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- Kreislaufwirtschaft – das Wunder der nachhaltigen Wirtschaft in Suhl
Veröffentlicht: 22.02.2024 Suhl. Schon die Indischen Brahmanen wussten, dass sich alles im Kreislauf befindet. Der Fluss der Dinge, der Zeit und der Seelen. Von den Bergen ins Meer und über die Wolken als Regen zurück in die Berge. So oder so ähnlich könnte es sich am 22.02.2024 angefühlt haben, als Oberbürgermeister André Knapp und Vertreter der Wirtschaftsförderung Suhl an diesem verregneten Donnerstag die Firmen WTA und Demski besuchten. Firmen, deren Mantra das nachhaltige Wirtschaften in Kreisläufen ist. In den Hallen im Simson Gewerbepark werden Druckerpatronen und Toner recycelt. Die in jedem Drucker, der Brot- und Buttermaschine des Informationszeitalters, zu finden sind. „Immer noch ein Zukunftsmarkt“ meint WTA Geschäftsführer Carsten Weser, auch wenn für Nachhaltigkeitspioniere wie den sympathischen Suhler die Billigkonkurrenz aus dem Internet das Wirtschaften erschwert. Da hat Europa und Bund noch keine politischen Lösungen gefunden, um die einheimischen Unternehmen zu schützen. Auch eine überhandnehmende Bürokratie stört das unternehmerische Handeln. „Mit der Stadtverwaltung klappt die Zusammenarbeit aber super“ bestätigt der Unternehmer dem Suhler Oberbürgermeister. „Es mangelt nur an jungen, motivierten Fachkräften.“ Oberbürgermeister André Knapp und Adriane Winkler von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung betonten, dass die Stadt und das Oberzentrum Südthüringen an diesem Thema dran sind. Mit Projekten wie zum Beispiel der „Karriereheimat“ sollen aktiv junge, engagierte Menschen für die Südthüringer Wirtschaft gewonnen werden. „Ich bin gerne Suhler und werde es auch bleiben“, sagt Carsten Weser, dessen Unternehmen ständig wächst. Die Stadt freut sich über sein Engagement und der Oberbürgermeister dankt ihm für seinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in und für die Stadt.
- Gewässerschau der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl und Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse am Fließgewässer „Vesser“
Veröffentlicht: 22.02.2024 Öffentliche Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl führt eine Gewässerschau gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) am 26. März 2024 durch. Sie wird verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse (laut § 7 Abs. 1 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse in Verbindung mit §§ 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände -Wasserverbandsgesetz- WVG). Zu diesem Zweck wird gemäß § 74 Abs. 4 und 5 ThürWG durch die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet. Die Schaukommission setzt sich aus einem Vertreter der ausrichtenden Behörde, einem Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Fischereibehörde und einem Vertreter des örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse zusammen. Der Vorstand des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Werra/Schleuse hat am 07. Februar 2024 der Durchführung einer Verbandsschau zugestimmt. An ihr nehmen der Schaubeauftragte des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Obere Werra/Schleuse, der Verbandsmeister, der Verbandsingenieur und die Geschäftsführerin teil. Gemeinsam werden die Schaukommission der Stadt Suhl und die benannten Schaubeauftragten die Gewässerschau und die Verbandsschau am Gewässer II. Ordnung durchführen. Für die Gewässer- bzw. Verbandsschau am 26. März 2024 ist die Begehung des Fließgewässers „Vesser“ im Suhler Ortsteil Vesser vom Suhler Weg, Schmiedefelder Straße bis zur Breitenbacher Straße geplant. Treffpunkt ist am 26. März 2024 um 8:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Vesser. Die Gewässerschau ist öffentlich. