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Hinweis zur Einziehung der Garagenmieten mittels SEPA-Lastschriftverfahren

Öffentlichkeitsarbeit

Aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Verarbeitung der Garagenmietverträge erfolgt der Lastschrifteinzug für die Garagenmiete Januar mit der Fälligkeit 03.01.2025 voraussichtlich erst Ende Januar 2025. Wir bitten dies zu beachten.


Dies betrifft nur Mietzahlungen, die mittels SEPA-Lastschriftverfahren durch die Stadt Suhl eingezogen werden. Die Fälligkeit der Garagenmieten ändert sich nicht.

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