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- Meilenstein für Südthüringen: Vertragsentwurf zwischen TMIL, KAG sowie Meiningen und Schmalkalden - Entwurf ist die Grundlage zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Durchbruch für die Region Südthüringen: Es gibt einen von Ministerium und den Bürgermeistern abgestimmten Entwurf für einen Raumordnerischen Vertrag der vier Städte der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) sowie Schmalkalden und Meiningen. Der Vertragsentwurf wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erarbeitet und zwischen den sechs Bürgermeistern konsentiert. Die Stadträte aller sechs Städte haben nunmehr zugestimmt. „Für die Kollegen und mich bedeutet die Aussicht auf baldige Einigung einen großen Durchbruch. Wir vier können mit der begonnenen erfolgreichen Arbeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) wie geplant weitermachen und Schmalkalden und Meiningen haben Sicherheit bezüglich ihrer oberzentralen Funktionen“, betont der Vorsitzende der KAG, Richard Rossel. „Wir sind sehr froh darüber, dass jetzt schriftlich fixiert wird, was wir immer betont haben: Die Städte Schmalkalden und Meiningen sollen enge Partner des künftigen Oberzentrums Südthüringen sein. Es wird keine Doppelstrukturen geben, wohl aber eine vertrauensvolle und dynamische Zusammenarbeit.“ Die Maßgabe der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit als oberstes Ziel unterstreichen auch die Bürgermeister von Schmalkalden und Meiningen. „Der Vertragsentwurf ist ein gutes Werkzeug und gleichzeitig Richtschnur für die gute Zusammenarbeit der Städte in Südthüringen zur Sicherung und Erfüllung oberzentraler Aufgaben. Dass ein solcher Vertrag möglich wurde beweist das allseits vorhandene wechselseitige Vertrauen. Das Ganze wird durch die Unterstützung des Freistaates flankiert“, sagt Thomas Kaminski, Bürgermeister der Stadt Schmalkalden. Fabian Giesder, Bürgermeister der Stadt Meiningen, ergänzt: „Die schnelle Einigung zu einem raumordnerischen Vertrag unserer 6 Städte mit dem Freistaat, welcher die jeweiligen oberzentralen Funktionen unserer Städte sichert und das Bekenntnis des Landes zur Entwicklung dieser beinhaltet, verdeutlicht die gute Basis und gelebte Zusammenarbeit unserer Städte und erfüllt somit nach Aussage der zuständigen Ministerin, den im aktuellen LEP-Entwurf geforderten Willen der Kommunen zur Zusammenarbeit. Wichtig ist aus Meininger Sicht ebenso die Klarheit, dass die Landesregierung sich zu den für Südwestthüringen wichtigen Verkehrsprojekten wie B19 und B62n bekennt und den Ausbau nicht gefährden will“, so Giesder. Landesentwicklungsprogramm als Orientierung Der Vertrag ist die Basis, um die bestehenden zentralörtlichen Funktionen aller beteiligten Städte wie Hochschule oder Theater dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. Er orientiert sich am Grundsatz 2.2.6 des Landesentwicklungsprogramms 2025 Thüringen. Dieser sieht in Oberzentren eine Konzentration und zukunftsfähige Weiterentwicklung hochwertiger Funktionen der Daseinsvorsorge mit landesweiter Bedeutung. Daraus abgeleitet wollen die Verbundstädte der KAG sowie Meiningen und Schmalkalden künftig gemeinsam auf eine abgestimmte Sicherung und Weiterentwicklung folgender Funktionen hinwirken: private und öffentliche Steuerung und Dienstleistung (zum Beispiel die Ansiedlung von Landesämtern), großräumige Verkehrsknoten (Bundesautobahn sowie Fernverkehr beziehungsweise schneller Schienenpersonennahverkehr), zentrale Bildung und Wissen (zum Beispiel Fachhochschule Schmalkalden) sowie zentrale Gesundheit, Kultur und Freizeit (zum Beispiel Theater Meiningen). Die sechs Partner verpflichten sich vertraglich, alle Angelegenheiten und Entscheidungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vertragsinhalte haben, rechtzeitig untereinander und mit der obersten Landesplanungsbehörde abzustimmen. Der Vertragsentwurf wurde durch die Stadträte aller sechs beteiligten Städte verabschiedet. „Mit dem gemeinsam aufgestellten und durch alle sechs Stadträte konsolidierten Entwurf eines raumordnerischen Vertrages haben wir erfolgreich die Grundlage zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms in Bezug auf die oberzentrale Entwicklung Südthüringens durch die Landesregierung geschaffen. Nun liegt es an ihr, für die Region wohlwollend zu beraten und ein Oberzentrum in Südthüringen, bestehend aus den vier Städten Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis, in enger Zusammenarbeit mit Schmalkalden und Meiningen, zu etablieren. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Termin zur Vertragsunterzeichnung mit dem Thüringer Infrastrukturministerium“, so Richard Rossel. Hintergrund: Am 2. Mai fand ein Termin zwischen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), vertreten durch Ministerin Susanna Karawanskij, Staatssekretär Torsten Weil sowie den stellvertretenden Abteilungsleiter der Abteilung 5 – Strategische Landesentwicklung, Demografie u. Forsten, Thomas Walter sowie den (Ober)bürgermeistern der Städte Oberhof, Schleusingen, Suhl, und Zella-Mehlis (KAG) und Meiningen und Schmalkalden statt. Inhalt des Gesprächs war das Bemühen um einen Konsens im Sinne der Weiterentwicklung Südthüringens und eine Einigung zur Fortschreibung des LEP Thüringen und damit zur Ordnung oberzentraler Funktionen. Als wesentliches Ergebnis der Abstimmung wurde zwischen dem Freistaat Thüringen und den sechs Städten ein erster, durch das Ministerium vorgelegter Vertragsentwurf erörtert und zwischen den Bürgermeistern der sechs Städte konkretisiert sowie konsentiert.
