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- Ausstellung des Suhler Stadtarchivs zur Befreiung der Stadt durch die US-Armee weiter im Rathaus zu sehen
In diesen Tagen wird deutschlandweit an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren erinnert. Anfang 1945 kam das Kriegsgeschehen auch nach Suhl. Die Stadt Suhl erinnerte am 4. April dieses Jahres mit einer Gedenkveranstaltung im Oberrathaussaal daran. Die dort gezeigte Ausstellung des Suhler Stadtarchivs kann im Eingangsbereich des Rathauses am Marktplatz noch bis zum 30.04.2025 zu den Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden. Am 1. April 1945 drang die 3. US-Armee unter General Patton nach Thüringen vor. In Suhl wurde die Verteidigung vorbereitet und Durchhalteparolen erlassen. Am 3. April stießen Panzer der 11. Panzerdivision bis in die Stadtmitte vor. Suhl wurde ein Ultimatum zur Übergabe gestellt, die Stadt am nächsten Tag unter zum Teil heftigen Kämpfen völlig eingenommen. Dabei kamen 16 Zivilisten und 45 Bewaffnete ums Leben. General Pattons Vorgaben waren, eine Stadt mit ein paar Granaten zu belegen, bevor sie zur Übergabe aufgefordert wurde. Damit wollte er „künftigen deutschen Generationen den Beweis hinterlassen, dass die Dritte Armee durch die Stadt gezogen sei“. Etliche Suhler Gebäude wurden dabei beschädigt bzw. zerstört. Bis heute erinnert die Ruine der Gaststätte an der Ottilienkapelle daran. Mit dem Einzug der Amerikaner wurden auch mehr als 8500 Zwangsarbeiter aus 14 Nationen befreit, die seit 1940 hier arbeiteten und in über 30 Lagern, u. a. im ehemaligen Reicharbeitsdienstlager in der Hohen Feldstraße und im Schwarzwasserweg, untergebracht waren. An die Zwangsarbeiter erinnern eine Tafel am Waffenmuseum und ein Gedenkstein für Italiener auf dem Friedhof. Am 15. April waren die Kämpfe in Thüringen beendet. In Suhl wurde Dr. Engel wieder als Bürgermeister eingesetzt. Die Amerikaner zogen am 1. Juli ab, drei Tage später folgte der Einzug der Roten Armee. An die Opfer der Sowjetunion erinnerte eine erste Gedenkstätte auf dem Hauptfriedhof, die später in die Aue verlegt wurde. Die Betriebe für Kriegswaffen wurden demontiert, zerstört oder auf zivile Produktion, u. a. für Reparationsleistungen, umgestellt. Während des Krieges fielen insgesamt 711 Suhler. Die letzten Kriegsgefangenen kehrten erst 1956 zurück. Mehr als 5000 Vertriebene, die mit dem Kriegsende ihre Heimat verloren, mussten in Suhl versorgt werden. An all diese Menschen soll das Mahnmal für die Opfer der Weltkriege auf dem Suhler Friedhof erinnern. Ausstellung „Kriegsende und Neuanfang in Suhl 1945“ im alten Rathaus Die schon 2020 erstellte Ausstellung zum Kriegsende in Suhl und den ersten Anordnungen der amerikanischen Befreier wird nun noch einmal im Rathaus am Marktplatz gezeigt. Dort können sich Interessenten selbst ein Bild von den letzten Tagen des Krieges und den ersten des Neuanfangs machen. Insgesamt sind unter dem Thema „Kriegsende in Suhl 1945“ sieben Aufsteller zu sehen. Persönliche Erlebnisse und Berichte aus diesen Tagen können auch weiterhin dem Stadtarchiv Suhl, Platz der Deutschen Einheit 3, Tel.: 03681 – 742448, übergeben werden.
