringer Landesausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 11. April war nach Aussage der Vorsitzenden, Frau Christina Tasch, von besonderer Bedeutung. Erstmalig fand vor dem Ausschuss eine Anhörung von Kommunen in Bezug auf die Fortschreibung des LEP statt. In der Sitzung betonten die (Ober-) Bürgermeister das Ziel, die gesamte Region Südthüringen durch die Etablierung eines Oberzentrums stärken zu wollen, vor allem im Hinblick auf die aktuellen landesplanerischen Entwicklungen im angrenzenden nordbayerischen Raum. Die (Ober-) Bürgermeister unterstrichen dabei ihren Standpunkt, dass das Oberzentrum aufgrund des siedlungsstrukturellen Zusammenhangs nur aus den vier Städten Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis bestehen kann, aber in enger Kooperation mit den Städten Meiningen und Schmalkalden etabliert werden muss. Der enge siedlungsstrukturelle Zusammenhang sei im Übrigens auch stets eine Forderung des TMIL gewesen. Die vier (Ober-)Bürgermeister der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft während der gemeinsamen Stadtratssitzung am 20.02.2024. / Quelle: René Kellermann Die (Ober-) Bürgermeister appellierten erneut an die Verantwortung des TMIL, zeitnah einen raumordnerischen Vertrag zu erstellen, der Meiningen und Schmalkalden als enge Kooperationspartner des künftigen Oberzentrums Südthüringen mit einbindet. Dieser Vertrag solle sicherstellen, dass die oberzentralen Teilfunktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden dauerhaft gesichert werden und eine effektive Zusammenarbeit mit dem Oberzentrum Südthüringen gewährleistet ist. „Wir gehen mit großer Zuversicht aus dieser Sitzung. Unsere Argumente wurden von den Ausschussmitgliedern gehört und unser langjähriges Engagement entsprechend gewürdigt. Wir sind optimistisch, dass der Ausschuss sowie Frau Ministerin Karawanskij die bisherige Idee eines Oberzentrums in Südthüringen, bestehend aus den vier Städten Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis, in enger Zusammenarbeit mit Schmalkalden und Meiningen, wiederbeleben werden. Wir haben das Vertrauen, dass eine sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen wird, die der Region zugutekommen wird.“, sagt Richard Rossel, Vorsitzender der KAG. Seit 2018 arbeitet die KAG an der Entwicklung eines Oberzentrums Südthüringen aus den vier Städten Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis. Ein Vorhaben, das bis Mitte Januar 2024 durch die Landesregierung in positiver und unterstützender Weise gefördert wurde. Jedoch wurden die Ziele durch den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms völlig geändert, in dem plötzlich und ohne fachliche Begründung die Städte Meiningen und Schmalkalden in das künftige Oberzentrum Südthüringen aufgenommen wurden. Die KAG, die bei dieser Entscheidung nicht beteiligt oder angehört wurde, wurde von diesem plötzlichen Kurswechsel mehr als überrascht und vor vollendete Tatsachen gestellt. Zur Förderinitiative „Aktive Regionalentwicklung“: Innerhalb des Programms Region gestalten wurden die vier Städte bis 2023 mit 714.000 Euro Fördermitteln vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt. Eine Anschlussförderung wurde durch den Bund bereits in Aussicht gestellt.
