Frist zum Pflichtumtausch Führerschein läuft auch für EU-Kartenführerscheine
- Ordnungs- u. Bürgeramt 1
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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Es besteht die Pflicht zum Umtausch, auch weil alle Führerscheine einen einheitlichen europaweiten Standard einhalten sollen. Die neuen Führerscheine sind ab Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Diese Gültigkeit gilt bereits für alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausches der Führerscheine sind derzeit die Fahrerlaubnisinhaber zum Umtausch aufgerufen, deren EU-Kartenführerscheine ab 1. Januar 2002 bis 31.12.2004 ausgestellt worden sind. Diese Führerscheine werden zum 19.01.2027 ungültig. Das Autofahren mit einem ungültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass es bei Fahrten im Ausland mit dem ungültigen Führerschein zu Problemen kommen kann.
Für alle Führerscheine, die vor dem 01. Januar 2002 ausgestellt wurden, ist die Frist zum Umtausch bereits abgelaufen. Dennoch kann der Umtausch weiterhin problemlos erfolgen und sollte zeitnah nachgeholt werden.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Führerscheinmodell oder Ausstellungsjahr des Führerscheins. Ein Umtausch vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ist jederzeit möglich.
Für den Umtausch des Führerscheins sind folgende Unterlagen notwendig:
- des bisherigen Führerscheins,
- des Personalausweises sowie
- ein ausgedrucktes, biometrisches Passbild.
Ein Passbild kann gegen ein Entgelt von 7,00 € auch vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal erstellt werden.
Die Beantragung kann bei persönlicher Vorsprache, nach vorheriger Terminvereinbarung, erfolgen.
Termine können unter www.suhl.eu unter der Rubrik Rathaus & Info > Bürgerservice > online Terminvereinbarung oder direkt unter https://stadtsuhl.flexappoint.de/#/) in der Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde selbstständig vereinbart werden. Auch können Sie ohne Terminvereinbarung jeden ersten Samstag im Monat, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Erledigung Ihrer Anliegen vorsprechen.
Ihr Ordnungs- und Bürgeramt





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