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern. Bei Durchführung der Gewässer- bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit, in der Ortslage Vesser im Suhler Weg, in der Schmiedefelder Straße und in der Breitenbacher Straße durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten private Grundstücke zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich auf § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz. Durch die öffentliche Bekanntgabe über die Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 ThürWG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert. Ansprechpartner für die Gewässerschau bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl ist Herr Seeliger (Tel. 0 36 81 – 74 24 89) sowie für die Verbandsschau des GUV Obere Werra/Schleuse Frau Holland-Moritz (Tel.: 0 36 85 - 40 69 851) bzw. Herr Rottenbach (Tel.: 0 36 85 - 40 69 852). Laade Amtsleiterin Umwelt- und Bauaufsichtsamt
- Erklärung zur Sportförderung im Suhler Schießsportzentrum unterschrieben
Veröffentlicht: 21.02.2024 Die sportpolitischen Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktionen waren am Montag, dem 19. Februar 2024, zu Gast auf dem Suhler Friedberg. Mit Gastgeber Thadäus König, sportpolitischer Sprecher der Thüringer CDU-Landtagsfraktion, warfen die Funktionäre einen Blick in und auf das traditionsreiche Schießsportzentrum Suhl. Dort durften die Gäste gucken, aber auch anfassen. In diesem Fall mit Luftdruckgewehr oder Luftdruckpistole schießen. Ein Teilnehmer lässt sich vom Stützpunkttrainer an der Luftpistole einweisen Der Suhler Oberbürgermeister André Knapp freute sich über den Besuch und wertet ihn als Wertschätzung des Standorts, der Stadt und der Region. Der Anlass passte, denn im Rahmen einer Konferenz in der Oberzentrumsstadt Oberhof, auf der die Weichen für eine entbürokratisierte Sportförderung gestellt werden sollten, wollte man sich den Standort anschauen, der im Jahr 2030 eine WM austragen möchte. Denn, wie die Investitionen gezeigt haben, die es bereits vor allem in Oberhof gegeben habe, ist Thüringen imstande, große Spitzensportereignisse auszutragen. Das ist wichtig für die Region und die touristische Entwicklung, stellt Thadäus König fest. Weiter fordert er, dass nun endlich eine Entscheidung und „eine förderfähige Struktur“ an den Start gebracht wird. Denn der Standort ist „eine Perle mit gutem Ruf in der Welt“ sagt Bundesstützpunktleiter Dirk Schade und ergänzt, dass diese Perle entwickelt werden muss, damit sie ihren Glanz nicht verliert. Dirk Schade zeigt den Teilnehmern wie es geht Darum war es der Höhepunkt des Rundgangs, dass im Schießsportzentrum die sogenannte Oberhofer Erklärung (Anm. Das Dokument trägt die Bezeichnung des Tagungsortes) unterzeichnet wurde. Die nicht nur eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements fordert, sondern auch der „Sicherung des Standortes Deutschland für die Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen“ verpflichtet. Thadäus König und André Knapp
- Bus fahren für das Kinderhospiz
Veröffentlicht: 21.02.2024 Ein erneutes Geschenk machten Fahrgäste und Busunternehmen dem Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz. 1.500 Euro wurden zum Ein-Euro-Tag 2023 gespendet. Damit wird nun die wertvolle Hospizarbeit unterstützt. Im Rahmen des Aktionstages „Bus total! Ein Tag! Ein Euro!“ am 5. Oktober 2023 spendeten Thüringer Fahrgäste und Verkehrsunternehmen 1.500 Euro. Diese kommen dem Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz zugute. Spendenboxen befanden sich in vielen Linienbussen und Servicecentern der Busunternehmen: § IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (Ilm-Kreis) § Städtische Nahverkehrsgesellschaft mbH Suhl/Zella-Mehlis (Stadt Suhl) § Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH (Landkreis Sömmerda) „Wir danken den Fahrgästen, dass sie auch in dieser herausfordernden Zeit Herzen und Geldbörsen geöffnet und gespendet haben. Das Geld unterstützt schwerkranke Kinder und ihre Familien.“, sagte Tilman Wagenknecht, Geschäftsführer von Bus & Bahn Thüringen e. V., dem Initiator des Ein-Euro-Tages. „Die Spendenaktion lief mittlerweile zum achten Mal und erbrachte bereits mehrere tausend Euro für die Hospizarbeit.“ à Foto: Susanne Rham (Bus & Bahn Thüringen e. V.) übergibt symbolisch 1.500 Euro Spendengeld an Marcus Köhler (Kinderhospiz Mitteldeutschland)
- Anmeldung der Schulanfänger zum Schulbesuch für das Schuljahr 2025/2026
Veröffentlicht: 20.02.2024 Für alle Kinder, die am 1. August 2025 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 18 die Schulpflicht am 1. August 2025. Diese Kinder sind an der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. In der Stadt Suhl erfolgt die Anmeldung in den 4 Grundschulen sowie der Jenaplan-Schule Haus 1 und Haus 2 an folgenden Tagen jeweils in Zeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr: Donnerstag, 02.05.2024 Montag, 06.05.2024 Dienstag, 07.05.2024 Für die Ortsteile Vesser, Schmiedefeld und Gehlberg erfolgt die Anmeldung an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Jenplan-Schule Haus 2, Suhl OT Schmiedefeld (ehemals ImPuls-Schule) Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Bei Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist die Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Die Einzugsbereiche der Grundschulen sind einzuhalten. Es gelten nachfolgend aufgeführte Schulbezirke.
- Kartierungsarbeiten in Thüringen zur Arterfassung in 2024 im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Veröffentlicht: 15.02.2024 Der Schutz der Biodiversität in Thüringen ist übergreifendes Ziel des Artenschutzes und eine der wesentlichen Aufgaben am Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), der oberen Naturschutz- und Naturschutzfachbehörde in Thüringen. Um wildlebende Arten und deren Populationen zu erhalten, sind fachliche Grundlagen nötig, für deren Erarbeitung das TLUBN in Thüringen zuständig ist. Zu den Aufgaben des TLUBN im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege gehören die fachliche Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörden sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen und Daten zu Natur und Landschaft, insbesondere die Erfassung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen (vgl. § 23 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz). Zur Erfüllung dieser Aufgaben vergibt das TLUBN Aufträge, in deren Rahmen Erfassungen im Gelände stattfinden und auch frei zugängliche (Privat-) Grundstücke in der freien Landschaft betreten werden können. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Naturschutzgesetzes und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben: „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten [für den Grundstückseigentümer] begründet.“ Die Auftragnehmer des TLUBN können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen. Folgende Kartierungsarbeiten, die in 2024 vorgesehen sind und im Auftrag des TLUBN erfolgen, möchten wir Ihnen hiermit bekannt machen: - Monitoring von Holzkäfern in ungenutzten Wäldern (ganzjährig; thüringenweit) - Monitoring von hochgefährdeten Insekten (April–September; thüringenweit) - Erfassung von Laufkäfern und Spinnen auf Feuchtwiesen (April–Oktober; thüringenweit) - Fortführung der Fließgewässerkartierung Libellen (Monitoring) an der Saale und Unstrut (Juni–Juli) - Fortsetzung der Erfassung von Libellen an Mooren im Thüringer Wald als Effizienzkontrolle im Jahr 2024 (Juni–August; Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis) - Erfassung von Vorkommen invasiver gebietsfremder Krebsarten in Thüringen (ganzjährig; thüringenweit) - Präsenz-Absenz-Erfassung zzgl. Lebensraumbewertung der Arten Kreuzkröte Epidalea calamita und Wechselkröte Bufotes viridis in Thüringen (April – Juni; thüringenweit) - Feldhamsterbau-Kartierungen sowie Validierung von Feldhamster-Hinweisen (ganzjährig; Feldhamster-Verbreitungsgebiet) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 1 "Südharz" (ganzjährig; Nordhausen) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 3 "Ellersystem - Weilröder Wald - Sülzensee " (ganzjährig; Eichsfeld, Nordhausen) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 9 "Hainleite - Westliche Schmücke" (ganzjährig; Kyffhäuserkreis, Sömmerda) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 17 "Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg" (ganzjährig; Weimarer Land, Erfurt, Sömmerda, Weimar) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 18 "Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg" (ganzjährig; Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 21 "Gleichberge" (ganzjährig; Hildburghausen) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 31 "Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt" (ganzjährig; Weimarer Land) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 32 "Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald" (ganzjährig; Weimarer Land, Weimar) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 38 "Hänge an der Bleilochtalsperre" (ganzjährig; Saale-Orla-Kreis) - Monitoring wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 43 "Zeitzer Forst" (ganzjährig; Gera, Saale-Holzland-Kreis) - Monitoring häufiger Brutvogelarten (März–Juni; thüringenweit) - Monitoring seltener Brutvogelarten (März–Juli; thüringenweit) - Monitoring rastender Wasservögel (ganzjährig, thüringenweit) - Erfassung der Kormoranbestände (ganzjährig, thüringenweit) - Landesweite Erfassung der Nilgans (ganzjährig, thüringenweit) - Fortführung der Erfassungen von Farn- und Blütenpflanzen, Moosen, Flechten und Algen (ganzjährig; thüringenweit) - Fortführung der Erfassung von Pilzen in den Hochmooren des Thüringer Waldes (April–November; Gotha, Schmalkalden-Meiningen, Suhl, Ilm-Kreis) - Erfassungen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen des TLUBN (thüringenweit), Veranstaltungskalender unter https://tlubn.thueringen.de/service/termine-und-veranstaltungen einsehbar. Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/artenschutz. Kontakt: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Referat 31 Göschwitzer Straße 41 07745 Jena Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale) E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de
- „OBK 2.2“ - Naturschutzverwaltung sorgt für aktuelle Daten über wertvolle Biotope
Veröffentlicht: 15.02.2024 Offenland-Biotope im Landkreis Schmalkalden-Meinigen werden neu kartiert Mit dem Wort „Biotop“ werden in der Fachsprache von Ökologie und Naturschutz die gegenüber der Umgebung abgrenzbaren Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen bezeichnet – der Begriff hat auch Eingang in die Umgangssprache gefunden, z. B. für den Teich als Biotop im Garten. Um Informationen über die Verbreitung und die Gefährdung von Lebensräumen zu erheben und den Schutz wertvoller Biotope gewährleisten zu können, werden in allen Bundesländern die artenreichen oder seltenen Biotope kartiert. Dazu werden im Gelände alle aus Naturschutzsicht besonders wertvollen Bereiche aufgesucht und ihre genaue Lage, ihr Artenbestand sowie weitere Informationen erfasst. In Thüringen ist dies im Zeitraum 1996 – 2012 flächendeckend erfolgt. Der Landkreis Schmalkalden-Meinigen beherbergt ein reiches Mosaik verschiedener Biotope: Trocken- und Halbtrockenrasen, Feucht- und Naßwiesen, Bergwiesen, Sumpfhochstaudenfluren, Trockengebüsche, Feldhecken, Borstgrasrasen, Lesesteinhaufen, Quellen, strukturreiche Bäche, Flüsse und Gräben. Der Anteil gesetzlich geschützter Biotope an der Landkreisfläche beträgt 5,7%. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Genauigkeit solcher Kartierungen etwa im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung oder der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien der EU deutlich gestiegen. Aufgrund der in der Landschaft ständig stattfindenden Veränderungen, sind die ältesten der vorliegenden Daten inzwischen, nach teils über zwanzig Jahren, nicht mehr durchgängig aktuell. Die Aktualisierung der Biotopdaten erfolgte in den letzten Jahren im Ostteil des Landkreises und soll von 2024 bis 2027 den Westteil des Landkreises Schmalkalden-Meinigen umfassen. Die Arbeit erfolgt im Auftrag der obersten Naturschutzbehörde und wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) durchgeführt. Für die Kartierung selbst sind Planungsbüros beauftragt. Die mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmten Arbeiten werden im Gelände von fachkundigen Kartierern durchgeführt. Erfasst werden nicht alle Flächen, sondern nur ausgewählte Biotope bzw. Lebensräume. Konkret sind dies die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Thüringer Naturschutzgesetz sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der „Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen“ (FFH-Richtlinie). Grundsätzlich beschränkt sich die Kartierung auf die Ortslagen (ohne Bebauung und Hausgärten) und das Offenland bzw. die Agrarlandschaft. Die Waldbiotope werden durch die Forstverwaltung erfasst. Da einzelne zu erfassende Offenland-Biotope/-Lebensraumtypen auch im Wald vorkommen (z. B. Bäche, Teiche, Felsen u. ä.), sind trotzdem Begehungen von Waldflächen erforderlich. Betreten von Grundstücken Um die Kartierung durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierer erforderlich. Rechtliche Grundlage ist hier § 30 Abs. 1 des Thüringer Naturschutzgesetzes: „Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde […] sowie die, die von ihnen beauftragt […] wurden, […] sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren.“ Die Kartierer können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen. Weitere Informationen zu Biotopen Mehr Informationen über die Biotopkartierung erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter http://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/naturschutz/biotopschutz/index.aspx.
- Naturschutzbeirat der Stadt Suhl gewählt.
Veröffentlicht: 13.02.2024 Die Stadt Suhl freut sich, die Neuberufung des Naturschutzbeirats bekannt zu geben! Am 15. Januar 2024 wurde dieses wichtige Ehrenamt durch den Bürgermeister Herrn Jan Turczynski in sein Amt berufen. Der Beirat, bestehend aus neun engagierten und fachkundigen Bürgern, ist ein lebendiges Bindeglied zwischen der Stadt und der Natur. Einige Mitglieder wurden aus renommierten Naturschutzverbänden delegiert, um ihre Expertise einzubringen. Gemeinsam dienen sie der Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde und tragen dazu bei, unsere Umwelt zu schützen und zu bewahren. Für die nächsten vier Jahre werden diese engagierten Menschen im Dienst der Natur und damit der Menschen in Suhl stehen. Seit 1990 setzt sich der Naturschutzbeirat unermüdlich für die Natur in und um Suhl ein. Die regelmäßigen Treffen ermöglichen es den ehrenamtlichen Beiräten, aktuelle Themen des Naturschutzes, des Artenschutzes und der Landschaftspflege zu diskutieren und zu beraten. Bei Bedarf begeben sie sich auf Exkursionen, um vor Ort einen direkten Eindruck zu gewinnen. Dr. Roland Schneider wurde zum Vorsitzenden des Beirats gewählt, und an seiner Seite stehen weitere engagierte Mitglieder: Holger Schneider Dr. Ruth Bätz (Deutscher Alpenverein) Kirsten Voigt (NABU) Hartmut Kempf (NABU) Martina Tölksdorfer-Schindler (BUND) Andreas Hartung (Imkerverein Suhl & Umgebung e.V.) Hans-Joachim Seeber Jürgen Gerbig (Landesjagdverband Thüringen e.V.) Die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde freuen sich auf die fruchtbare Zusammenarbeit mit diesen engagierten Beiratsmitgliedern und danken ihnen von Herzen für die ehrenvolle Ausübung dieses wichtigen Ehrenamts. Gemeinsam werden sie helfen, die Natur zu schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren.
- Gemeinsame Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Suhl
Am Freitag, den 01.03.2024 findet die gemeinsame Jahreshauptversammlung aller Feuerwehren der Stadt Suhl in der neuen Fahrzeughalle des Brand- und Katastrophenschutzzentrums, Auenstraße 1, statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Berichterstattung des Leiters des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz über das zurückliegende Jahr. Im Anschluss wird der Oberbürgermeister besonders verdiente Kameraden auszeichnen und ehren. Alle Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Suhl sowie der Alters- und Ehrenabteilungen sind recht herzlich um 18:00 Uhr zur Begrüßung eingeladen. Die offizielle Berichterstattung beginnt um 18:30 Uhr.
