Neuer Mietspiegel für die Stadt Suhl
- Öffentlichkeitsarbeit
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Der neue Mietspiegel der Stadt Suhl tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und dient als allgemeine Orientierung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum. Er basiert auf den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches und wurde von der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ unter Mitwirkung der Stadt Suhl, örtlicher Wohnungsunternehmen, Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinschaftlich erarbeitet und anerkannt. Ziel des Mietspiegels ist es, Transparenz auf dem Suhler Wohnungsmarkt zu schaffen und sowohl Mietern als auch Vermietern eine sachgerechte Einschätzung angemessener Mietpreise zu ermöglichen.
Der Mietspiegel gilt für Wohnungen, die keiner Preisbindung unterliegen, und stellt die ortsüblichen Nettokaltmieten dar. Betriebskosten, Kosten für Garagen oder Stellplätze, Möblierung sowie sonstige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der angegebenen Mietwerte. Ebenso bleiben individuelle mietvertragliche Regelungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, unberücksichtigt. Grundlage der Auswertung sind Mieten, die innerhalb der letzten sechs Jahre neu vereinbart oder geändert wurden.
Die Einordnung der Wohnungen erfolgt anhand der Kriterien Lage, Baujahr, Wohnungsgröße sowie Ausstattung und Beschaffenheit. Zur Abbildung unterschiedlicher Marktgegebenheiten werden Mietpreisspannen ausgewiesen, innerhalb derer individuelle Merkmale der jeweiligen Wohnung berücksichtigt werden können. Der Mietspiegel ist kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB, stellt jedoch gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar und eignet sich insbesondere als Orientierung bei Mieterhöhungen und Neuvertragsabschlüssen.
Der vollständige Mietspiegel mit Tabellen, Erläuterungen und Straßenverzeichnis steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Für eine verbindliche Einstufung einzelner Wohnungen sind ausschließlich die Angaben im Dokument maßgeblich.
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