- Annahme von Sonderabfall auf dem Recyclinghof Am Fröhlichen Mann in Suhl aktuell nicht möglich
Bis einschließlich Donnerstag, den 17.04.2025, ist vorerst die Annahme von Sonderabfällen auf dem Recyclinghof (Am Fröhlichen Mann) nicht möglich. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens an Sonderabfällen sind die Lagerkapazitäten vollständig erschöpft, so dass bis zur planmäßigen Übergabe der erfassten Abfälle an das Entsorgungsunternehmen keine weiteren Sonderabfälle mehr angenommen werden können. Zu den Sonderabfällen gehören · Farben, Lacke (nur flüssig!) · Klebstoffe, Lösemittel · Haushaltschemikalien · Desinfektionsmittel · Fotochemikalien · Säuren, Laugen, Benzine · Pflanzen- und Holzschutzmittel · Düngemittel · Farbbänder · Brems- und Kühlerflüssigkeit · Quecksilberthermometer · Spraydosen mit Restinhalt
- Einladung zur 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Suhl
Mittwoch, 02. April 2025, 17:00 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 28.03.2025
- Neueröffnung der Jugendschmiede
Nach umfangreicher Renovierung lädt der Volkssolidarität Regionalverband Südthüringen e.V. zur feierlichen Neueröffnung ein. Zur Feier des Tages erwartet Sie ein Programm mit: einer offiziellen Eröffnung , einem kulinarischen Angebot mit Bubble Tea, Obstbuffet und einer Hot-Dog-Strecke sowie einer geselligen Atmosphäre mit Karaoke-Party und DJ.
- Hast Du einen Plan, was Du später arbeiten willst?
Presseinformation Nr. 11 21. März 2025 Girls'Day und Boys'Day findet am 3. April 2025 statt „ Traditionelle Rollenbilder sind schwer zu überwinden. Noch immer gibt es zahlreiche Berufsfelder, in denen Frauen oder Männer stark unterrepräsentiert sind,“ weiß Petra Schübel, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Südwestthüringer Arbeitsagentur. In der Pflegebranche arbeiten weniger Männer als Frauen. In den MINT- Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ist es genau umgekehrt: Nur 22% aller Beschäftigten in diesem spannenden und zukunftssicheren Berufsfeld sind weiblich. Der bundesweite Aktionstag bietet Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 5 die einmalige Chance, einen Tag lang in „untypische“ Frauen- und Männerberufe hineinzuschnuppern. Regionale Boys´Day- Berufe sind unter anderem Erzieher, Friseur oder Optiker. Mädchen können sich in Südwestthüringen beispielsweise als Zerspanungsmechanikerin, Produktionstechnologin und Konstruktionsmechanikerin ausprobieren. Petra Schübel setzt sich aktiv dafür ein, Mädchen wie Jungen zu motivieren, ihre persönlichen Interessen, fernab von veralteten Traditionen, zu erkunden und zu verfolgen. Betriebe und Einrichtungen haben ihre Angebote im Girls´Day Radar bzw. Boys´Day Radar veröffentlicht. „ Am besten heute noch anmelden und sich einen Platz sichern! Die Anmeldefristen laufen in den nächsten Tagen ab und es wäre sehr schade, wenn die mit viel Aufwand von den Firmen gestalteten Angebote ungenutzt bleiben,“ so Schübel. Eine klischee- und barrierefreie Berufs- und Studienberatung bieten die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Südwestthüringer Arbeitsagentur an. www.arbeitsagentur.de/suhl Die gesamte Pressemeldung lesen Sie hier
- Einladung zur 7. Sitzung des Werkausschusses für den Eigenbetrieb "Kommunale Dienstleistungen Suhl" des Stadtrates der Stadt Suhl
Donnerstag, 27. März 2025, um 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 21.03.2025
- Einladung zur 9. Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates Suhl
Mittwoch, 26. März 2025, um 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 21.03.2025
