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  • Weihnachtsgruß des Oberbürgermeisters

    Weihnachten steht kurz bevor und das Jahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen. Unser Oberbürgermeister, André Knapp, blickt auf das Jahr zurück und wünscht ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2024.

  • Suhl verlängert mit Holz-21-regio

    Holz-21-regio begrüßt die Verlängerung der Kooperation für nachhaltige Stadtentwicklung in Suhl Am Montag, dem 11. Dezember 2023, 14 Uhr, trafen sich Vertreter der Stadt Suhl, der LEG Thüringen und der FH Erfurt, um den sogenannte Letter of Intent (LOI) zu einem „Umsetzungsbasierten Realisierungskonzept Suhl 2022 bis 2040“ vom 29. September 2022 fortzuschreiben. Yvonne Brandenburger, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der Fachhochschule Erfurt, Oberbürgermeister André Knapp und Sabine Wosche, Geschäftsführerin der LEG Thüringen, nach LOI-Unterzeichnung im Reallabor Suhl-Nord. Foto: Isabell Grinda, Holz-21-regio In einem zukunftsweisenden Schritt haben die Stadt Suhl, die LEG Thüringen und die Fachhochschule Erfurt ihre Zusammenarbeit zur Neugestaltung des Standortes Suhl-Nord erneuert. Holz-21-regio begrüßt diese Entscheidung, die weitere Impulse für eine innovative und nachhaltige Entwicklung der Region basierend auf der Wertschöpfungskette Wald-Holz-Gesellschaft setzt. (Mario Timmler, Presse / Öffentlichkeitsarbeit Stadt Suhl, Pressemitteilung „Die Neugestaltung des Standorts Suhl-Nord geht weiter“ vom 11.12.2023 Im Rahmen der Erneuerung des Letter of Intent (LOI) bekräftigten die Partner ihr Engagement, Suhl-Nord in einen modellhaften, CO₂-neutralen und nachhaltigen Stadtteil umzuwandeln. Für Holz-21-regio, das von der FH Erfurt koordiniert wird, ist dieser Schritt ein bedeutendes Signal. Er unterstreicht die Bedeutung der Holzwirtschaft und der nachhaltigen Nutzung von Waldressourcen für die regionale Entwicklung. Denn der Standort Suhl-Nord befindet sich in einem langfristigen Transformationsprozess. Ziel ist es, ihn umfassend umzugestalten: Das ehemalige Wohngebiet soll ein moderner Stadtteil werden, der modellhaft unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und CO₂-neutral entwickelt wird. Vorgesehen ist künftig eine überwiegend gewerbliche Nutzung sowie eine synergetisch begleitende Nutzung als künftiger Bildungs- und Forschungsstandort für das Oberzentrum Südthüringen. Wichtigste Partner in dem Bündnis, sind die Stadt Suhl, die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft LEG und die Fachhochschule Erfurt. Ziel ist es, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Politik stärker zu vernetzen. Dabei kommt der Stadt Suhl als Standort eine besondere Rolle zu. Holz-21-regio unterstreicht, dass in der Erneuerung des LOI eine Chance liegt, den Wald als Ressourcenpool und Innovationsmotor weiter in den Mittelpunkt der regionalen Entwicklung zu rücken ebenso wie die Notwendigkeit, die Wertschöpfungstiefe in der Thüringer Holzwirtschaft zu erhöhen und sieht in der Fortsetzung dieser Partnerschaft einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und prosperierenden Zukunft für Suhl und die Region. „Diese Zusammenarbeit ist ein Paradebeispiel dafür, wie Wissenschaft, Wirtschaft und Politik Hand in Hand arbeiten können, um den dringend benötigten Strukturwandel in unserer Region aktiv zu gestalten“, kommentiert Bündnissprecher Prof. Erik Findeisen. „Die Verlängerung des LOI unterstützt unser Engagement für die Entwicklung neuer, branchenübergreifender Konzepte entlang der Wertschöpfungskette Wald – Holz – Gesellschaft.“ Die Initiativen von FH Erfurt und Holz-21-regio, insbesondere im Bereich des experimentellen Holzbaus und der digitalen Fabrikation, wurden als Schlüsselkomponenten für die Umsetzung dieser Vision hervorgehoben. Bspw. die Arbeit im Bereich des seriellen Holzbaus und die Zusammenarbeit mit Architekturstudenten der FH Erfurt zeigen, wie Forschung und Praxis Hand in Hand gehen können, um nachhaltige und innovative Lösungen für die Thüringer Waldregion zu entwickeln. Die Presseberichterstattung finden Sie hier: Stadtentwicklung: Neue Perspektiven für Suhl-Nord - Suhl/Zella-Mehlis - inSüdthüringen (insuedthueringen.de) Lesen Sie auch den gelungenen Sonderbeitrag zum CO2-neutralen Stadtteil Suhl-Nord und zur Rolle von Holz-21-regio bzw. der Wertschöpfungskette Wald-Holz-Gesellschaft auf dem Fachdebattenportal meinungsbarometer.info.