- Reinigung der Bio-Tonnen in Suhl
Im Zeitraum vom 27. Mai bis 21. Juni erfolgt die nächste Reinigung der Biotonnen durch den Eigenbetrieb Kommunale Dienstleistungen Suhl. Die Reinigung wird wieder im Rahmen der Entleerung der Biotonnen vorgenommen. Als unmittelbare Information, welche Tonnen am jeweiligen Tag gereinigt werden, werden die Behälter nach der Entleerung wieder mit dem bereits bekannten Anhänger versehen, der darauf hinweist, die Biotonne bis zur durchgeführten Reinigung stehen zu lassen und auch nicht zu befüllen. Für eine Reinigung müssen die Behälter vollständig entleert bleiben. Wir bitten, im angegebenen Zeitraum alle Biotonne bereitzustellen, auch wenn diese aktuell nicht benutzt sein sollten.
- Bekanntmachung des Stadtwahlleiters für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in der Stadt Suhl – Wahlbekanntmachung
Veröffentlicht am: 17. Mai 2024
- Einwohnerversammlung Dietzhausen
16. Mai 2024, 19.00 Uhr, Zwecke (Neuer Weg, 98529 Suhl/OT Dietzhausen Die nächste Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister der Stadt Suhl, André Knapp, findet im Ortsteil Dietzhausen statt. Dabei sollen folgende Tagesordnungspunkte im Gespräch mit den Bürgern erörtert und besprochen werden: Ordnung und Sicherheit Kennzahlen zur Bevölkerungsstruktur Kennzahlen zur allgemeinen Ordnung, Wertstoffplätze, Parkplätze etc. Kennzahlen zur Kriminalität Einsätze der Feuerwehr Anstehende Baumaßnahmen Bürgerdialog Sonstige Informationen Den Fragen und Anliegen widmen sich der Oberbürgermeister, André Knapp, der Bürgermeister und Dezernent des Sozialdezernates, Jan Turczynski, für das Finanzdezernat und den Eigenbetrieb Kommunale Dienstleistungen Herr Legler und Herr Kretzschmar sowie für das Ordnungsdezernat der Dezernent, Sylvio Ritter. Außerdem nehmen der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, Dennis Kummer, und der Ortsteilbürgermeister, Norman Kummer, an der Einwohnerversammlung teil. Alle interessierten Bürger des Ortsteiles sind herzlich eingeladen.
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Suhl über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Suhl-Nord“
vom 11.03.2024 Veröffentlicht am: 15.03.2024 Anmerkungen: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen. Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich.
- 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Suhl über die Erhebung von Hundesteuern - Hundesteuersatzung - vom 12.01.2024 Veröffentlicht am: 15.03.2024
- Satzung der Stadt Suhl für den Wohngebietsbeirat Lautenberg/Linsenhof
vom 11.03.2024 Veröffentlicht am: 15.03.2024 Anmerkungen: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen. Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich.
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen in der Stadt Suhl
(Marktgebührensatzung) vom 12.01.2024 Veröffentlicht am 15.03.2024
- Satzung der Stadt Suhl über die Festsetzung von Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 (Hebesatzsatzung)
vom 31.01.2024 Veröffentlicht am: 15.03.2024 Anmerkungen: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen. Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich
- 2. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Suhl
vom 11.03.2024 Veröffentlicht am: 15.03.2024 Anmerkungen: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen. Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich






