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- Leben & Wohnen | Suhl
Leben & Wohnen in Suhl Suhler Ortsteile Planen-Bauen-Wohnen Grundstücke & Immobilien Umwelt & Klimaschutz
- Heimatshoppen, Citymanagement & Einzelhandel | Suhl in Thüringen
Heimatshoppen, Citymanagement und Einzelhandel in der Stadt Suhl in Südthüringen. Fortschrittlicher Wirtschaftsstandort in Thüringen. info, klick hier. Heimatshoppen & Citymanagement „ Heimat shoppen" Liebe Suhlerinnen und Suhler, liebe Gäste, „Heimat shoppen“ – das bedeutet mehr als nur Einkaufen. Es heißt, mit jedem Besuch in unseren Geschäften, bei unseren Gastronomen und Dienstleistern die Menschen zu unterstützen, die mit Herzblut für unsere Stadt da sind. Ob beim Bummel durch die Innenstadt, beim Stöbern in liebevoll geführten Läden oder beim Genießen regionaler Spezialitäten – Suhl hat viel zu bieten. Entdecken Sie die Vielfalt, Qualität und persönliche Beratung direkt vor Ort. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Suhl lebendig, einladend und liebenswert bleibt. Machen Sie mit und erleben Sie Ihre Stadt von ihrer besten Seite! Hier geht´s zum Shopping-Guide Citymanagement Das Citymanagement in Suhl spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Förderung der Innenstadt. Es setzt sich dafür ein, die City zu einem attraktiven und lebendigen Ort für Einwohner und Besucher zu machen. Das Citymanagement arbeitet eng mit lokalen Unternehmen, Geschäftsleuten und anderen Interessengruppen zusammen, um die Wirtschaft zu stärken und Investitionen anzuziehen. Es organisiert Netzwerktreffen, Veranstaltungen und Aktivitäten, um das kulturelle und soziale Leben zu bereichern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Lebensqualität in der Innenstadt von Suhl. Das Citymanagement kümmert sich um Bürgeranfragen zur Verschönerung, Pflege von öffentlichen Plätzen und Anfargen zur Förderung von Kultur- und Freizeitangeboten. Es arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen, um das touristische Potenzial zu verbessern und das Angebot der Innenstadt den Urlaubern zu vermitteln. Das Citymanagement hat eine mitwirkende Rolle bei der Gestaltung der Stadtentwicklung, der Stärkung der Wirtschaft, der Verbesserung der Lebensqualität und der Förderung des Tourismus in Suhl. Durch seine aktive Arbeit trägt es dazu bei, Suhl zu einer lebenswerten und prosperierenden Stadt zu machen. Einzelhandel Der Einzelhandel in Suhl bietet eine Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten und erfüllt die Bedürfnisse der Einwohner und Besucher der Stadt. Mit einer Vielzahl von Geschäften, Boutiquen, Supermärkten und 2 Einkaufszentren ist Suhl ein attraktives Einkaufsziel. Vom täglichen Bedarf bis hin zu exklusiven Artikeln findet man hier alles, was das Herz begehrt. Die Fußgängerzone in der Innenstadt ist das Zentrum des Einzelhandels in Suhl. Hier reihen sich Geschäfte verschiedener Branchen aneinander und laden zum Bummeln und Einkaufen ein. Neben bekannten Marken findet man auch lokale Geschäfte mit individuellen Produkten und persönlichem Service. Der Einzelhandel in Suhl trägt zur lokalen Wirtschaft bei und schafft Arbeitsplätze für die Einwohner. Durch regelmäßige Veranstaltungen und Aktionen wird das Einkaufserlebnis in Suhl zusätzlich bereichert. Ganzjährig findet in Suhl immer dienstags, donnerstags und freitags der Frischwarenmarkt auf dem Marktplatz statt, Hier gibt es regional Spezialitäten, Obst, Gemüse, Brot, Fleisch, Imkerprodukte und Konditoreiprodukte. Ob man auf der Suche nach Mode, Elektronik, Lebensmitteln oder Geschenken ist, der Einzelhandel in Suhl bietet eine vielfältige Auswahl und sorgt für ein angenehmes Einkaufserlebnis in der Stadt. Citymanagement Silvia Bergner Citymanagerin der Stadt Suhl Gothaer Straße 9-11 98527 Suhl Tel. 03681 - 79 2440 citymanagement@suhl.eu Absenden Vielen Dank!
