Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d) - Öffentliche Stellenausschreibung
- Personal- und Hauptamt 2
- vor 2 Tagen
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Im Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Suhl ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Fachkraft für Hygieneüberwachung (m/w/d)
für die Dauer einer Krankheitsvertretung neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Infektionsschutz / Seuchenhygiene
Aufgaben nach dem Bundesseuchenschutzgesetz, einschl. Aktualisierungen
Einbeziehung fachspezifischer Rechtsnormen
seuchenhygienische Kontrollen und Betreuung
Beratung und Abstimmung mit Ärzten und Veterinärwesen
Hygienische Objektkontrollen / Ortsbesichtigungen
Begutachtung und Stellungnahmen
Probeentnahmen und Messungen
Bearbeitung von Beschwerden oder Anfragen
Von den Bewerbern (m/w/d) werden folgende Voraussetzungen erwartet:
Ausbildung als Hygieneinspektor oder Gesundheitsaufseher oder Fachkraft für Hygieneüberwachung
Vorkenntnisse im Bereich Bundesseuchengesetz, ÖGD - Gesetz, div. Richtlinien und
DIN - Vorschriften, Trinkwasserverordnung, Dienst- und Organisationsanweisungen der Stadtverwaltung, Ordnungen und Satzungen
hohe Sozialkompetenz
Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit speziellen EDV-Programmen
Positive Positionierung zum Bereitschaftsdienst
Führerschein Klasse B
Arbeitszeit:
Es handelt sich hierbei um eine befristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Bewertung:
Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet.
(Jahresbrutto inkl. Jahressonderzahlung ca. 45.000,00 EUR bis 61.500,00 EUR)
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 15.03.2026 über unser Onlinebewerberportal oder direkt an das Personal- und Hauptamt der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl oder per E-Mail an bewerbung@stadtsuhl.de.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbern (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages.





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