- Einladung zur 9. Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Dienstag, 25. März 2025, um 17:00 Uhr, Raum 7, Neues Rathaus (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 20.03.2025
- WELT-TUBERKULOSE-TAG
Tuberkulose im Blick – Wichtige Informationen zum Welt-Tuberkulose-Tag Anlässlich des Welt-Tuberkulose-Tages am 21. März möchten wir Sie über diese ernstzunehmende Infektionskrankheit informieren. Tuberkulose – früher auch Schwindsucht genannt – ist eine der häufigsten Infektionskrankheiten weltweit und fordert nach wie vor Menschenleben. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Tuberkulose. Was ist Tuberkulose? Tuberkulose (TBC) wird durch das Bakterium Mycobacterium tuberculosis verursacht. Meist gelangt das Bakterium über das Einatmen infizierter Tröpfchen – die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden – in die Lunge, seltener auch in andere Organe. Wie steckt man sich mit Tuberkulose an? Die Übertragung erfolgt durch das Einatmen von Tröpfchen, die von infizierten Personen beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden. Ob man sich infiziert, hängt davon ab, wie lange und wie intensiv man der Atemluft einer infizierten Person ausgesetzt ist und den eigenen Abwehrkräften. Bei intensiver und langanhaltender Nähe erkrankt etwa jede zehnte Person. Die Infektion mit dem TBC-Erreger kann in der Regel 6 bis 8 Wochen nach dem Kontakt nachgewiesen werden. Dies zeigt jedoch nur, dass das Immunsystem auf den Erreger reagiert, es bedeutet nicht zwangsmäßig, dass man erkrankt ist. Nur etwa 5 bis 10 % der Jugendlichen und Erwachsenen erkranken nach einer Ansteckung. Bei Kleinkindern und Menschen mit ausgeprägter Abwehrschwäche sind es ca. 20 bis 40 %. Nach einer Ansteckung mit Tuberkulose-Erregern gibt es drei Möglichkeiten: KEIN AUSBRUCH Die körpereigene Abwehr kann die Erreger wirksam bekämpfen, sodass keine Erkrankung entsteht. LATENTE INFEKTION Der Erreger kann jahrelang, teils jahrzehntelang, im Körper schlummern, bis die Krankheit ausbricht, wenn die Immunabwehr nachlässt. Bei infizierten Kindern tritt die Erkrankung häufiger auf, meist schon im ersten Jahr nach der Ansteckung. Dabei können die Symptome weniger typisch sein. KRANKHEITSAUSBRUCH Die Krankheit bricht aus, es kommt zu einer sogenannten „offenen Tuberkulose“, die ansteckend ist. Wie viele Menschen sind von Tuberkulose betroffen? Weltweit sind rund 20 Millionen Menschen von einer aktiven Lungentuberkulose betroffen. Jährlich gibt es etwa 8 Millionen Neuerkrankungen und ca. 2 Millionen Menschen sterben an den Folgen der Erkrankung. Zusätzlich kommt es rund in einer halben Million Fällen zu einer sogenannten Koinfektion, das heißt, dass Tuberkulose gemeinsam mit HIV auftritt. In Thüringen steigt die Zahl der TBC-Fälle leicht: 2023 wurden 87 Fälle und 2024 wurden 91 Fälle registriert. Deutschlandweit gingen die Zahlen von 4503 Erkrankungen im Jahr 2023 auf 4219 im Jahr 2024 zurück. Wie wird Tuberkulose behandelt? In Deutschland ist Tuberkulose mit einer gezielten medikamentösen Therapie gut behandelbar. Entscheidend sind die frühzeitige Diagnose und der zeitnahe Beginn einer Antibiotikatherapie, die in der Regel 6 bis 9 Monate dauert. Eine konsequente und vollständige Therapie ist wichtig, um Rückfälle und die Entstehung resistenter Stämme zu vermeiden. Multiresistente Stämme von Mycobacterium tuberculosis haben sich so entwickelt, dass sie gegen mehrere der üblichen Antibiotika resistent sind. Diese Resistenzen erschweren die Behandlung der TBC erheblich, da Alternativen und langwierige Behandlungen oft notwendig sind. Welche Symptome können auf eine Tuberkulose hinweisen? Gewichtsabnahme Nachtschweiß Fieber Anhaltender Husten Appetitlosigkeit Müdigkeit Stechende Schmerzen in der Brust Welche rechtlichen Grundlagen gibt es im Umgang mit Tuberkulose? Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte, jeden Fall von behandlungsbedürftiger Tuberkulose zu melden. Ebenso müssen Labore bei Erregernachweis den zuständigen Gesundheitsämtern Bericht erstatten. Die §§ 16 und 28 des IfSG unterstreichen die Verantwortung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern und frühzeitige Maßnahmen einzuleiten. Was passiert bei einem TBC-Fall? Wird ein TBC-Fall festgestellt, leitet das Gesundheitsamt eine Umgebungsuntersuchung ein, um mögliche weitere Infizierte zu ermitteln. Danach legt das Gesundheitsamt fest, welche Untersuchungen erfolgen müssen. Bluttest (IGRA-Test): Der Interferon-Gamma Releas Assay (IGRA-Test) misst die Immunantwort des Körpers auf Tuberkulose-Bakterien und dient der Erkennung einer latenten Infektion. Röntgenuntersuchung der Lunge: Um eventuelle Veränderungen im Lungengewebe sichtbar zu machen. Sputumuntersuchung: Zur Identifikation des Erregers. Bei Auffälligkeiten werden durch einen Facharzt (Pulmologen) die weiteren notwendigen Behandlungen mit dem Patienten abgestimmt. Wo finde ich weitere Informationen? Besuchen Sie unsere städtische Webseite Stadtverwaltung Suhl | Stadt Suhl . Dort finden Sie Merkblätter und Informationen zur Tuberkulose, welche auch in verschiedenen Sprachen hinterlegt sind. Selbstverständlich steht auch unser Gesundheitsamt Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung unter gesundheitsamt@stadtsuhl.de . Für weitere Informationen empfehlen wir das deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose unter www.dzk-tuberkulose.de . Tuberkulose bleibt eine ernstzunehmende Erkrankung, die jedoch mit rechtzeitiger Diagnose und konsequenter Behandlung gut kontrolliert werden kann. Informieren Sie sich, achten Sie auf typische Symptome und suchen Sie bei Verdacht umgehend ärztlichen Rat. Nur durch frühzeitiges Handeln und gemeinsames Engagement können wir die Ausbreitung dieser Krankheit effektiv eindämmen. Bleiben Sie gesund!
- Einladung zur 10. Sitzung des Finanz-, Vergabe- und Rechnungsprüfungs-ausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Dienstag, 25. März 2025, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum8 (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 20.03.2025
- TAG DES GESUNDHEITSAMTES
Am 19. März 2019 wurde vom Robert Koch-Institut erstmalig der "Tag des Gesundheitsamtes" ausgerufen. Dieser Gedenktag würdigt die kommunalen Gesundheitsbehörden, die weltweit eine essenzielle Säule für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Wir möchten diesen besonderen Anlass nutzen, Ihnen einen umfassenden Einblick in die vielfältigen Aufgaben unseres Gesundheitsamtes zu geben und gleichzeitig den Beitrag unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorzuheben, die Tag für Tag dafür sorgen, dass Suhl ein gesunder und lebenswert bleibender Ort ist. MEDIZINALAUFSICHT: Qualität und Vertrauen Ärztinnen, Ärzte, Heilpraktiker und andere nichtärztliche Gesundheitsberufe, wie z.B. Hebammen, Podologen und Physiotherapeuten haben ihre Tätigkeit bei der Medizinalaufsicht des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes anzumelden. Die Gesundheitsämter verständigen die zuständigen Behörden oder Berufsvertretungen, wenn Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker ihres Bereiches ihre Befugnisse nicht einhalten oder ihre sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufspflichten nicht erfüllen. Die Gesundheitsämter überwachen die ordnungsgemäße ärztliche Leichenschau und die Ausfüllung der Totenscheine. Somit trägt es maßgeblich zur Qualitätssicherung für die Patientinnen und Patienten der Stadt Suhl bei. AMTSÄRZTLICHER DIENST: Unabhängige Gutachten und Beratungen Der amtsärztliche Dienst erstellt Gutachten und Stellungnahmen zur Einstellungsuntersuchungen und Dienstfähigkeit von Beamten. Er bewertet medizinische Fragen und Fakten im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen und andere medizinische Maßnahmen für diesen Personenkreis. Auch in der Beratung zur Ansteckung, zum Schutz und zur Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten, wie z.B. durch kostenlose, anonyme HIV-Testung und Beratung, leistet dieser Dienst wertvolle Aufklärungsarbeit. Der amtsärztliche Dienst führt zudem Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes durch, d.h. er belehrt Personen zu wesentlichen Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen, die in der Herstellung, Behandlung oder im Vertrieb von Lebensmittel tätig sind. Als erfolgreichen Abschluss wird ein sogenannter Gesundheitspass als Nachweis ausgegeben. Diese Schulung kann bequem auch online über unsere Internetseite „ suhl.eu “ absolviert werden. Der amtsärztliche Dienst kann Begutachten und andere Aufgaben im Auftrag von Behörden (Fahrerlaubnisbehörde, Bsp. Drogentest), von Gerichten (Prüfung der Haft- und Verhandlungsfähigkeit einer Person) oder im Auftrag vom Jugend- und Sozialamt (Vaterschaftstest) durchführen. KINDER- UND JUGENDÄRZTLICHER DIENST: Gesundheit von Anfang an Die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen liegt uns am Herzen. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt regelmäßige Reihenuntersuchungen in den verschiedenen Altersstufen durch, um zu sehen, ob die Kinder und Jugendlichen dem Alter entsprechend entwickelt sind. Neben diesen Untersuchungen werden auch Förderschuluntersuchungen durchgeführt, mit dem Ziel, die notwendigen und geeigneten Hilfen für Kinder mit körperlichen, geistigen und emotionalen Beeinträchtigungen zu benennen. Eine der zentralen Untersuchungen sind die Einschulungsuntersuchungen, bei denen überprüft wird, ob ein Kind körperlich, geistig und sozioemotional den Anforderungen des Schultags gerecht wird und somit schulbereit ist. Werden Auffälligkeiten und Bedarfe bei den Untersuchungen festgestellt, werden Beratungen für Eltern, Lehrkräfte und Betreuungspersonal sowie gezielte Fördermöglichkeiten angeboten, oder eine ärztliche Weiterbehandlung empfohlen. Ergänzend zu den Untersuchungen wird der Impfstatus gründlich geprüft, sodass Impflücken festgestellt und Eltern hierzu beraten werden können. KINDER- UND JUGENDZAHNÄRZTLICHER DIENST: Strahlendes Lächeln von Anfang an Ein gesundes Gebiss bildet die Basis für das allgemeine Wohlbefinden. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt jährlich Vorsorgeuntersuchungen in verschiedenen Altersgruppen durch, indem das Gebiss systematisch erfasst wird und Befunde dokumentiert werden. Zudem wird 2-mal jährlich eine zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in verschiedenen Altersgruppen durchgeführt, welche eine Fluoridierung, das Lernen der richtigen Methodik zur Zahn- und Mundhygiene und einer Ernährungsberatung beinhaltet. Somit wird das Bewusstsein für die Zahngesundheit gestärkt. Bei Bedarf finden individuelle zahnärztliche Sprechstunden statt, etwa um verpasste Vorsorgetermine oder Prophylaxe-Termine nachzuholen oder bei Zahnarztangst Unterstützung zu bieten. Ergänzend