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- Information zur öffentlichen Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21 Suhl/Schmalkalden-Meiningen IV für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024
Veröffentlicht: 06.04.2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Nachdem der 01. September 2024 durch die Landesregierung als Wahltag bestimmt worden ist, gebe ich Folgendes bekannt: I. Wahlkreisvorschläge 1. Der Wahlkreis 21 umfasst - die Stadt Suhl, die Stadt Zella-Mehlis und die Stadt Oberhof. 2. Wahlvorschlagsrecht Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können als solche nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 03. Juni 2024 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat. Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen des nächstniedrigeren Gebietsverbandes, die im Wahlkreis liegen, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Parteien sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. 3. Einreichen von Wahlkreisvorschlägen Eine Partei kann gemäß § 20 Abs. 5 ThürLWG in jedem Wahlkreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen. Wahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 27. Juni 2024 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahlleiter, Herrn Roy Hartleb, Neues Rathaus, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl, Zimmer 630 einzureichen. Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens am 27. Februar 2023 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewerber sind ebenfalls seit dem 27. Februar 2023 möglich. Die Bewerber und die Vertreter müssen in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt werden. Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei sowie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist der Wahlkreisvorschlag von den Vorständen der nächstniedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, zu unterzeichnen. Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlkreisvorschlages nachzuweisen. Andere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Abs. 3 ThürLWG ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten haben (§ 32 Abs. 3 ThürLWO). Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, andere Wahlkreisvorschläge ein Kennwort enthalten. In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Muss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG) unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 23 ThürLWG zu bestätigen. Die Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert eine Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde, bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, beizufügen. Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des Wahlvorschlages bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie können nach Ende der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden. 4. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag Dem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufügen: a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers oder der vorgeschlagenen Bewerberin, dass er oder sie seiner oder ihrer Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Bewerberin gegeben hat sowie Mitglied keiner anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind (Anlage 12 der ThürLWO), b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass der vorgeschlagene Bewerber oder vorgeschlagenen Bewerberin wählbar ist (Anlage 13 der ThürLWO), c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 3), mindestens 250 Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichnenden (Anlage 11 der ThürLWO), d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber oder die Bewerberin aufgestellt worden ist (Anlage 14 der ThürLWO). Im Falle eines Einspruchs nach § 23 Abs. 4 ThürLWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § 23 Abs. 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt (Anlage 15 der ThürLWO). Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. II. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz – ThürLWG) vom 09. November 1993 (GVBl. S. 657), neugefasst durch Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S. 309) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Februar 2023 (GVBl. S 27) Des Weiteren findet die Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S.817), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. Juli 2021 (GVBl. S. 317), Anwendung. Bei Änderungen der Rechtsgrundlagen nach dieser Bekanntmachung werden die entsprechend geänderten Gesetzesgrundlagen obligat. III. Anschrift des Kreiswahlleiters Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21, Suhl/Schmalkalden - Meiningen IV lautet: Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 21 Herr Roy Hartleb Neues Rathaus Friedrich-König-Str. 42 98527 Suhl Telefonnummer: 03681/74-2570 Telefax: 03681/74-3005 Suhl, den 06.04.2024 Roy Hartleb Kreiswahlleiter Die Bekanntmachung erfolgte am 06. 04.2024 im "Freien Wort" - Lokalteil Suhl.
- Einladung zur 43. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Die 43. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates Suhl findet am Mittwoch, 10. April 2024, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 8, Friedrich-König-Straße 42 statt Veröffentlicht am: 05.04.2024
- Einladung zur 46. Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses des Stadtrates Suhl
Mittwoch, 10. April 2024, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 7, Friedrich-König-Straße 42 Veröffentlicht am: 05.04.2024
- Einladung zur 46. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Sport des Stadtrates Suhl
Donnerstag, 11. April 2024, 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer, Marktplatz 1 Veröffentlicht am: 05.04.2024
- Anhörung auf ein „Knöllchen" ist jetzt in Suhl auch online möglich
Das Verwarngeld für "falsches Parken" oder "zu schnelles Fahren" ist jetzt über einen QR-Code möglich. "Knöllchen" können sofort online beglichen werden. Hier geht es zum Portal: https://anhoerung-online.de/suhl/HomeMandant Bislang konnten sich Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungswidrigkeiten nur schriftlich mittels des Anhörungsbogens aus Papier äußern. Ab sofort ist eine Erwiderung per Online-Verfahren für „falsches Parken", „zu schnelles Fahren" oder sonstige Ordnungswidrigkeiten möglich. Denn auf dem Anhörungsbogen ist seit Februar ein verfahrensbezogener QR-Login-Code aufgedruckt. Mit diesem erhält man Zugang zum Anhörung-Online-Portal, auf dem die Stellungnahme online erfolgen kann und der Verstoß und die gefertigten Bilder eingesehen werden können. Der Service der Online-Anhörung ist gebührenfrei und erspart die bei einer schriftlichen Antwort anfallenden Portokosten. Durch eine SSL-Verschlüsselung wird gewährleistet, dass die eingegebenen Daten sicher übertragen werden. Es werden keine persönlichen Daten vor bzw. nach dem Logout gespeichert. Der ausgefüllte Anhörungsbogen wird direkt an den zuständigen Sachbearbeiter gesendet. Akzeptiert man die Ordnungswidrigkeit für „falsches Parken" oder „zu schnelles Fahren", ist im Portal auch die direkte Übernahme der Zahldaten für das Online-Banking mittels weiteren QR-Codes möglich. Auch auf den „Knöllchen" ist ein QR-Code für das Zahlverfahren abgedruckt. Dieser Service soll fehlerhafte Angaben bei der Überweisung vermeiden und so das Bezahlen für die Bürger vereinfachen.
- Zusammen geht einfach mehr. Die Ortsteile machen Suhl nicht nur groß, sondern auch stark
Veröffentlicht: 07.03.2024 Das Treffen der Ortsteilbürgermeister der Stadt Suhl am Dienstag, dem 5. März 2024, im Vereinshaus Mäbendorf Es ist mittlerweile zur schönen Tradition geworden, dass der Oberbürgermeister am Ende einer Amtsperiode mit den Ortsteilbürgermeistern zusammentrifft, um über das Erreichte in den verschiedenen Ortsteilen um Bilanz zu ziehen. Oberbürgermeister André Knapp versprach bei diesem Treffen, einen Blick in die Zukunft zu werfen, während auch ein Rückblick auf das Geleistete nicht fehlen durfte. Stadtwahlleiter Roy Hartleb war für den Ausblick zuständig. Er informierte die Ortsteilbürgermeister über das kommende Wahljahr. Die anwesenden Ortsteilbürgermeister wurden gebeten, bis zum 12. April alle Wahlvorschläge einzureichen, während auch über die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Briefwahl informiert wurde. André Knapp bedankte sich bei den Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeistern von Gehlberg (Rainer Gier), Schmiedefeld (Ralf Krieg), Vesser (Sylvia Hamatschek), Dietzhausen (Norman Kummer), Albrechts (Birgit Endter), Mäbendorf (Marga Lottmann), Wichtshausen (Steffen Ludwig) und den entschuldigten Ortsteilbürgermeistern und lobte ihre hervorragende Zusammenarbeit. „Euer engagierter Einsatz zum Wohle unserer Stadt Suhl ist von unschätzbarem Wert“, betonte der Oberbürgermeister. Die Arbeit der Ortsteilbürgermeister bildet das Fundament einer aktiven Bürgerbeteiligung in der Stadt. Kurze Wege und bekannte Gesichter schaffen Anlaufstellen für die Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Anstrengungen der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister, die maßgeblich dazu beitragen, dass unsere Gemeinden florieren und die Bedürfnisse der Ortsteile gehört werden, sind besonders zu würdigen. Im Verlauf des Gesprächs betonten die Bürgermeister die Bedeutung lokaler Projekte und deren Erfolge. Der Schmiedefelder Ortsteilbürgermeister bedankte sich ausdrücklich für das Engagement der Stadt Suhl in seinem Heimatort, insbesondere für die Sanierung des Hauses am Hohen Stein und der Schule. Suhl sei ein Gewinn für die Entwicklung Schmiedefelds. Des Weiteren konnte festgehalten werden, dass in den Ortsteilen während der letzten Amtszeit eine Vielzahl von Baumaßnahmen durchgeführt wurden. In Dietzhausen zum Beispiel an der Verwaltungsstelle und am Schwimmbad, die begonnene Sanierung der Ortsdurchfahrt in Wichtshausen, die Generalüberholung der Brunnenstraße in Schmiedefeld und die Sanierung des Aussichtsturmes auf dem Schneekopf. Diese Beispiele verdeutlichen das Bestreben der Stadt, in den Ortsteilen ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Auch in Bezug auf die Umwelt wurden bedeutende Fortschritte sowohl in der kreisfreien Stadt Suhl als auch in den Ortsteilen erzielt. In Goldlauter wurde an den Deponien gearbeitet und die Deponie III aerob stabilisiert, wodurch die Methanemissionen von 43,05 Vol % im Januar 2019 auf 15,13 Vol % im Dezember 2023 reduziert werden konnten. Auf dem Gelände des Schmiedefelder Glaswerks wurden die Abfälle aus der Glasproduktion endlich beseitigt. Schließlich wagte auch der Oberbürgermeister einen Ausblick in die Zukunft und hob die Möglichkeiten hervor, Bundes- und Landesprogramme wie Ortsteilentwicklung, Stadtentwicklung oder Dorferneuerung für die Ortsteile zu nutzen und welche Chancen sich durch die Koordinierung durch die Stadt ergeben. Am Ende der Veranstaltung erhielten die Ortsteilbürgermeister eine kleine Anerkennung seitens der Stadt Suhl. Es herrschte Einigkeit darüber, dass solche Treffen viel öfter stattfinden sollten, da jeder aus dieser Runde etwas mitnehmen konnte.
- Informationen der Stadt Suhl zum Führerscheinumtausch
Veröffentlicht: 20.02.2024 Die gesetzliche Frist zum Umtausch Ihres Führerscheines läuft! Wenn Sie noch im Besitz eines sogenannten Papier-Führerscheins sind, empfehlen wir Ihnen dringen aktiv zu werden und das alte Dokument durch den neuen Führerschein ersetzen. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 sollten den Führerschein schon längst, bis zum 19.01.2024, umgetauscht haben! Sollten Sie also Ihrer Verpflichtung noch nicht nachgekommen sein, bitten wir Sie dies schnellstmöglich zu tun. Buchen Sie bitte hierfür zeitnah einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de – schauen Sie am rechten Bildrand nach „online-Terminvereinbarung“! Für den Umtausch benötigen Sie: • Führerschein • Personalausweis • ein biometrisches Passbild (das können Sie auch vor Ort machen) Übrigens: Die Frist zum Umtausch des Führerscheins für die Jahrgänge 1971 und später läuft am 19.01.2025 ab. Führerscheininhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch etwas Zeit. Sie müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben. Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl melden.
- Die Stadtwerke Suhl / Zella-Mehlis Netz GmbH - Jetzt TSM zertifiziert
Veröffentlicht: 21.03.2024 Suhl. Die Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH (SWSZ Netz) haben für die Bereiche Strom und Erdgasnetz die Zertifizierung für das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) erfolgreich bestanden. Die Übergabe des Zertifikats erfolgte am 21. März 2024 in den Räumen der SWSZ am Fröhlichen Mann in Suhl. Herr Dr. Reißmann von der DVGW, Stifterin des Zertifikats und Branchenverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, gratulierte den anwesenden Vorständen, Aufsichtsräten und Führungskräften zur Zertifizierung. André Knapp, Suhler Oberbürgermeister und Aufsichtsratsmitglied der SWSZ, freute sich über die Investition in die Zukunft, lobte die Versorgungssicherheit in der Region und betonte die Bedeutung für die kritische Infrastruktur. Der Geschäftsführer der SWZS Netz GmbH, Ralf Belgardt, erklärte den Anwesenden die Bedeutung und Vorteile der Zertifizierung für das kommunale Unternehmen und die Region. Mit dieser Zertifizierung findet eine Überprüfung durch die TSM Experten des DVGW/VDE statt, in dem die internen Abläufe und die Zusammenarbeit mit Vertragsfirmen detailliert untersucht werden. Darüber hinaus stellt die Zertifizierung spezifische Anforderungen an die Qualifizierung der Mitarbeiter und die Abläufe in der jeweiligen Organisation. Diese Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.
