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- Vereine | Suhl
Vereine in Suhl In Suhl pulsiert das sportliche Leben! Die Vielfalt der Sportvereine bietet für jeden die passende Aktivität. Ob Volleyball, American Football oder Tennis - hier findet jeder seine sportliche Heimat. Tauche ein in die lebendige Gemeinschaft der Suhler Sportvereine und erlebe Sportbegeisterung pur! Vereinssuche Sie suchen den passenden Verein für Ihre sportliche Aktivität? Nutzen Sie die Vereinssuche des Landesportbundes Thüringen. Vereinssuche
- Sehmar-Aue Gewerbegebiet in Suhl Thüringen
Gewerbegebiet Sehmar-Aue in Suhl, Südthüringen. Sehr gute, günstige Infrastruktur direkt an der Autobahn in Thüringen. Klick hier. Gewerbegebiet Sehmar/Aue Das Gewerbegebiet Sehmar in Suhl ist ein dynamisches und vielseitiges Wirtschaftszentrum, das Unternehmen aller Größen und Branchen eine attraktive Geschäftsumgebung bietet. Unser Gewerbegebiet ist ein lebendiger Wirtschaftsstandort mit einer vielfältigen Unternehmenslandschaft und einer günstigen Lage in der Region. Es bietet Unternehmen eine solide Grundlage für Wachstum und Erfolg. Ihr Ansprechpartner Bereich Wirtschaftsförderung: Frau Tina Gellert Tel.: 03681 743124 e-Mail: wirtschaft@stadtsuhl.de Bereich Hochbau- und Liegenschaften: Frau Elke Bradler Tel.: 03681 742524 Fax: 03681 742660 E-Mail: hochbau-liegenschaftsamt@stadtsuhl.de Online anfragen zurück zur Übersicht Lage Gelegen am Rande der Stadt, zeichnet sich das Gewerbegebiet durch seine günstige Lage und gute Verkehrsanbindung, direkt an die A73, aus. Unterteilt in den 1. und den 2. Bauabschnitt bieten beide, mit einer Gesamtfläche von ca. 28 Hektar, ausreichend Platz für ansässige Unternehmen sowie für zukünftige Expansionsmöglichkeiten. Hier finden sich moderne Industrie- und Gewerbebauten, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden. Breitband Entsprechend der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen erhielt die Stadt Suhl eine Förderung für die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur im Gewerbegebiet Sehmar. Somit können alle 26 Gewerbeflächen im Bereich des Gewerbegebietes Sehmar mit schnellem Internet versorgt werden. Branchen Das Gewerbegebiet Sehmar ist bekannt für seine Vielfalt an Unternehmen. Hier finden sich Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Industrie, Handel, Dienstleistung und Technologie. Dies schafft eine dynamische und synergetische Geschäftsumgebung, in der Unternehmen von einander profitieren können. Perspektiven Durch die Nähe zu Bildungseinrichtungen wie der Technischen Universität Ilmenau, der Hochschule Schmalkalden, der Fachhochschule Erfurt und anderen Forschungsinstitutionen profitiert das Gewerbegebiet Sehmar auch von einer gut ausgebildeten Arbeitskräftebasis. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und akademischer Welt ermöglicht Innovationen und fördert das Wachstum der Unternehmen. Suhl als Wohnort Die Stadt Suhl bietet eine hohe Lebensqualität für Arbeitnehmer und deren Familien. Unsere Stadt ist bekannt für ihre schöne Umgebung, die viele Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren und andere Outdoor-Aktivitäten bietet. Dies trägt dazu bei, dass das Gewerbegebiet Sehmar ein attraktiver Ort zum Arbeiten und die Stadt Suhl zum Leben ist.