- Schwimmbäder in Suhl
Hier finden Sie kurz zusammengefasst Informationen und Links zu den Schwimmbädern in Suhl. Hallenbad "Ottilienbad" sowie die Freibäder in Schmiedefeld am Rennsteig, Dietzhausen und Goldlauter-Heidersbach Schwimmbäder in Suhl Tauchen Sie ein in puren Wasserspaß bei den Schwimmbädern in Suhl! Wir haben ein Hallenbad und drei Freibäder. Entdecken Sie eine Welt voller Erfrischung und Entspannung direkt vor Ihrer Haustür. Unsere Schwimmbäder in Suhl laden Sie ein, dem Alltag zu entfliehen und sich in einer Oase des Wohlbefindens zu verlieren. Freuen Sie sich auf kristallklares Wasser, das zum Schwimmen, Planschen und Entspannen einlädt. Unsere Einrichtungen bieten für jeden das Passende: Schwimmbecken für sportliche Herausforderungen, ein Kinderbereich für die Kleinen, entspannende Saunen und Wellnessbereiche für diejenigen, die sich eine Auszeit gönnen möchten . OTTILIENBAD im CCS – Congress Centrum Suhl Friedrich-König-Straße 7 98527 Suhl Derzeit wegen Umbau geschlossen WEBSEITE WALDBAD GOLDLAUTER-HEIDERSBACH Tränkstraße 98528 Goldlauter-Heidersbach Sept. bis Mai geschlossen WEBSEITE SCHWIMMBAD DIETZHAUSEN Seßlesstraße 21 98529 Dietzhausen Sept. bis Mai geschlossen WEBSEITE WALDBAD SCHMIEDEFELD Cruxstraße 98694 Schmiedefeld a. Rennsteig Okt. bis Mai geschlossen WEBSEITE
- Jagen | Afrikanische Schweinepest | Suhl
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Ansprechpartner und die Helferabfrage zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Stadtgebiet Suhl Jagen in Suhl Das neue Jagdportal Afrikanische Schweinepest (ASP) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind, sie befällt Wildschweine und gehaltene Schweine, die schwerwiegende Auswirkungen auf die jeweils betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann. Die ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Hier finden Sie weitere Informationen über die jüngsten epidemiologischen Entwicklungen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und auch Details zu den jeweiligen Ansprechpartnern. Informationen des Thüringer Ministeriums Schwarzwild Kompetenzzentrum Merkblatt:_ TNP-Verwahrstelle Suhl-Information für Jäger (Stand 04.2025) Information für berechtigte Jäger_Trichinenprobenentnahme (Stand 04.2025) Information für Jäger_Fallwildbergung (Stand 04.2025) Kleine ASP-Fibel: Praxishinweise des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Merkblatt:_ Information für Jägerinnen und Jäger zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Erhebungsbogen für verendet aufgefundene Wildschweine (Fallwild) Verhaltensregeln für Jäger Möglichkeiten der Vermarktung von Wildbret durch Jäger Helferabfrage - Abfrage zur freiwilligen Unterstützung Der Ausbruch der ASP ist eine logistische Herausforderung, hier wird jeder gebraucht. Die geforderte Manpower ist nicht allein durch Freiwillige abzusichern. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist Ihre Mithilfe und Unterstützung erbeten. Mit Ihrer umfangreichen Orts- und Sachkenntnis können Sie unsere Behörde zielgerichtet und effizient unterstützen. Ihre Mithilfe ist daher äußerst hilfreich. Bitte geben Sie an, in welchem Bereich Sie Unterstützung leisten können. Die Einweisung und Instruktion in den einzelnen Bereichen erfolgt je nach Erfordernis gesondert. Der einzelne Einsatz wird im Tierseuchenfall direkt mit Ihnen abgestimmt. Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Bitte füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Stadtverwaltung Suhl Ordnungs- und Bürgeramt Untere Jagdbehörde Tel.: 03681 742984 Fax: 03681 742919 E-Mail: jagd-fischereiwesen@stadtsuhl.de Fragebogen Helferabfrage ASP Förderrichtline ASP Jagd: https://www.thueringenforst.de/aktuelles-service/service/formularcenter/formulare-jagd Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs Das Kompetenzzentrum berät, informiert und koordiniert. Es agiert als Schnittstelle zwischen der Öffentlichkeit, den Beobachtungen (der besonders geschützten Tierarten), den Betroffenen (den Tierhaltern und Landnutzern) sowie dem aktiven Monitoring. Für Hinweise erreichen Bürger das Wolf-Luchs-Telefon unter der Rufnummer: 0361 573 941 941 (täglich von 8 - 17 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen) oder per E-Mail an: kompetenzwbl@tmuenf.thueringen.de Leitfaden: Vorgehen im Schadensfall bei Verdacht auf Wolfs- oderf Luchsübergriff Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs Sitz: Gesundheitsamt Suhl Friedrich-König-Straße 5 98527 Suhl Tel. Sekretariat: 03681 74 – 2815 Das Veterinäramt informiert Die Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Suhl ist örtlich und sachlich für den Vollzug der tierseuchen-, lebensmittel- und tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Aufgaben/ Vollzug sind u. a.: Tiergesundheitsrecht Vorbereitung, Dokumentation, Überwachung und Abrechnung aller Maßnahmen zur Prophylaxe und Bekämpfung von Tierkrankheiten wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest, Tollwut Tierkörper- und tierische Nebenproduktebeseitigungsrecht Lebensmittelrecht: Trichinenproben, Fleischbeschau, Kontrolle von Lebensmittelunternehmen einschl. Primärerzeugern (Jägern, welche Lebensmittel in den Verkehr bringen) und des Inverkehrbringens von Bedarfsgegenständen Tierschutzgesetz incl. der Kontrolle artgerechter Tierhaltung Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr sowie täglich nach Vereinbarung! Bitte beachten Sie, dass die Amtstierärztin sowie die Kontrolleure der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung größtenteils im Außendienst tätig sind. Wir empfehlen daher dringend, die telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Überwacher. Maul- und Klauenseuche Anmeldung als Lebensmittelunternehmer nach Art. 6 VO 852_2004 Der Fuchsbandwurm (Stand 04.2025) Wildtiere im Stadtgebiet: Der Fuchs Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf Vortrag Infoveranstaltung Jäger 03.04.2025 Wildtiermonitoring_Information für Jäger (Stand 04.2025) Merkblatt Trichinenuntersuchung Information für berechtigte Jäger_Trichinenprobenentnahme (Stand 04.2025) Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme beim erlegtem Schwarzwild Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme beim erlegtem Schwarzwild (Zustimmung) Die Jagdbehörde informiert Die untere Jagdbehörde der Stadt Suhl ist örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften , des Bundesjagdgesetzes, des Thüringer Jagdgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, zuständig. Aufgaben sind u. a.: Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen, Abschussplanung, Jagdpachtverwaltung, Jagdbeirat, Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften. Tierfundkataster Empfehlungen nach einem Wildunfall aktuelle Liste der Schweißhundeführer Informationen Waschbär Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild Aktuelles Informationen zu MelBA-online, dem neuen Standardverfahren für das Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz in Thüringen Ab sofort ist das Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Thüringen online. Öffentlichkeitsarbeit
- Naturschutzbeirat | Suhl
Naturschutzbeirat Untere Naturschutzbehörde Frau Doreen Geißer Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel.: 03681 74 - 2466 § 26 Thüringer Naturschutzgesetz -ThürNatG Naturschutzbeirates & seine Aufgaben Der Naturschutzbeirat der Stadt Suhl wurde am 15.01.2024 durch den Bürgermeister der Stadt Suhl, Herrn Turczynski, neu berufen. Der Beirat setzt sich aus ehrenamtlich tätigen fachkundigen Bürgern zusammen und dient der Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde. Die Aufgaben des Naturschutzbeirates beinhalten im Wesentlichen: die Beratung der Naturschutzbehörde bei bedeutsamen Entscheidungen, die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen, die Förderung des Verständnisses für den Naturschutz und die Landschaftspflege Der Beirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern , die zum Teil von verschiedenen Vereinen und Verbänden delegiert wurden, zusammen: Herr Dr. Roland Schneider, bisheriger und zukünftiger Vorsitzender des Beirats Fachberater Eingriffsregelung, Schutzgebiete Herr Holger Schneider, Fachberater Fischereiwirtschaft Frau Dr. Ruth Bätz, Deutscher Alpenverein Frau Kirsten Voigt, NABU Henneberger Land Herr Hartmut Kempf, NABU Henneberger Land Frau Martina Tölksdorfer-Schindler, BUND Suhl Herr Jürgen Gerbig, Landesjagdverband Thüringen e. V. Herr Andreas Hartung, Imkerverein Suhl & Umgebung e. V. Herr Hans-Joachim Seeber, Fachberater Ornithologie
- Suhl für Senioren - Lebensabend geniessen
Informationen für Senioren in Suhl. Von Senioren Treffpunkten bis zu Bildungsangeboten, von Pflegediensten bis Altenheime. Info hier. Suhl für Senioren Suhl, eine Stadt, die nicht nur für ihre malerische Natur, sondern auch für ihre Herzlichkeit und Seniorenfreundlichkeit bekannt ist. Hier können ältere Menschen ihre goldenen Jahre in vollen Zügen genießen. Mit zahlreichen Aktivitäten und Angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind, bietet Suhl eine lebendige Seniorenkultur. Ob Spaziergänge im Stadtpark, kulturelle Veranstaltungen oder Gesundheitskurse - hier ist für jeden etwas dabei. Wegweiser für Senioren Unter dem Titel „Ein Wegweiser für Senioren, Angehörige und Interessenten" beinhaltet er auf 80 Seiten in übersichtlicher Form Wissenswertes und Aktuelles über vielfältige Angebote in der Stadt Suhl und aus der nahen Umgebung. Seniorenwegweiser Bildungsangebote Bildung ist zeitlos! Senioren und Bildung gehen Hand in Hand, und es ist nie zu spät, um Wissen zu erweitern und neue Fähigkeiten zu erlernen. Unsere älteren Generationen sind ein lebendiger Beweis dafür, dass Bildung ein lebenslanger Prozess ist. Volkshochschule Seniorenbeirat
- Bekanntmachungen der Stadt Suhl
Bekanntmachungen, Ausschreibungen VOB/UvgO, Wahlbekanntmachungen und das Gremienportal der Stadt Suhl. Klick hier. Bekanntmachungen Hier finden Sie die Bekanntmachungen und Ausschreibungen der Stadt Suhl. Aktuelle Bekanntmachungen Stadtrecht Bekanntmachungen Ausschreibungen VOB/UVgO Wahlbekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen Gemeinde Suhl, Gemarkung Vesser, Flur 1, Flurstück 733/123 Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachung zur 25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Suhl Bekanntmachung zur Sitzung des Stadtrates am 07.10.2026 Öffentlichkeitsarbeit Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Justiziariat Bekanntmachung der 25. Sitzung des Hauptausschusses am 30.09.2026 des Stadtrates der Stadt Suhl Bekanntmachung zur Sitzung des Hauptausschusses am 30.09.2026 Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachung zur 18. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl Bekanntmachung zur Sitzung des Sozialausschusses am 29.09.2026 Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachung der 27. Sitzung Finanz- Vergabe- und Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates der Stadt Suhl Bekanntmachung zur Sitzung des Finanzausschusses am 29.09.2026 Öffentlichkeitsarbeit Alle Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Justiziariat Schulordnung der Städtischen Musikschule "Alfred Wagner" Suhl Justiziariat Entgeltordnung der Städtischen Musikschule "Alfred Wagner" Suhl Justiziariat Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen Öffentlichkeitsarbeit 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Stadt Suhl Justiziariat Satzung über die Aufhebung der Satzung für den Wohngebietsbeirat Neundorf Justiziariat Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der kreisfreien Stadt Suhl Öffentlichkeitsarbeit 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Wohngebietsbeirates Lautenberg Justiziariat 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wohngebietsbeirates Ilmenauer Str./ Döllberg Justiziariat Amtliche Bekanntmachung zur 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung der kreisfreien Stadt Suhl über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr - Taxitarifordnung - Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2025 Öffentlichkeitsarbeit 2. Änderung der Parkgebührenordnung für das Parkhaus Wolfsgrube Justiziariat Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat "Jugend verändert Suhl" der Stadt Suhl Justiziariat Satzung für das Jugendamt Stadt Suhl vom 21.07.2025 Öffentlichkeitsarbeit Bewohnerparkgebührenordnung der Stadt Suhl vom 09.07.2025 Justiziariat 1. Änderung der Hebesatzsatzung Justiziariat Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates und der Ausschüsse des Stadtrates von Suhl Öffentlichkeitsarbeit Bewohnerparkgebührenordnung Justiziariat Parkgebührenordnung der Stadt Suhl Justiziariat Unterbringungsgebührensatzung der Stadt Suhl Justiziariat Unterbringungssatzung der Stadt Suhl Justiziariat Satzung der Stadt Suhl für den Seniorenbeirat und den Seniorenbeauftragten Justiziariat 7. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Suhl Justiziariat Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der kreisfreien Stadt Suhl Öffentlichkeitsarbeit 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Suhl (Friedhofsgebührensatzung) Öffentlichkeitsarbeit 2. Änderung der Kurbeitragssatzung der Stadt Suhl Justiziariat 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Suhl Justiziariat Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthalle Wolfsgrube der Stadt Suhl Justiziariat 3. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Suhl Justiziariat Hebesatzsatzung 2025 Justiziariat Friedhofssatzung der Stadt Suhl Justiziariat 4. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Suhl Justiziariat 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Suhl über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) Justiziariat Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2024 Öffentlichkeitsarbeit 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der kreisfreien Stadt Suhl Öffentlichkeitsarbeit 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Suhl über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter (Straßenreinigungssatzung) Justiziariat Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der kreisfreien Stadt Suhl Öffentlichkeitsarbeit 2. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Suhl Öffentlichkeitsarbeit Satzung der Stadt Suhl über die Festsetzung von Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 (Hebesatzsatzung) Öffentlichkeitsarbeit 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Suhl Öffentlichkeitsarbeit Satzung der Stadt Suhl für den Wohngebietsbeirat Lautenberg/Linsenhof Öffentlichkeitsarbeit 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung Öffentlichkeitsarbeit 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Suhl über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Suhl-Nord“ Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachungen zum Stadtrecht Hier finden Sie das digitale Amtsblatt der Stadt Suhl
- Suhler Ortsteile im Überblick
Übersicht zu allen Ortsteilen von Suhl, inklusive Adresse und Telefonummer der Verwaltungsstellen und Webseiten der Ortsteile. Suhler Ortsteile im Überblick Albrechts Der nordwestlich der Kernstadt Suhl malerisch am Südhang des Thüringer Waldes gelegene Ortsteil Albrechts hat heute ca. 1.300 Einwohner. Albrechts - oder wie es auch heute noch im Volksmund genannt wird "Malmers" oder "Malmesch", ist umgeben von Tälern, Bergen, Wäldern und Wiesen. Die umliegende Natur entfaltet zu jeder Jahreszeit ihre besondere Schönheit und Reize. Sie lädt dazu ein, den Thüringer Wald sportlich-aktiv zu erkunden. 1112 erstmals urkundlich erwähnt entwickelte sich mit dem Fund und dem Abbau von Brauneisenstein ab dem 15. Jahrhundert Bergbau, mit der zugehörigen Eisenverhüttung und -verarbeitung im Ort. Vor allem die Zunft der Nagelschmiede wurde prägend. Heute ist Albrechts ein idyllisch gelegener Erholungsort, der schon durch seine Lage zum Wandern und zur Bewegung in der Naturlandschaft des Thüringer Waldes einlädt. Im Ortskern findet sich ein schöner Dorfplatz mit der historischen Mühle. Website des Ortsteils Dietzhausen Der westlich der Kernstadt im schönen Haseltal gelegene Ortsteil Dietzhausen kam im Jahr 1994 zur Stadt und ist einer der ältesten Ortsteile Suhls. Schon im Jahr 810 wird Dietzhausen als "Theotricheshus" erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort wird geprägt durch die Ende des 17. Jahrhunderts erbaute Saalkirche und schöne Schiefer- und Fachwerkhäuser. Für Lebens- und Aufenthaltsqualität sorgen neben dem Freibad verschiedene Sportstätten. Dietzhausen ist darüber hinaus ein wichtiger Standort für mittelständische Unternehmen. Die Lage im Haseltal und an verschiedenen Rad- und Wanderwegen laden zum aktiven Erleben der Natur des Thüringer Waldes und des Flusses Hasel ein. Verschiedene Pensionen bieten den Gästen eine gemütliche Unterkunft. Gehlberg Gehlberg mit dem Schneekopf als einem der höchsten und schönsten Gipfel des Thüringer Waldes blickt auf eine über 100-jährige Tourismustradition zurück. Durch seine Lage direkt am Rennsteig und die unmittelbare Nähe zum Wintersportzentrum Oberhof bietet der Ort beste Bedingungen für einen Aufenthalt im Thüringer Wald. Die Gemeinde entstand ab 1645 durch die Gründung einer durch Herzog Ernst den Frommen von Sachsen-Gotha privilegierten Glashütte, die an der alten Straße zur Schmücke gelegen war. Der Glastradition blieb Gehlberg bis zur Friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung verbunden. Vor allem im Bereich der Rohrglaserzeugnisse konnte Gehlberg auf Weltniveau produzieren. Aufgrund der Qualität der Glasprodukte ließ Wilhelm Conrad Röntgen 1895 seine ersten Röhren in Gehlberg herstellen. Website des Ortsteils Goldlauter-Heidersbach Am Beginn des 16. Jahrhunderts wurden im Umfeld der heutigen Ortslage abbaubare Silbervorkommen entdeckt. Mit der Erteilung der Bergfreiheit durch Graf Wilhelm von Henneberg im Jahr 1546 wurde der Ort Goldlauter gegründet. Heidersbach entstand 1706 infolge der positiven Entwicklung des Bergbaus in Goldlauter. Überbevölkerung machte vor allem für junge Bergleute die Gründung eines neuen Dorfes notwendig. Die Bergbautradition Goldlauter-Heidersbachs ist noch heute in Flur- und Straßennamen sichtbar. Die beiden Orte wurden schließlich am 1. April 