- Ein Neues Kapitel für Suhl: Der Spatenstich für den Wohnpark "Ottilienblick"
Am Freitag, dem 22. März 2024, versammelten sich Vertreter von Stadt, Wirtschaftsförderung, Immobilienträgern und Investoren, um einen weiteren bedeutsamen Moment für die Entwicklung Suhls zu markieren: den ersten Spatenstich für den Wohnpark "Ottilienblick". Unter den Anwesenden strotzte Investor und Bauunternehmer Thomas Wenk vor Zuversicht und Begeisterung. „Ich glaube an die Stadt. Ich glaube an den Bürgermeister. Ich glaube an das Projekt." Das sagte der Suhler Unternehmer vor den staunenden Gästen in der Karl-Marx-Straße. Wenk, der die Initiative für dieses wegweisende Projekt ergriffen hat, lobte nicht nur die Stadt Suhl und ihre visionären Pläne, sondern auch den Oberbürgermeister André Knapp und die engagierten Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsförderung. Ihre Unterstützung sei entscheidend gewesen, um dieses Vorhaben in die Realität umzusetzen. Für Oberbürgermeister André Knapp markiert das mutige Engagement von Thomas Wenk einen Meilenstein in der Entwicklung der Stadt. Der Wohnpark "Ottilienblick" wird nicht nur das Wohngebiet Karl-Mars-Straße neu gestalten, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Revitalisierung eines Stadtteils leisten, der einst ein beliebter Wohnraum in der Bezirksstadt Suhl war. Die Karl-Marx-Straße, einst ein Symbol des wirtschaftlichen Aufschwungs und der industriellen Blütezeit, erlebte nach der Wiedervereinigung Deutschlands einen Wandel. Der Rückgang der Nachfrage nach Wohnraum führte zu einem radikalen Rückbau und ließ das Viertel schrumpfen. Doch nun, mit dem Wohnpark "Ottilienblick", erhält dieses Gebiet eine neue Chance zur Wiederbelebung. Der Neubau wird nicht nur Wohnraum schaffen, sondern auch neue Impulse für das gesamte Wohngebiet setzen. Das Projekt steht für einen modernen Ansatz, der auf Familienfreundlichkeit und die Nähe zur Natur setzt - Werte, die das Lebensgefühl in Suhl prägen. Der Wohnpark "Ottilienblick" wird nicht nur ein Ort zum Leben sein, sondern auch ein Symbol für den Wandel und die Wiederbelebung einer Stadt, die sich mutig den Herausforderungen der Zukunft stellt. Dank der Zusammenarbeit von Investoren, Stadtverwaltung und engagierten Bürgern wird Suhl weiterhin seinen Platz als lebendige und attraktive Stadt in der Region behaupten - mit neuen Horizonten und einem frischen Wind, der durch nun wieder durch die Karl-Marx-Straße und das ganze Suhler Himmelreich weht.
- Zwerrenz Automatisierungstechnik: Macher aus Suhl – Innovativ und Flexibel
Suhl. Am 8. März 2024 hatte die Suhler Wirtschaftsförderung das Vergnügen, die Firma Zwerrenz Automatisierungstechnik auf dem Suhler Friedberg zu besuchen. Zwerrenz, eine der renommiertesten Firmen in der Region, wurde im Jahr 1994 von Wolfgang Zwerrenz gegründet, hat sich seit 2000 auf dem Suhler Friedberg etabliert und ist ein führendes Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung hochmoderner Automatisierungslösungen für verschiedene Branchen. Mit einem Fokus auf Servicefreundlichkeit, Taktzeitoptimierung und Prozesssicherheit bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Anlagenkonzepte und Fertigungslinien für seine Kunden an und das mittlerweile weltweit. Eine Kompetenz liegt zum Beispiel im Bereich der Verarbeitung von Membranmaterialien, die in Elektronikbauteilen bei gleichzeitigem Schutz vor Wassereintritt für Druckausgleich sorgen. Ihre soliden und präzisen Lösungen umfassen individuelle Sondermaschinen, flexible Montage- und Prüfanlagen sowie komplexe Fertigungslinien, die auf die spezifischen Anforderungen ihrer Kunden zugeschnitten sind. Zum Einsatz kommen dabei auch Robotersysteme, um die Produktionsprozesse der Kunden weiter zu optimieren und die Effizienz zu steigern. Sie bieten von Handarbeitsplätzen bis zum Rundtaktautomaten alles an, um eine vollständige Palette von Lösungen für ihre Kunden anzubieten. Durch ihre Innovationskraft, ihre technologische Expertise und ihre enge Zusammenarbeit mit den Kunden ist Zwerrenz bestrebt, die Anforderungen des modernen Produktionsumfelds zu erfüllen und ihren Kunden einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die Geschichte von Zwerrenz Automatisierungstechnik ist eine Erfolgsgeschichte kontinuierlichen Wachstums. Trotz der Herausforderungen durch die Corona-Krise, die zu einem vorübergehenden Umsatzrückgang führte, bewies das Unternehmen seine Flexibilität und Fähigkeit zur Anpassung, z.B. durch den Bau von Desinfektionsgeräten für Einkaufswagen. Die Firma konnte den Umsatzeinbruch durch die Produktion von Desinfektionsspendern kompensieren, die mittlerweile weit verbreitet sind. Aktuell beschäftigt Zwerrenz Automatisierungstechnik 40 Mitarbeiter, darunter 2 Lehrlinge. Um dem aktuellen Auftragsbestand und wachsenden Anfrageeingang zu begegnen, mangelt es vor allem an SPS-Programmierern. Jedoch stellt die Suche nach qualifizierten Fachkräften in diesem spezialisierten Industriebereich eine Herausforderung dar. Um diesem Engpass zu begegnen, setzt Zwerrenz nicht nur auf öffentliche Personalakquise, sondern auch auf die interne Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Geschäftsführerin Katharina Vetter äußerte gegenüber dem Team der Wirtschaftsförderung Suhl ihre Besorgnis über die wachsende Bürokratie in Deutschland, die möglicherweise zu Standortnachteilen führen könnte. Tina Gellert von der Wirtschaftsförderung versprach, dass die Stadt Suhl bestrebt sei, unbürokratische Lösungen zu fördern. Jedoch seien der Stadt aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben oft die Hände gebunden. Während des Besuchs wurde deutlich, dass eine Verbesserung der Infrastruktur in der Ausbildung erforderlich ist. Insbesondere die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus- und Zugverbindungen müssen optimiert werden, um jungen Menschen den Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten zu erleichtern. Zusätzlich fehlt es vielen Jugendlichen an praktischer Erfahrung und implizitem Wissen, was ihre Integration in die Arbeitswelt erschwert. Zwerrenz Automatisierungstechnik kooperiert erfolgreich mit anderen Firmen am Standort und sieht die Bildung eines Netzwerks als wünschenswert an, um Ressourcen effektiver zu nutzen. Allerdings besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der konkreten Ausgestaltung einer solchen Zusammenarbeit. Um die Zukunft des Unternehmens und der Branche insgesamt zu sichern, plädiert Zwerrenz für eine engere Kooperation mit Schulen und Bildungseinrichtungen. Durch gezielte Programme können potenzielle Fachkräfte identifiziert und für die spannende Tätigkeit in der Automatisierungstechnik begeistert werden. Insgesamt war der Besuch bei Zwerrenz Automatisierungstechnik äußerst aufschlussreich und hat gezeigt, dass das Unternehmen nicht nur ein wichtiger Akteur in der regionalen Wirtschaft ist, sondern auch eine klare Vision für die Zukunft hat. Die Suhler Wirtschaftsförderung wird sich weiterhin für eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen wie Zwerrenz einsetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken und qualifizierte Arbeitsplätze zu fördern.
- Allgemeinverfügung Geflügelpest 2024
Veröffentlicht am: 15.03.2024 Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 ThürVwVfG Amtliche Tierseuchenbekämpfung - Bekämpfung der Geflügelpest Neufassung der Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten und Aufhebung der Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022, der 1. Änderungsverfügung vom 12.06.2023 und der 2. Änderungsverfügung vom 18.10.2023 Die kreisfreie Stadt Suhl erlässt folgende Allgemeinverfügung:
- Forderung an das Thüringer Infrastrukturministerium: Raumordnerischer Vertrag für das Oberzentrum; Stadträte stimmen für Stellungnahme und fordern vertragliche Sicherung der Kooperation
Einstimmung haben sich die Stadträte der vier Städte Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis für die Verabschiedung einer gemeinsamen Stellungnahme bezüglich des 2. Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms (LEP) sowie die Gründung eines Planungsverbandes ausgesprochen. Das Thüringer Infrastrukturministerium wird aufgefordert, einen raumordnerischen Vertrag, unter Beteiligung der sechs betroffenen Städte zu erstellen, der Meiningen und Schmalkalden als enge Kooperationspartner des künftigen Oberzentrums Südthüringen definiert. In einer gemeinsamen Sitzung der Stadträte der vier Städte, am Mittwoch den 13. März, haben die Gremien ihre Position zur 2. Änderung des LEP untermauert und die (Ober-) Bürgermeister beauftragt, im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum zweiten Entwurf zur Änderung des LEP Thüringen fristgerecht bis zum 15. März eine gemeinsame Stellungnahme zu übermitteln. Weiterhin sind die (Ober-) Bürgermeister beauftragt, die Schritte zur Gründung eines Planungsverbandes im Jahr 2025 abzustimmen und voranzutreiben. Die vier Stadträte der vier Stadträte Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis stimmen einstimmig für die gemeinsamen Beschlussvorlagen ab. / Quelle: René Kellermann Planungsverband angestrebt Die bereits erarbeiteten Planungen und Konzepte der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Oberzentrum Südthüringen sollen in einen zu gründenden Planungsverband eingebracht werden, der die Umsetzung der formulierten Ziele gewährleistet. In diesem Zusammenhang stellen die vier (Ober)-Bürgermeister nochmals klar: „Oberzentrum bedeutet nicht den Zusammenschluss oder gar die Eingemeindung von Städten. Wer solche Gerüchte in die Welt setzt, handelt in böser Absicht. Diese Leute wollen bewusst Zwietracht säen, um den erreichten Konsens zu zerstören. Das ist unseriös und auch sehr durchschaubar.“ Die Bürgermeister und Stadträte der Städte Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis stehen gemeinsam hinter dem Ziel, ein künftiges Oberzentrum Südthüringen zu bilden. / Quelle: René Kellermann Infrastrukturministerium muss liefern! „Wir meinen es ernst mit einem künftigen Oberzentrum Südthüringen und haben die Aufgabenstellungen, die uns das Land bisher gegeben hat, alle erfüllt. Dabei wurden unsere Schritte durch die Landesregierung – sei es in Form von Fördermitteln, durch die Aufnahme des Kommunale Arbeitsgemeinschaft Entwicklung Oberzentrum Südthüringen Oberzentrums Südthüringen in das LEP oder das mehrfache Aufgreifen des Vorhabens in den Landesentwicklungsberichten – immer wohlwollend begleitet“ betont Richard Rossel, Vorsitzender der KAG. Die (Ober-)Bürgermeister der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft während der gemeinsamen Stadtratssitzung am 13.03.2024. / Quelle: René Kellermann „Dass wir im Zuge der Etablierung eines künftigen Oberzentrums Südthüringen mit Meiningen und Schmalkalden in einen engen Austausch und in enge Kooperation gehen wollen, haben wir von Beginn an betont“, so Rossel. Daher wird das Infrastrukturministerium dazu aufgefordert, im Rahmen der Überarbeitung des LEP, einen raumordnerischen Vertrag zu erstellen, der Meiningen und Schmalkalden als enge Kooperationspartner des künftigen Oberzentrums Südthüringen definiert. Dieser Vertrag soll sicherstellen, dass die oberzentralen Funktionen der Städte Meiningen und Schmalkalden dauerhaft gesichert werden und eine effektive Zusammenarbeit mit dem Oberzentrum Südthüringen gewährleistet ist. Hinter diesem raumordnerischen Vertrag stehen nicht nur wie berichtet die vier Oberzentrum-Städte, sondern auch Schmalkalden und Meiningen.












