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Informationen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

14. Juli 2022
1 Min. Lesezeit

Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ ist ab sofort hier



abrufbar.


Hinweise zum Antragsverfahren


Mit den nebenstehenden Formularen kann ein Zuschuss in Höhe von 25 € für die Erlegung von Schwarzwild (Anlage 1 der FR-ASP-Jagd) oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild (Anlage 2 der FR-ASP-Jagd) beantragt werden.


Der Freistaat Thüringen stellt dafür im Jahr 2021 wieder finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1. Million € bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung des Schwarzwildes.


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