werden Schwangere beraten und zahnmedizinische Gutachten im Auftrag des Sozialamts oder der Krankenkassen erstellt. Des Weiteren führt der KJZÄD Informationsveranstaltungen eigenverantwortlich, wie den „Tag der Zahngesundheit“ durch, oder wirkt als wichtiger Ansprechpartner mit, sodass bundesweite Strategien zur Verbesserung der Zahngesundheit erfolgreich umgesetzt werden können. SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST (SpDi): Unterstützung in seelischen und sozialen Krisen Der sozialpsychiatrische Dienst unterstützt Menschen, die an gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden oder von ihr bedroht werden, sowie Menschen mit Suchterkrankungen oder seelischen Krisen und deren Angehörige. Mit vertraulicher, kostenloser und auch anonymer Beratung unterstützt er Krisensituationen, wie anhaltende Traurigkeit, Trennungen, Trauer nach Verlust einer wichtigen Person zusammen mit anderen bewährten Hilfesystemen (Sorgentelefon für Erwachsenen /Kinder, Info-Telefon Depression) zu bewältigen und die Lebenssituation zu stabilisieren. Dabei hilft oftmals ein Gespräch, in anderen Fällen erfolgt eine Vermittlung an Fachärzte, Psychotherapeuten, Kliniken oder Selbsthilfegruppen. Zudem unterstützt er bei der Beantragung von sozialen Leistungen (Antrag Sozialhilfe, Leistungen der Pflegeversicherung). Er erstellt gemeinsam mit den Betroffen und anderen Akteuren (Betreuen, Therapeuten, Einrichtungen, wie die Suhler Werkstätten) individuelle Teilhabepläne, um passende Maßnahmen (Bsp. betreutes Wohnen, berufliche Eingliederung, Tagesstruktur) für die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festzulegen und begleitet deren Umsetzung. Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffen zu fördern und in Krisen schnelle Hilfe zu leisten, so das Betroffene aus einer akuten Belastung herausgeführt, Ihnen Handlungsoptionen aufgezeigt und sie dabei unterstützt werden, wieder zu Stabilität und zu einem selbstbestimmten Leben zu finden. INFEKTIONSSCHUTZ UND HYGIENE: Gemeinsam gesund bleiben Der Bereich Infektionsschutz und Hygiene hat den Auftrag, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Hierbei werden alle Meldungen von Infektionskrankheiten (Bsp. Masern, Rotaviren, Tuberkulose) von Laboren, Ärzten oder Krankenhäusern nach dem Infektionsschutzgesetz entgegengenommen und bearbeitet. Bestätigte Fälle werden analysiert und Kontaktpersonen ermittelt, diese informiert und ggf. gezielte Schutzmaßnahmen wie z.B. Quarantäne eingeleitet. Zudem werden regelmäßige Begehungen in Einrichtungen durchgeführt, in denen Hygiene eine besondere Rolle spielt (Bsp. Krankenhäuser, Schulen , Kitas), dabei wird sichergestellt, dass die entsprechenden Standards wie z.B. Hygienevorschriften oder Desinfektionspläne eingehalten werden. UMWELTHYGIENE: Sicheres Trinkwasser und gesunde Räume Trinkwasser ist eines der wichtigsten und am besten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Das Trinkwasser, das wir trinken und nutzen, muss so beschaffen sein, dass es unsere Gesundheit nicht gefährdet, insbesondere nicht durch Krankheitserreger. Deshalb überwacht und kontrolliert der Bereich Umwelthygiene Anlagen zur Wasserversorgung und -aufbereitung. Er führt regelmäßig Wasserproben durch und kontrolliert die Wartungs- und Sicherheitsstandards bei den Ablagen. Bei festgestellten Mängeln können rasch Maßnahmen wie Reinigung, Desinfektion oder im Extremfall auch die Schließung von Anlagen eingeleitet werden. Die Hauptverantwortung liegt jedoch beim Wasserversorger. Wenn in öffentlichen Gebäuden Schädlinge wie Ratten oder Kakerlaken auftreten, oder Beschwerden aus öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Schimmelbefall im Klassenzimmer, werden diese fachkundig untersucht und notwendige Maßnahmen und ggf. Sanierungsschritte angeordnet und begleitet. VETERINÄRWESEN: Gesundheit für Tiere und Menschen Der Schutz der Tiergesundheit ist ein zentraler Bestandteil des Veterinäramtes. Es überwacht Tierbestände, beugt Seuchenausbrüchen vor und berät Tierhalter hinsichtlich Impfungen und hygienischer Maßnahmen. Es kontrolliert die artgerechte Haltung von Haustieren, Nutztieren und in gewerblichen Tierhaltungen und reagiert bei Verdachtsfällen mit entsprechenden Maßnahmen, z.B. Quarantäne. Wildtierbestände werden ebenfalls überwacht und kontrolliert, um Tierseuchen frühzeitig zu erkennen bzw. einzudämmen oder zu bekämpfen. Zudem kontrolliert es den nationalen und internationalen Tierhandel (Bsp. Tiertransporte), um den Tierschutz sicherzustellen. LEBENSMITTELÜBERWACHUNG: Sicherheit auf dem Teller Die Lebensmittelüberwachung sorgt dafür, dass alle Betriebe – von Herstellern über Verarbeitungsbetriebe bis hin zu Restaurants, Imbisse und Supermärkten – die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, der Lebensmittelhygieneverordnung und der tierischen Lebensmittelhygieneverordnung einhalten. Lebensmittelkontrolleure nehmen Stichproben, überprüfen Lagerbedingungen und Kennzeichnungen und stellen so sicher, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unhygienischen Zuständen geschützt werden. Bei Verdachtsfällen können rasch Maßnahmen wie gründliche Reinigung, Vernichtung der Ware oder sogar die Betriebsschließung eingeleitet werden. GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG UND PRÄVENTION: Datenbasiert informiert Seit Mai 2024 gibt es den neuen Bereich für Gesundheitsberichterstattung und Prävention. Der Bereich sammelt und analysiert gesundheitliche Daten, um fundierte Berichte und Kennzahlen als Grundlage für politische Entscheidungen und Maßnahmen im Gesundheitswesen bereitzustellen. Die gewonnenen Daten unterstützen zudem strategische Planungen in der Jugend- und Schulverwaltung. Zudem unterstützt der Bereich Prävention durch die aktive Teilnahme an Veranstaltungen und führt eigene Informationsveranstaltungen durch. Des Weiteren erstellt dieser Bereich regelmäßig und saisonale Berichte auf unserer städtischen Internetseite „ suhl.eu “, in denen gesundheitliche Risiken aufgezeigt und praktische Verhaltensempfehlungen gegeben werden. Dies trägt dazu bei, das Präventionsbewusstsein zu stärken und die Bevölkerung aktiv einzubinden. SCHLUSSWORT Das Gesundheitsamt Suhl leistet täglich weit mehr als reine Überwachung gesetzlicher Vorgaben. Mit umfassender Fachkompetenz und einem engagierten Team sichern wir den Schutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit – von ärztlichen Dienstleistungen, Vorsorge- und Reihenuntersuchungen, bis hin zum Infektionsschutz, Umweltüberwachung, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrollen, die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige sowie der neuen, Daten basierenden Gesundheitsberichterstattung und Präventionsarbeit. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bedanken. Mit Ihrem täglichen Engagement und Ihrer zuverlässigen Arbeit tragen sie dazu bei, dass Suhl heute und in der Zukunft ein gesunder und lebenswerter Ort bleibt.
- Einladung zur 10. Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Donnerstag, 20. März 2025, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 8 (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 14.03.2025