- Mitteilung über die Verlängerung des Zeitraumes der Durchführung von Messungen der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Thüringen
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) führt im Freistaat Thüringen seit Oktober 2023 gemeinsam mit seinem Vertragspartner Dr. Joachim Kemski Sachverständigenbüro Radon – Bodenluftmessungen durch. Witterungsbedingt mussten die Messungen zur Bestimmung der Radonaktivitätskonzentration und der Gaspermeabilität des Bodens Ende November vorläufig eingestellt werden und können nicht wie geplant bis zum 30.04.2024 abgeschlossen werden. Der Zeitraum zur Durchführung der Bodenluftmessungen wird daher in der Stadt Suhl bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Sobald die Witterungs- und Bodenbedingungen die Durchführung von Messungen erlauben, werden diese auf den bereits in der Ankündigung des Messprogramms bekannt gegebenen Flurstücken fortgesetzt. Das TLUBN bittet weiterhin um Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Fragen zum Messprogramm beantwortet das TLUBN unter der Radon - Hotline: Telefon: 0361 - 57 3943943 E-Mail: radon-info@tlubn.thueringen.de THÜRINGER LANDESAMT FÜR UMWELT, BERGBAU UND NATURSCHUTZ Referat 63 Göschwitzer Straße 41 07745 Jena
- Einladung zur 65. Sitzung des Finanz-, Vergabe- und Rechnungsprüfungsausschusses des Stadtrates Suhl
Dienstag, 16. April 2024, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 8, Friedrich-König-Straße 42 Veröffentlicht am: 11.04.2024
- Einladung zur 57. Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates Suhl
Mittwoch, 17. April 2024, um 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer, Marktplatz 1 Veröffentlicht am: 12.04.2024
- Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024
Diese findet statt am 23. April 2024 um 16.00 Uhr, Raum 9, Neues Rathaus (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl. Veröffentlich am: 12.04.2024
- Aktionsmeile im Steinweg für Menschen mit Behinderung
Der alljährliche Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen steht in diesem Jahr unter dem inspirierenden Motto „Zukunft barrierefrei gestalten“. In diesem Zusammenhang lädt das Sozial- und Gleichstellungsbüro Suhl in Kooperation mit dem Behindertenbeirat Suhl zu einer besonderen Aktionsmeile in der Innenstadt ein. Am Freitag, den 3. Mai 2024, erwartet die Besucherinnen und Besucher im Steinweg entlang des Rathauses von 10 Uhr bis 13 Uhr ein vielfältiges Angebot. Verschiedene Organisationen wie der Sozialverband VdK – Kreisverband Thüringen - Süd, der Pflegestützpunkt, die „Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratung“ – EUTB, das Regionale Förderzentrum Suhl – Domino, der Blinden- & Sehbehindertenverband Suhl, Pro Retina und die Suhler Werkstätten präsentieren ihre Dienstleistungen und stehen für Beratungen zur Verfügung. Neben informativen Gesprächen bietet die Aktionsmeile auch interaktive Selbsterfahrungsangebote. Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, den Alterssimulationsanzug GERT zu testen, sich mit einem Blindenleitsystem vertraut zu machen, verschiedene Sehbehinderungen mittels Simulationsbrillen zu erleben und einen Rollstuhlparcours zu absolvieren. Das zentrale Thema der Veranstaltung ist die Förderung von Barrierefreiheit. Trotz Fortschritten gibt es immer noch zahlreiche ungelöste Anliegen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Deutschland steht vor diversen Herausforderungen, darunter Energieversorgung, Klimaschutz, Mobilität und Fachkräftemangel. Menschen mit Behinderungen bringen wertvolle Expertise ein und sollten von Anfang an in die Gestaltung dieser Prozesse einbezogen werden. Am diesjährigen Protesttag erhalten Interessierte, Betroffene und Angehörige umfassende Informationen zum Thema „Zukunft barrierefrei gestalten“. Die engagierten Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Organisationen stehen beratend zur Seite, ermutigen zu aktiver Beteiligung und beantworten gerne Fragen. Für weitere Informationen können Sie sich an Frau Schmatloch, vom Sozial- und Gleichstellungsbüro der Stadt Suhl, wenden. (telefonisch: 03681 – 742812 oder per Mail: julia.schmatloch@stadtsuhl.de) Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Unterstützung für eine inklusive Zukunft!