- Bewerbung für "Thüringer Demografiepreis 2024" vom 20.02.2024 bis 07.04.2024
Am 20. Februar 2024 geht der Thüringer Demografiepreis in eine neue Runde. Bis zum 7. April 2024 können sich Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Thüringen sowie Vereine, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, Gemeinden, Unternehmen und sonstige Initiativen mit einem Projekt bewerben, das die Folgen des demografischen Wandels im Freistaat Thüringen positiv gestaltet. Die Gewinner des Preises werden im Rahmen eines Online-Votings ermittelt, das vom 29.4. bis 26.5.2024 geplant ist. Die Gewinner werden im Juni 2024 bekanntgeben. Auf die Sieger des Votings warten lukrative Geldpreise: der Erstplatzierte erhält 12.000 Euro, der Zweitplatzierte 8.000 Euro und der Drittplatzierte 5.000 Euro. Für den Wettbewerb können alle Projekte eingereicht werden, die inhaltlich mindestens einen der folgenden Themenbereiche berücksichtigen: HEIMAT:Stärken! - Stärkung der Daseinsvorsorge HEIMAT:Sichern! - Sicherung des Fachkräftebedarfs HEIMAT:Gestalten! - Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Bewerbungen können elektronisch an info@serviceagentur-demografie.de oder postalisch gesendet werden an: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Serviceagentur Demografischer Wandel (SADW), Referat 53, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt. Bewerbungsformulare sind ab dem 20. Februar 2024 unter www.heimat.thueringen.de abrufbar. Dem Bewerbungsformular sind ein kurzes Video des Projekts (max. 90 Sekunden, Handyvideos möglich) oder aussagekräftige Bilder hinzuzufügen. Auf der Internetseite sind weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren nachzulesen.
- Öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
In den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtliche Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie. Veröffentlicht am 05.02.2024
- Jugend musiziert lädt junge Talente
Jugend musiziert lädt junge Talente zum musikalischen Wettstreit ein - am 03. und 04.02.2024 Der große musikalische Jugendwettbewerb motiviert Jahr für Jahr jungen Musikerinnen und Musiker zu besonderen künstlerischen Leistungen. Er ist eine Bühne für viele, die als Solistinnen und Solisten oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit zeigen und sich einer fachkundigen Jury präsentieren wollen. Neben dem musikalischen Wettbewerb geht es bei "Jugend musiziert" um die Begegnung musikbegeisterter Jugendlicher. Die konzentrierte Arbeit mit dem Musikinstrument, die Auseinandersetzung mit Werken verschiedener Musikepochen oder das gemeinsame Erlebnis beim Musizieren im Ensemble bereichern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und fördern ihre Entwicklung. Wir sind stolz darauf, dass der Regionalwettbewerb Westthüringen 2024 von unserer Musikschule ausgerichtet wird. Musizierende aus den Städten Eisenach, Erfurt, Suhl, den Landkreisen Eichsfeld, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Hildburghausen, Nordhausen, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg, Unstrut-Hainich-Kreis und Wartburgkreis wetteifern am 03. und 04. Februar an drei verschiedenen Wertungsorten um die begehrten Preise. Insgesamt elf Suhler Musikschüler werden dort nach intensiver Vorbereitungszeit in den Kategorien Blechblasinstrumente solo, Klavier und ein (Holz)Blasinstrument und Klavier sechshändig starten. Der Wettbewerb ist öffentlich und findet in der Aula des Staatlichen Gymnasiums, der Städtischen Musikschule und dem Oberrathaussaal im Alten Rathaus statt. Detaillierte Ablaufpläne werden zeitnah veröffentlicht. Jeweils 18.00 Uhr finden die Abschlusskonzerte des Wertungstages im Oberrathaussaal statt. Der Eintritt ist frei. Wir wünschen allen Teilnehmenden gutes Gelingen und viel Erfolg.