1938 zusammengelegt und 1979 nach Suhl eingemeindet. Heute überzeugt Goldlauter-Heidersbach als Kur- und staatlich anerkannter Erholungsort. Seine Lage inmitten ausgedehnter Täler und direkt am Südhang des Thüringer Waldes lädt zum Wandern und aktiv werden ein. Im Winter wird Goldlauter-Heidersbach mit rund 70km gespurten Loipen zu einem Paradies für Wintersportfans. Website des Ortsteils Heinrichs Heinrichs entstand im Zuge der fränkische Besiedlung der Region südlich des Rennsteiges im 9. Jahrhundert. Die erste urkundliche Erwähnung findet sich im Jahr 1111. Heinrichs wurde im Dreißigjährigen Krieg stark verwüstet. Es erfolgte ab 1643 die planvolle Anlage eines Straßenmarktes parallel zum Wasserlauf der Hasel. Fachwerkhäuser im hennebergisch-fränkischen Stil, wie sie an diesem Straßenmarkt liegen, prägen das Bild einiger Orte südlich des Rennsteiges. In kaum einem Ort allerdings ist eine so gut erhaltene und zusammenhängende Fachwerkstruktur erhalten geblieben, wie im Bereich des Heinrichser Straßenmarktes. In den letzten Jahren wurde der alte Ortskern umfangreich saniert und zu einer beeindruckenden Touristenattraktion. Vor allem das historische Rathaus in Heinrichs ist aufwendig restauriert und beherbergt seit dem Jahr 2013 die städtische Volkshochschule "Karl Mundt". Website des Ortsteils Mäbendorf Der westlich der Kernstadt Suhl im schönen Tal der Hasel gelegene Ortsteil Mäbendorf wurde 1206 erstmals urkundlich erwähnt und zählt heute ca. 600 Einwohner. Das Ortsbild prägen neben der schönen Fachwerkkirche von 1721 eine Reihe an Fachwerkhäusern im hennebergisch-fränkischen Stil. Besonders prägend ist auch das Kesslersche Gut. Der über einem massiven Gewölbekeller im schlichten klassizistischen Stil erbaute Fachwerkbau von 1807 wurde in den vergangenen Jahren durch einen privaten Investor vorbildlich denkmalgerecht saniert und mit dem Denkmalpreis der Stadt Suhl ausgezeichnet. Mit seiner Lage im Haseltal, schönen Wanderwegen wie dem Rennsteig-Dolmar oder dem archäologischen Wanderweg und Ausflugszielen wie der Bergbaude "Lange Bahn" lädt Mäbendorf zum Wandern und aktiv werden in der Natur ein. Neundorf Das am Oberlauf des Flusses Hasel gelegene Neundorf liegt südöstlich der Kernstadt Suhl. Der Ortsteil wurde 1318 als "Nuwendorff by sule" erstmals urkundlich erwähnt und wurde als Suhlerneundorf schon 1936 Teil der Stadt. Bis heute wird Neundorf durch wunderschöne Fachwerkhäuser im hennebergisch-fränkischen Stil wie den unter Denkmalschutz stehenden Gasthof "Zum Goldenen Hirsch" geprägt. Mit seiner Lage am Oberlauf der Hasel und am Südrand des Thüringer Waldes lädt der Ortsteil zum Aufenthalt und zum sportlich-aktiven Erleben des Naturparks Thüringer Wald ein. Ob mit dem Fahrrad, auf Skiern oder zu Fuß bildet Neundorf einen schönen Startpunkt für den Urlaub im Thüringer Wald. Schmiedefeld am Rennsteig Auf dem Höhenkamm des Thüringer Waldes, direkt an Deutschlands ältestem Fernwanderweg, dem Rennsteig, liegt der Ortsteil Schmiedefeld. Der Ort wurde 1406 erstmals urkundlich erwähnt und war geprägt durch den Eisenerzabbau, der den wichtigsten Rohstoff für die Waffenherstellung in der Stadt Suhl lieferte. Mit dem Niedergang des Bergbaus gewannen die Glasindustrie und die Herstellung von Musikinstrumenten wie Orgeln und Geigen an Bedeutung. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts veränderte sich der Ort durch den wachsenden Tourismus in den Thüringer Wald und wurde zu einem Magnet für Urlauber. Heute ist Schmiedefeld ein staatlich anerkannter Erholungsort inmitten des Biosphärenreservates Thüringer Wald. Als Ziel des größten Crosslaufes Europas, des Guts-Muths-Rennsteiglaufes, ist der Ortsteil das schönste Ziel der Welt - Schmiedefeld. Website des Ortsteils Vesser Vesser liegt im schönsten Tal Mitteldeutschlands, dem Vessertal als Teil des UNESCO-Biosphärenreservates Thüringer Wald, und ist der kleinste Ortsteil der Stadt Suhl. Zwischen 600 und 800 Metern auf dem Kamm des Thüringer Waldes gelegen, bestimmte der Bergbau und die Eisenverarbeitung lange den Ort, der im Jahr 900 erstmals erwähnt wurde. Mit dem Aufkommen des Thüringer Wald-Tourismus entwickelte sich Vesser zu einem beliebten Urlaubsort. Vesser ist heute staatlich anerkannter Erholungsort und bietet beste Bedingungen, um in der wunderschönen Natur des Thüringer Waldes aktiv zu sein. Naturfreunde kommen ebenso auf ihre Kosten wie Wanderer, Radfahrer, Geologen, und Sportler. Im Winter bietet Vesser den Wintersportlern beste Bedingungen - ob Abfahrt im nahen Ortsteil Schmiedefeld, Winterwandern oder Langlauf. Für Skibegeisterte stehen leichte und mittelschwere Loipen und Skiwanderwege zur Verfügung. Website des Ortsteils Wichtshausen Der am weitesten westlich der Kernstadt im Haseltal gelegene Ort Wichtshausen ist der älteste Ortsteil der Stadt Suhl. Seine erste urkundliche Erwähnung datiert auf das Jahr 799 als "Wigfrideshus" in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Fulda genannt wird. Heute hat Wichtshausen rund 500 Einwohner und ist seit 1994 Teil der Stadt Suhl. Der historische Ortskern um den Lindenplatz und die Kirche wurde als Dorfplatz neu gestaltet und lädt zum Verweilen ein. Das Ortsbild wird neben der schönen Fachwerkkirche durch eine Reihe weiterer gut erhaltener Fachwerkhäuser geprägt. Wichtshausen liegt etwa auf halbem Weg zwischen der Stadt Suhl und der Theaterstadt Meiningen und begeistert durch seine schöne Lage im Haseltal und am Haseltal-Radweg. Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Albrechts Steinfelder Weg 98529 Suhl jeden 1. Montag im Monat 13:00 – 15:00 Uhr Dietzhausen Hauptstraße 288 98529 Suhl Tel.: 036846 - 61202 Bitte die Sprechstunde in Wichtshausen nutzen MI: 14:00 – 16:00 Uhr Sprechstunde Ortsteilbürgermeister: Mo 18:00 – 19:00 Uhr Gehlberg Gehlberger Hauptstraße 41 98528 Suhl Tel.: 036845 - 50414 MO: 10:00 – 11:30 Uhr Goldlauter-Heidersbach Zellaer Straße 54 98527 Suhl Tel.: 03681 - 461566 DO: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr Sprechstunde Ortsteilbürgermeister: DI: 13:00 – 16:00 Uhr DO: 13:00 – 17:00 Uhr Fremdenverkehrsbüro: Tel.: 03681 - 461522 MO-FR 10:00 – 16:00 Uhr Schmiedefeld Suhler Chaussee 4 98528 Suhl Tel.: 036782 - 6830 DI: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr DO: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr Vesser Schmiedefelder Str. 11 98528 Suhl Tel.: 036782 - 61300 Fax: 036782- 70453 Bitte die Sprechstunde in Schmiedefeld nutzen Öffnungszeiten Fremdenverkehrsbüro: DI – FR : 09:00 – 12:00 Uhr Wichtshausen Wiesenweg 8 98529 Suhl Tel.: 036846 - 60128 MI: 14:00 bis 16:00 Uhr
- Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmarkt in Suhl
Alle Informationen zum Wochenmarkt, Jahr- und Weihnachtsmarkt (Chrisamelmart) in Suhl. Anträge für Markthändler und Termine - Bewerbung für den Chrisamelmart Märkte und Feste in Suhl In der Stadt Suhl gibt es an drei Tagen in der Woche einen Wochenmarkt auf dem historischen Marktplatz. Außerdem bieten verschiedene Themenmärkte ein Aufeinandertreffen zwischen Tradition und Moderne. Je nach Anlass und Thema des Marktes, füllen die Stände den Marktplatz und den angrenzenden Steinweg. Ob der Wochenmarkt mit frischem Obst und Gemüse oder besondere Feste, wie die Kinder-Kultur-Nacht oder der Sühler Chrisamelmart – als schönster Weihnachtsmarkt Südthüringens – Märkte und Feste bilden einen festen Bestandteil in der Stadt. Die lebendige Atmosphäre und die herzliche Gastfreundschaft machen die Märkte und Veranstaltungen in Suhl zu einem besonderen Erlebnis für Einheimische und Besucher gleichermaßen. Markttermine in Suhl Dienstag, Donnerstag und Freitag Kernzeit 09 Uhr - 14 Uhr Gleitzeit 7:30 - 16 Uhr Die besondere Atmosphäre des Wochenmarktes auf dem historischen Marktplatz lockt jede Woche zahlreiche Einheimische sowie Besucher Thüringens in die Suhler Innenstadt. Marktstände und Angebot Auf bis zu 30 Marktständen gibt es folgende Waren: Obst und Gemüse, Backwaren, Fleisch und Wurstwaren, Eier, Imkereiprodukte, Gartenbauerzeugnisse, Fisch, Feinkost und Käse. Für Markthändler Hinweis: Bei der Beschickung des Wochenmarktes wird dem Frischwarensortiment der Vorrang eingeräumt. Antrag auf Standzuweisung Marktsatzung Marktgebührensatzung Antrag auf Marktumfahrung
- Hochbau und Liegenschaftsamt der Stadt Suhl
Hochbau und Liegenschaftsamt der Stadt Suhl. Aufgabenbereiche und Kontaktinformationen Hochbau- und Liegenschaftsamt Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2523 Fax 03681 74 - 2660 E-Mail hochbau-liegenschaftsamt@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr, Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Amtes Baudurchführung, Gebäudeverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Pacht kommunaler Grundstücke Dokumente zu kommunalen Pachtverträgen u. a. zu Grundstücken, Gärten und Garagen in Suhl und den Ortsteilen finden Sie hier: Pachten Kauf eines kommunalen Grundstückes Kaufen Sie benötigen ein Formular? Bitte nutzen Sie das Serviceportal "Zentraler Thüringer Formularservice ". Sie werden weitergeleitet! Formularservice
- Eigenwirtschaftlicher Ausbau | Suhl
< Back Eigenwirtschaftlicher Ausbau Der eigenwirtschaftliche Ausbau wird ausschließlich von privaten Unternehmen finanziert und realisiert. Er erfolgt dort, wo ein wirtschaftlicher Gewinn zu erwarten ist. Die Kosten tragen die Telekommunikationsunternehmen selbst, ohne öffentliche Zuschüsse. Die Unternehmen entscheiden eigenständig, wo sie ausbauen, basierend auf wirtschaftlichen Analysen. Die Stadt Suhl ist im Glasfaserausbau vor allem koordinierend, unterstützend und vermittelnd tätig. Dabei hat die Stadtverwaltung keine Entscheidungsbefugnis darüber, welches Telekommunikationsunternehmen wo ausbaut und vergibt selbst keine Aufträge für den Ausbau. Das liegt daran, dass der Glasfaserausbau in Deutschland primär in der Verantwortung der Telekommunikationsunternehmen liegt, die entweder eigenwirtschaftlich oder gefördert tätig werden. Previous Next
- Umweltprojekte und Bestimmungen von Suhl
Übersicht über die Umweltprojekte und Umweltbestimmungen in der südthüringischen Kleinstadt Suhl. Infos zu Projekten, klick hier. Umwelt & Naturschutz Die Umwelt in der Stadt Suhl nimmt einen wichtigen Platz in der städtischen Agenda ein. Suhl, eingebettet in die malerische Natur des Thüringer Waldes, legt großen Wert auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die Stadt verfolgt ambitionierte Programme zur Reduzierung von Emissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien. Grünflächen und Parks sind reichlich vorhanden und bieten Erholungsräume für die Bürger. Zudem engagiert sich Suhl in der Umweltbildung und sensibilisiert die Bevölkerung für den Schutz der Natur. Die Stadt setzt auf umweltfreundliche Verkehrslösungen und fördert das Radfahren und den öffentlichen Nahverkehr. All diese Bemühungen machen Suhl zu einer grünen und lebenswerten Stadt, in der die Umwelt eine zentrale Rolle spielt. Naturschutz Wasser- & Gewässerschutz Artenschutz Immissionsschutz Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Suhl Hier finden Sie das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Suhl Immissionsschutz Der Schutz vor Immissionen ist eine öffentliche Aufgabe. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Ziel - der Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen für die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter - formuliert. Außer dem BImSchG gibt es weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Dazu zählen insbesondere die Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Arbeit der Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl begründet sich aus dem BImSchG, den oben bereits erwähnten Verordnungen und Richtlinien in Verbindung mit der im Freistaat Thüringen geltenden Zuständigkeitsverordnung. Die Umweltverwaltung im Immissionsschutz des Freistaates Thüringen ist dabei in drei Ebenen gegliedert. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fungiert als oberste Immissionsschutzbehörde. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist als obere Immissionsschutzbehörde die Rechts- und Fachaufsicht für die unteren Immissionsschutzbehörden, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Überwachungsprogramm der Stadt Suhl gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und § 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden die im Geltungsbereich der Überwachungsbehörde liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) aufgeführt. Dazu gehören die im Anhang 1 der 4. BImSchV, in Spalte d mit dem Buchstaben "E" gekennzeichneten Anlagen und eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen. Das Überwachungsprogramm wird in der Regel einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan des Freistaats Thüringen entwickelt. Der Überwachungsplan ist im Internet auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz einsehbar. 1. Zuständigkeit und Geltungsbereich Die Stadt Suhl ist nach § 2 Absatz 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels zuständige Überwachungsbehörde für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie ist insbesondere zuständig für die Durchführung der Überwachung nach § 52 und § 52a BImSchG. Sie ist nach § 105 Absatz 1 Thüringer Wassergesetz auch zuständige Überwachungsbehörde für Gewässerbenutzungen und nach Wasserrecht genehmigte Abwasserbehandlungsanlagen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms umfasst die Gebietsgrenzen der kreisfreien Stadt Suhl. Das Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Anlagen ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anlage 4 enthält eine Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der kreisfreien Stadt Suhl, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz überwacht werden. 2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der Anlagen nach der IE-RL ist der Anlage 2a zu entnehmen. § 52a BImSchG sieht für Anlagen nach der IE-RL eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2a beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien bewertet, wobei mögliche und tatsächliche Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt berücksichtigt werden. Insgesamt können danach max. 30 Punkte vergeben werden. Ab 16 Punkte wird die Anlage als Zwischenergebnis einem einjährigen Turnus und zwischen 1 und 15 Punkte einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im zweijährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist. Darüberhinausgehende Kenntnisse der Überwachungsbehörde können in begründeten Ausnahmefällen zu einer Änderung des rechnerisch ermittelten empfohlenen Überwachungsturnus führen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist von maximal drei Jahren zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen. Die erstmalige Überwachung der Vorhabensrealisierung nach Neu- oder Änderungs-genehmigung einer Anlage ist eine routinemäßige Überwachung. In Fortsetzung der bisher durchgeführten integrierten Überwachung von Anlagen ist die Überwachung von Anlagen nach der IE-RL medienübergreifend durchzuführen. 3. Nicht routinemäßige Überwachung Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation durchzuführen und kann insbesondere in folgenden Fällen erforderlich sein: Anzeige nach § 15 BImSchG Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen (z. B. Mitteilungen nach § 31 BImSchG) besondere Vorkommnisse wie z.B. Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen und bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage: unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen Vor-Ort-Besichtigungen Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen Information anderer betroffener Behörden. 4. Überwachung nach IZÜV Für die Festlegung der routinemäßigen Überwachung von eigenständig betriebenen Abwasserbehandlungsanlagen gilt das Bewertungsschema nach Anlage 2b. § 9 IZÜV sieht ebenfalls eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken der Abwasserbehandlungsanlagen und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2b beigefügte Bewertungsschema wird für jede eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke Allgemeines, Abfall, Wasser und Immissionsschutz. Der Beurteilungszeitraum ist immer der Zeitraum seit der letzten Vor-Ort-Besichtigung, Mengenangaben beziehen sich auf die genehmigten und damit maximal zulässigen Werte. Insgesamt können danach max. 22 Punkte vergeben werden. Ab 6 Punkten wird die Anlage einem einjährigen Turnus und zwischen 0 und 3 Punkten einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Bei Anlagen, die Bestandteil einer EMAS Zertifizierung sind, wird der Turnus für eine Vor-Ort-Kontrolle um ein Jahr verlängert (mindestens aber alle drei Jahre). Für wasserrechtliche Erlaubnisse, die unter den Anwendungsbereich des § 1 Absatz IZÜV fallen, gilt in der Regel die Festlegung der Überwachungshäufigkeit, die auch für die Anlage nach der IE-RL getroffen wurde. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen hiervon sind entsprechend zu begründen. Für Indirekteinleitungen aus Anlagen nach der IE-RL bedarf es keiner gesonderten Festlegung zur Überwachungshäufigkeit durch die Wasserbehörden. Nicht routinemäßige Überwachungen sind bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften sowie bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen durchzuführen. 5. Überwachungsbericht Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort -Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln. 6. Geltungsdauer Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt und ist ggf. zu aktualisieren. Eine Aktualisierung kann insbesondere erforderlich sein bei: einer Änderung des Anlagenbestands,neuer Gesetzeslage oder neuen Erkenntnissen durch durchgeführte Überwachungen. 