- Information zur öffentlichen Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21 Suhl/Schmalkalden-Meiningen IV für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024
Veröffentlicht: 06.04.2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Nachdem der 01. September 2024 durch die Landesregierung als Wahltag bestimmt worden ist, gebe ich Folgendes bekannt: I. Wahlkreisvorschläge 1. Der Wahlkreis 21 umfasst - die Stadt Suhl, die Stadt Zella-Mehlis und die Stadt Oberhof. 2. Wahlvorschlagsrecht Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können als solche nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 03. Juni 2024 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen des nächstniedrigeren Gebietsverbandes, die im Wahlkreis liegen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Parteien sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. 3. Einreichen von Wahlkreisvorschlägen Eine Partei kann gemäß § 20 Abs. 5 ThürLWG in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen. Wahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 27. Juni 2024 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahlleiter, Herrn Roy Hartleb, Neues Rathaus, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl, Zimmer 630 einzureichen. Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens am 27. Februar 2023 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewerber sind ebenfalls seit dem 27. Februar 2023 möglich. Die Bewerber und die Vertreter müssen in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt werden. Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Wahlkreisvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlages nachzuweisen. Andere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Abs. 3 ThürLWG ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten haben (§ 32 Abs. 3 ThürLWO). Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Wahlkreisvorschläge ein Kennwort enthalten. In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Muss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG) unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 23 ThürLWG zu bestätigen. Die Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlages bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden. 4. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag Dem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufügen: a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers oder der vorgeschlagenen Bewerberin, dass er oder sie seiner oder ihrer Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Bewerberin gegeben hat sowie Mitglied keiner anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind (Anlage 12 der ThürLWO), b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber oder vorgeschlagenen Bewerberin wählbar ist (Anlage 13 der ThürLWO), c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 3), mindestens 250 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichnenden (Anlage 11 der ThürLWO), d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber oder die Bewerberin aufgestellt worden ist (Anlage 14 der ThürLWO). Im Falle eines Einspruchs nach § 23 Abs. 4 ThürLWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § 23 Abs. 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt (Anlage 15 der ThürLWO). Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. II. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz – ThürLWG) vom 09. November 1993 (GVBl. S. 657), neugefasst durch Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S. 309) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Februar 2023 (GVBl. S 27) Des Weiteren findet die Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S.817), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. Juli 2021 (GVBl. S. 317), Anwendung. Bei Änderungen der Rechtsgrundlagen nach dieser Bekanntmachung werden die entsprechend geänderten Gesetzesgrundlagen obligat. III. Anschrift des Kreiswahlleiters Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21, Suhl/Schmalkalden - Meiningen IV lautet: Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 21 Herr Roy Hartleb Neues Rathaus Friedrich-König-Str. 42 98527 Suhl Telefonnummer: 03681/74-2570 Telefax: 03681/74-3005 Suhl, den 06.04.2024 Roy Hartleb Kreiswahlleiter Die Bekanntmachung erfolgte am 06. 04.2024 im "Freien Wort" - Lokalteil Suhl.
- Einladung zur 43. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Die 43. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates Suhl findet am Mittwoch, 10. April 2024, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 8, Friedrich-König-Straße 42 statt Veröffentlicht am: 05.04.2024
- Einladung zur 46. Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses des Stadtrates Suhl
Mittwoch, 10. April 2024, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 7, Friedrich-König-Straße 42 Veröffentlicht am: 05.04.2024
- Einladung zur 46. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Sport des Stadtrates Suhl
Donnerstag, 11. April 2024, 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer, Marktplatz 1 Veröffentlicht am: 05.04.2024
- Anhörung auf ein „Knöllchen" ist jetzt in Suhl auch online möglich
Das Verwarngeld für "falsches Parken" oder "zu schnelles Fahren" ist jetzt über einen QR-Code möglich. "Knöllchen" können sofort online beglichen werden. Hier geht es zum Portal: https://anhoerung-online.de/suhl/HomeMandant Bislang konnten sich Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungswidrigkeiten nur schriftlich mittels des Anhörungsbogens aus Papier äußern. Ab sofort ist eine Erwiderung per Online-Verfahren für „falsches Parken", „zu schnelles Fahren" oder sonstige Ordnungswidrigkeiten möglich. Denn auf dem Anhörungsbogen ist seit Februar ein verfahrensbezogener QR-Login-Code aufgedruckt. Mit diesem erhält man Zugang zum Anhörung-Online-Portal, auf dem die Stellungnahme online erfolgen kann und der Verstoß und die gefertigten Bilder eingesehen werden können. Der Service der Online-Anhörung ist gebührenfrei und erspart die bei einer schriftlichen Antwort anfallenden Portokosten. Durch eine SSL-Verschlüsselung wird gewährleistet, dass die eingegebenen Daten sicher übertragen werden. Es werden keine persönlichen Daten vor bzw. nach dem Logout gespeichert. Der ausgefüllte Anhörungsbogen wird direkt an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet. Akzeptiert man die Ordnungswidrigkeit für „falsches Parken" oder „zu schnelles Fahren", ist im Portal auch die direkte Übernahme der Zahldaten für das Online-Banking mittels weiteren QR-Codes möglich. Auch auf den „Knöllchen" ist ein QR-Code für das Zahlverfahren abgedruckt. Dieser Service soll fehlerhafte Angaben bei der Überweisung vermeiden und so das Bezahlen für die Bürger vereinfachen.
- Zusammen geht einfach mehr. Die Ortsteile machen Suhl nicht nur groß, sondern auch stark
Veröffentlicht: 07.03.2024 Das Treffen der Ortsteilbürgermeister der Stadt Suhl am Dienstag, dem 5. März 2024, im Vereinshaus Mäbendorf Es ist mittlerweile zur schönen Tradition geworden, dass der Oberbürgermeister am Ende einer Amtsperiode mit den Ortsteilbürgermeistern zusammentrifft, um über das Erreichte in den verschiedenen Ortsteilen um Bilanz zu ziehen. Oberbürgermeister André Knapp versprach bei diesem Treffen, einen Blick in die Zukunft zu werfen, während auch ein Rückblick auf das Geleistete nicht fehlen durfte. Stadtwahlleiter Roy Hartleb war für den Ausblick zuständig. Er informierte die Ortsteilbürgermeister über das kommende Wahljahr. Die anwesenden Ortsteilbürgermeister wurden gebeten, bis zum 12. April alle Wahlvorschläge einzureichen, während auch über die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Briefwahl informiert wurde. André Knapp bedankte sich bei den Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeistern von Gehlberg (Rainer Gier), Schmiedefeld (Ralf Krieg), Vesser (Sylvia Hamatschek), Dietzhausen (Norman Kummer), Albrechts (Birgit Endter), Mäbendorf (Marga Lottmann), Wichtshausen (Steffen Ludwig) und den entschuldigten Ortsteilbürgermeistern und lobte ihre hervorragende Zusammenarbeit. „Euer engagierter Einsatz zum Wohle unserer Stadt Suhl ist von unschätzbarem Wert“, betonte der Oberbürgermeister. Die Arbeit der Ortsteilbürgermeister bildet das Fundament einer aktiven Bürgerbeteiligung in der Stadt. Kurze Wege und bekannte Gesichter schaffen Anlaufstellen für die Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Anstrengungen der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister, die maßgeblich dazu beitragen, dass unsere Gemeinden florieren und die Bedürfnisse der Ortsteile gehört werden, sind besonders zu würdigen. Im Verlauf des Gesprächs betonten die Bürgermeister die Bedeutung lokaler Projekte und deren Erfolge. Der Schmiedefelder Ortsteilbürgermeister bedankte sich ausdrücklich für das Engagement der Stadt Suhl in seinem Heimatort, insbesondere für die Sanierung des Hauses am Hohen Stein und der Schule. Suhl sei ein Gewinn für die Entwicklung Schmiedefelds. Des Weiteren konnte festgehalten werden, dass in den Ortsteilen während der letzten Amtszeit eine Vielzahl von Baumaßnahmen durchgeführt wurden. In Dietzhausen zum Beispiel an der Verwaltungsstelle und am Schwimmbad, die begonnene Sanierung der Ortsdurchfahrt in Wichtshausen, die Generalüberholung der Brunnenstraße in Schmiedefeld und die Sanierung des Aussichtsturmes auf dem Schneekopf. Diese Beispiele verdeutlichen das Bestreben der Stadt, in den Ortsteilen ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Auch in Bezug auf die Umwelt wurden bedeutende Fortschritte sowohl in der kreisfreien Stadt Suhl als auch in den Ortsteilen erzielt. In Goldlauter wurde an den Deponien gearbeitet und die Deponie III aerob stabilisiert, wodurch die Methanemissionen von 43,05 Vol % im Januar 2019 auf 15,13 Vol % im Dezember 2023 reduziert werden konnten. Auf dem Gelände des Schmiedefelder Glaswerks wurden die Abfälle aus der Glasproduktion endlich beseitigt. Schließlich wagte auch der Oberbürgermeister einen Ausblick in die Zukunft und hob die Möglichkeiten hervor, Bundes- und Landesprogramme wie Ortsteilentwicklung, Stadtentwicklung oder Dorferneuerung für die Ortsteile zu nutzen und welche Chancen sich durch die Koordinierung durch die Stadt ergeben. Am Ende der Veranstaltung erhielten die Ortsteilbürgermeister eine kleine Anerkennung seitens der Stadt Suhl. Es herrschte Einigkeit darüber, dass solche Treffen viel öfter stattfinden sollten, da jeder aus dieser Runde etwas mitnehmen konnte.