  • Präventive Maßnahmen zur „Afrikanischen Schweinepest“

    Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen, die für diese Tiere meist tödlich verläuft. Für den Menschen und andere Tierarten stellt die ASP keine Gefahr dar. Allerdings ist der Mensch ein wesentlicher Faktor bei der Ausbreitung dieser Tierseuche. Die Übertragungswege der Afrikanischen Schweinepest können direkt von Tier zu Tier erfolgen oder aber indirekt durch kontaminierte Gegenstände oder Futter. Es gibt gegen die ASP weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten. Die hohe Wildschweindichte in Deutschland bietet hinsichtlich der Ausbreitung und Etablierung dieser Erkrankung ein hohes Reservoir. Daher ist eine Reduzierung der Schwarzwildbestände eine wichtige Maßnahme, um ein Ausbruchsgeschehen frühzeitig zu erkennen und zu vermindern. Die meisten Ausbrüche wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts im Berichtszeitraum November 2022 in Deutschland gemeldet. In Brandenburg wurden 80 Fällen und in Sachsen 72 Fälle registriert. Die Ergebnisse zeigen, dass die ASP auch für Thüringen immer näher rückt. Erfolgreiche Bekämpfungsmöglichkeiten bestehen ausschließlich im Rahmen der Biosicherheit, Ergreifen von hygienischen Maßnahmen sowie durch Populationsregulation . Die Jägerschaft trägt einen wichtigen Teil zur Regulierung der Schwarzwildbestände bei. Bevor das Fleisch eines erlegten Wildschweines jedoch zum Verzehr angeboten werden kann, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Trichinenuntersuchung durchzuführen. Dies ist oft mit erheblichen persönlichem und auch finanziellem Aufwand für die Jäger verbunden, da die Untersuchung der Trichinen mit einer Gebühr belegt ist. Zur Seuchenprävention im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) teilt die Stadt Suhl hiermit mit, dass die Erhebung der Gebühren der Trichinenbeprobung für den Zeitraum 01.12.22 bis 30.09.2024 erlassen werden. Auch wenn die Gebühren erlassen werden, ist jedoch eine Untersuchung des Fleisches auf Trichinen zwingend vorgeschrieben. Mögliche Änderungen werden auf diesem Wege ebenfalls bekannt gegeben.

  • Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf

    Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. Neben rund 2500 Fällen bei Schwarzwild in der deutsch-polnischen Grenzregion wurde das Virus mittlerweile auch bei zwei Wildschweinen im Landkreis Meißen (Sachsen) nachgewiesen. Damit rückt die Krankheit erneut näher an Thüringen heran. Es handelt sich bei der ASP um eine Viruserkrankung, die für Schweine fast immer tödlich endet. „Eine weitere Verbreitung und insbesondere eine Übertragung auf die Hausschweinepopulation sollte unbedingt vermieden werden. Ein Ausbruch der ASP hätte massive Auswirkungen auf unseren Schwarzwild- und Hausschweinebestand“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn. Meldung von verendetem Schwarzwild Nach einem entsprechenden Erlass des Landes Thüringen hat die Stadt Suhl in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits  Vorbereitungen zur Abwehr dieser Tierseuche getroffen, die für den Menschen ungefährlich ist. Demnach müssen alle – tot aufgefundenen Wildschweine (Fallwild, Meldung totes Schwarzwild), – verunfallten Wildschweine (Unfallwild) sowie – erlegte Wildschweine mit auffälligen Merkmalen ab sofort verpflichtend beim Gesundheitsamt (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) der Stadt Suhl gemeldet werden. Die Erkrankung der ASP betrifft nur Schweine. Die Tiere verenden in der Regel etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz sowie feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. In Absprache zwischen zuständigem Jagdpächter und Veterinärbehörde wird ein solches Stück dann ins Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz in Bad Langensalza transportiert, wo eine Untersuchung auf die ASP erfolgt und das Stück entsorgt wird. Der Früherkennung einer Tierseuche kommt eine besondere Bedeutung zu, um gegebenenfalls schnell Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Die anfallenden Kosten werden vom Land getragen. Wir appellieren daher an alle, Fälle von verendetem Schwarzwild anzuzeigen. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass in der Stadt Suhl die Vorbereitungen für ein Entsorgungssystem laufen, in dessen Rahmen Jäger den Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild hygienisch kostenfrei entsorgen können. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Tel.: 03681-74-2993 oder 74-2994 sowie die Untere Jagdbehörde, Tel.: 03681/74-2984 zur Verfügung.

  • Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf

    Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. Neben rund 2500 Fällen bei Schwarzwild in der deutsch-polnischen Grenzregion wurde das Virus mittlerweile auch bei zwei Wildschweinen im Landkreis Meißen (Sachsen) nachgewiesen. Damit rückt die Krankheit erneut näher an Thüringen heran. Es handelt sich bei der ASP um eine Viruserkrankung, die für Schweine fast immer tödlich endet. „Eine weitere Verbreitung und insbesondere eine Übertragung auf die Hausschweinepopulation sollte unbedingt vermieden werden. Ein Ausbruch der ASP hätte massive Auswirkungen auf unseren Schwarzwild- und Hausschweinebestand“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn. Nach einem entsprechenden Erlass des Landes Thüringen hat die Stadt Suhl in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits  Vorbereitungen zur Abwehr dieser Tierseuche getroffen, die für den Menschen ungefährlich ist. Demnach müssen alle tot aufgefundenen Wildschweine (Fallwild), verunfallten Wildschweine (Unfallwild) sowie erlegte Wildschweine mit auffälligen Merkmalen ab sofort verpflichtend beim Gesundheitsamt (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) der Stadt Suhl gemeldet werden. Die Erkrankung der ASP betrifft nur Schweine. Die Tiere verenden in der Regel etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz sowie feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. In Absprache zwischen zuständigem Jagdpächter und Veterinärbehörde wird ein solches Stück dann ins Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz in Bad Langensalza transportiert, wo eine Untersuchung auf die ASP erfolgt und das Stück entsorgt wird. Der Früherkennung einer Tierseuche kommt eine besondere Bedeutung zu, um gegebenenfalls schnell Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Die anfallenden Kosten werden vom Land getragen . Wir appellieren daher an alle, Fälle von verendetem Schwarzwild anzuzeigen. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass in der Stadt Suhl die Vorbereitungen für ein Entsorgungssystem laufen, in dessen Rahmen Jäger den Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild hygienisch kostenfrei entsorgen können. Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Tel.: 03681 / 74 - 2993 oder 74 - 2994 sowie die Untere Jagdbehörde, Tel.: 03681 / 74 - 2984 zur Verfügung.

  • Informationen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

    Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ ist ab sofort hier Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaf (thueringen.de) abrufbar. Hinweise zum Antragsverfahren Mit den nebenstehenden Formularen kann ein Zuschuss in Höhe von 25 € für die Erlegung von Schwarzwild (Anlage 1 der FR-ASP-Jagd) oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild (Anlage 2 der FR-ASP-Jagd) beantragt werden. Der Freistaat Thüringen stellt dafür im Jahr 2021 wieder finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1. Million € bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung des Schwarzwildes. Weitere Informationen gibt es hier: Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest | TMIL ( thueringen.de )

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