7. Veröffentlichung Das Überwachungsprogramm für Anlagen nach der IE-RL ist schreibgeschützt im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sind der Datenschutz allgemein und insbesondere Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen. Der aktuellste Überwachungsbericht nach Anlage 3 für eine Überwachungsmaßnahme ist auf der Homepage der zuständigen Überwachungsbehörde dauerhaft zu veröffentlichen. Zudem ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der durchgeführten Überwachung ein Überwachungsbericht zugänglich zu machen. (Stand: 29.03.2019) Anlage 1 Zusammenstellung der von der Überwachungsbehörde im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu überwachenden Anlagen mit Überwachungsturnus Anlage 2a Bewertungsschema für genehmigungsbedürftige Anlagen Anlage 2b Bewertungsschema für eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen Anlage 3a Muster Überwachungsbericht Anlage 3a Überwachungsbericht vom 16.05.2019; Abfalllager- und Containerstellplatz Suhl, Altertal Anlage 4 Zusammenstellung von Anlagen des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der Landratsämter und kreisfreien Städte Anlagenregister der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) Die 44. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 (MCP-Richtlinie). Darin enthalten sind Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft. Von den jeweiligen Betreibern sind die entsprechenden Anlagen nach § 6 Abs. 1 der 44. BImSchV bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das Anlagenregister ist gemäß § 36 der 44. BImSchV zu veröffentlichen und kann hier eingesehen werden: Anlage 1 Anlagenregister der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) Grundsätze des Wasser- und Gewässerschutzes Wasser ist Leben. Unsere Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und zu schützen. Bei der Nutzung und Bewirtschaftung hat jede vermeidbare Beeinträchtigung der ökologischen Funktionen zu unterbleiben. Außerdem ist eine angemessene Balance zwischen dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen Einzelner zu gewährleisten. Wasser ist nicht nur ein Grundbaustein allen Lebens, es ist auch das wichtigste Nahrungsmittel und als Roh- und Hilfsstoff, Energieträger und Transportmittel ein kostbares Wirtschaftsgut. Als Erholungsfaktor, Sportmedium und spürbares Naturerlebnis gewinnt es heute immer mehr Bedeutung. Hinweise zur aktuell gültigen Allgemeinverfügung Wasserentnahme Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 33 WHG hat die Stadt als untere Wasserbehörde im April 2020 die nachstehende Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde im Amtsblatt vom 1. Juni 2020 öffentlich bekannt gemacht. Allgemeinverfügung Wasserentnahme Naturschutzgebiete Die Ausweisung von Schutzgebieten ist ein sehr altes und bewährtes Instrument des Arten- und Lebensraumschutzes. Mit der Unterschutzstellung ausgewählter Naturräume wird der besonderen Bedeutung einzelner Arten, wertvoller Lebensräume oder schützenswerter Einzelgebilde Rechnung getragen. Je nach Bedeutung oder Sensibilität des Schutzgegenstandes, dem angestrebten Schutzziel oder den regionalen Bedingungen stehen verschiedene Schutzkategorien zur Verfügung. Diese reichen vom international bedeutsamen Biosphärenreservat über europäische und nationale Schutzgebietsformen bis hin zum Naturdenkmal in einer Region. Dass in Suhl alle diese Schutzgebietsformen mit Ausnahme des Nationalparks vertreten sind, ist ein Indiz für die wertvolle naturräumliche Ausstattung unserer Stadt. Artenschutz Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA; engl.: CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sind heute weltweit mehr als 5.000 Tierarten und ca. 28.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Greifvögel, Riesenschlangen und Orchideen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten geschützt. Alle europäischen Vogelarten, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster usw. werden durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die geschützten Arten aller übrigen Tiergruppen und Pflanzen sind in den Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG erfasst. Zum Schutz der internationalen und einheimischen Tiere und Pflanzen wurden daher eine Reihe gesetzlicher Vorgaben zur Regelung von Handel, Haltung, Zucht, Tarnsport usw. erstellt. Für besonders und streng geschützte Arten sind daher u. a. Regelungen zum Verkauf, zur Anzeige- bzw. Meldepflicht und zur Kennzeichnung zu beachten. Informationen zu MelBA-online, dem neuen Standardverfahren für das Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz in Thüringen © MelBA-online Logo: Lea Thier Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei hält oder die Haltung beendet, muss dies der unteren Naturschutzbehörde melden. Eine Genehmigung in Form einer EU-Bescheinigung wird für den Kauf oder Verkauf von vielen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs A der EU-Artenschutzgrundverordnung benötigt. Dies gilt auch für Teile (Felle, Häute, Rohelfenbein, usw.) von und Erzeugnissen aus diesen Arten. Bislang mussten dazu zahlreiche Formulare eingereicht werden. Dies kann nun über MelBA-online digital geschehen. Für mehr Artenschutz und weniger Bürokratie: Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Thüringen Externer Zugang zu MelBA-online Thüringen: https://melba.thüringen.de Neuigkeiten Eingeschränkte Erreichbarkeit des Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamtes Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadtverwaltung Suhl ist von Montag, 12. Oktober, bis einschließlich Freitag, 16. Oktober 2026, nicht persönlich erreichbar. Die Anlaufstelle des Amtes ist in diesem Zeitraum nicht besetzt. Eine Abgabe von Trichinenproben ist während dieses Zeitraums ebenfalls nicht möglich. In dringenden Angelegenheiten können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an: Gesundheitsamt@stadtsuhl.de wenden. Ab Montag, 19. Oktober 2026, stehen Öffentlichkeitsarbeit Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Justiziariat Suchkreis vor Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Schmücke Die Deutsche Telekom AG plant im Bereich der Schmücke die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage. Nach Angaben des Unternehmens ist das Ziel, ihren Kunden ein besseres Netz anbieten zu können. Öffentlichkeitsarbeit UNESCO Biosphärenreservat Thüringer Wald Wer nach Entschleunigung, Stille und einzigartigen Naturerlebnissen sucht, wird von den weitläufigen Bergmischwäldern, klaren Bergbächen, blühenden Bergwiesen und geheimnisvollen Hochmooren in dieser Region begeistert sein.