- Personal und Hauptamt der Stadt Suhl
Kontaktinformation zum Personal und Hauptamt der Stadt Suhl in Südthüringen sowie Weiterleitung zu Jobanageboten und Informationen zum Stadt- und Verwaltungsarchiv Suhl Personal- und Hauptamt Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 74 - 2256 Fax 03681 74 - 2659 E-Mail: Personal-Hauptamt@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08:00-13:00 Uhr Di. 08:00-17:00 Uhr Do. 08:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-13:00 Uhr Aufgaben des Amtes Personalwesen, Zentrale Dienste, Stadt- und Verwaltungsarchiv Öffentliche Stellenausschreibungen Kommen Sie in das Team der Stadt Suhl und arbeiten Sie in einer modernen Verwaltung. Stellenausschreibungen Stadt- und Verwaltungsarchiv Suhl Platz der Deutschen Einheit 3 98527 Suhl Öffnungszeiten Mo 13 - 16 Uhr Di 9 - 12 und 13 - 16 Uhr Mi geschlossen Do 9 - 12 und 13 - 17 Uhr Fr 9 - 11 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung Tel.: 03681 74 - 2448 E-Mail: stadtarchiv@suhltrifft.de Archivportal Thüringen
- Impressum der Stadt Suhl
Impressum, Betreiberinformation und Kontaktdaten der Webseite www.suhl.eu. Impressum Stadtverwaltung Suhl Marktplatz 1 98527 Suhl Thüringen Deutschland / Germany Postanschrift: Postfach 100164, 98490 Suhl Telefon: +49 (0) 3681 74 - 0 Fax: +49 (0) 3681 74 - 2642 (Zentrale Fax.-Nr. der Stadt Suhl) Internet: https://www.suhl.eu E-Mail: poststelle@stadtsuhl.de Leitweg-ID: 16054000-0001-78 Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständige Aufsichtsbehörde: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß§ 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 150 945 130 Rechtliche Hinweise Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Steven Bickel, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters Marktplatz 1 98527 Suhl Telefon: +49 (0) 3681 74 - 2201 Fax: +49 (0) 3681 74 - 2394 Technisch Verantwortlicher: SB Informationsverarbeitung / Kommunikation prozess@stadtsuhl.de Datenschutzbeauftragte der Stadt Suhl Friedrich-König-Str. 42 98527 Suhl Tel: 03681 / 74-2501 E-Mail: Datenschutz@stadtsuhl.de Bildquellen: Stadtverwaltung Suhl, Thomas Dreger, Rene Kellermann, Veronika Scheller, Oliver Döhring, Karl-Heinz Frank von frankfoto.de, thueringen.info, unsplash, wix Bilddatenbank. Hinweise zur elektronische Kommunikation mit der Stadt Suhl Die Stadt Suhl eröffnet hiermit teilweise ihren Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Rahmenbedingungen). Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Stadt Suhl und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf dieser Website verwiesen wird (zum Beispiel andere Behörden). Zugangseröffnung für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten In einigen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Dokumente schriftlich übermittelt werden müssen. Grundsätzlich dürfen auch diese Dokumente elektronisch übermittelt werden. Sie müssen dann aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Stadt Suhl eröffnet den elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausschließlich über das Dienstleisterportal Thüringen (ThEA) . Alle sonstigen elektronischen Kommunikationswege dieser Website, sowohl die Zugänge per E-Mail-Adresse, die E-Mail-Kontaktformulare als auch jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen, stehen ausschließlich für Bürgeranfragen und andere, nicht rechtsverbindliche Vorgänge bereit. Zugangseröffnung für den einfachen formlosen elektronischen Schriftverkehr (ohne Rechtsverbindlichkeit) Nachstehend wird die Art und Weise der Kommunikation mit der Stadt Suhl per E-Mail beschrieben. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadtverwaltung Suhl unter www.suhl-thueringen.de publizierten E-Mail-Adressen. Für jeden Aufgabenbereich ist eine E-Mail-Adresse aufgeführt. Sie können also zielgerichtet Ihren Kommunikationspartner ansprechen. Falls Ihnen die Mailadresse der zuständigen Person oder Organisationseinheit nicht bekannt ist, können Sie unsere zentrale Mailadresse poststelle@stadtsuhl.de verwenden. Bitte senden Sie an diese Adressen nur E-Mails des einfachen „Tagesgeschäfts”, die keinen rechtserheblichen Charakter haben und keine Rechtsverbindlichkeiten oder Rechtsfolgen nach sich ziehen (sollen). Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadt Suhl nicht alle auf dem Markt gängigen Formate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden, soweit sie keine Makros enthalten: Adobe Acrobat /Portable Data File (*.pdf) Rich Text Format (*.rtf) Microsoft Word ( *.docx) Microsoft Excel (*.xlsx) Microsoft Powerpoint (*.pptx) nur Text-Formate (*.txt) Bilddateien (*.jpg / .jpeg, *.gif, *.bmp) Weitere Formate sind nur in Absprache mit der Empfangsstelle zulässig. Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Programme enthalten, werden nicht bearbeitet. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Suhl nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Suhl davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Zusendung von E-Mails in förmlichen Verwaltungsverfahren bzw. von verschlüsselten und/oder signierten E-Mails: Dokumente, die nach geltendem Recht der Schriftform unterliegen, eine förmliche Zustellung (Zustellnachweis) erfordern bzw. durch bestimmte Software verschlüsselt oder signiert wurden können nicht an die Stadt Suhl übersandt werden. Rechtlich verbindliche Willenserklärungen dieser Art, die per E-Mail an die Stadt Suhl übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Sie werden in diesen Fällen gebeten, bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation (Brief, Fax) auszuweichen. Bei der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails besteht das Risiko, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden. Bitte senden Sie uns deshalb vertrauliche und schutzwürdige Informationen auf konventionellen Versandwegen zu (Briefpost, Fax o.ä.). Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen oder auch durch allgemeine technische Probleme ausgelöst werden. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, der Ihnen gerne weiterhilft. Seitens der Stadt Suhl wird gebeten, alle der vorstehenden Regelungen für die elektronische Kommunikation mit der Kommune zu beachten. Sollten sich Änderungen diesbezüglich ergeben, so wird auf dieser Website darauf hingewiesen. Haftungsausschluss 1. Haftung für Inhalte Die Verwaltung sowie die Autoren bemühen sich die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, jedoch übernehmen wir keinerlei Gewähr, insb. für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltung oder die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltung oder der Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die Verwaltung sowie die Autoren behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Informationen auf dieser Webseite sowie alle anderen Informationen dienen lediglich als Hinweis für die Webseiten-Besucher. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 DDG für bestimmte Inhalte und Vorgänge auf diesen Seiten nur beschränkt verantwortlich, insbesondere auch nach § 7 Abs. 1 DDG i. V. m. Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. 2. Haftung für Verweise und Links Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Verwaltung oder der Autoren liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Verwaltung sowie die Autoren erklären hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten haben die Verwaltung und die Autoren keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. 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- Arbeitsbereiche Umwelt, Bauaufsichtsamt Suhl
Arbeitsbereiche des Umweltamtes in Suhl. Naturschutz, Wasser- u. Gewässserschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, Klimaschutz. Info, hier. Zuständigkeit Umwelt- und Bauaufsichtsamt Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel. 03681 - 74 22 07 Fax 03681 - 74 23 45 E-Mail umwelt-bauaufsichtsamt@stadtsuhl.de Sprechzeiten Mo. 08-13 Uhr, Di. 08-17 Uhr, Do. 08-18 Uhr, Fr. 08-13 Uhr Naturschutz Text in Überarbeitung und folgt in Kürze... Wasser- und Gewässerschutz Text in Überarbeitung und folgt in Kürze... Immissionsschutz Aufgaben und Rechtsgrundlagen Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) formuliert als Ziel „Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen für die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter“. Außer dem BImSchG gibt es weitere Gesetze, Verordnungen und Vorschriften. Dazu zählen insbesondere die Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Arbeit der Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl begründet sich aus dem BImSchG, den oben bereits erwähnten Verordnungen und Richtlinien in Verbindung mit der im Freistaat Thüringen geltenden Zuständigkeitsverordnung. Die Umweltverwaltung im Immissionsschutz des Freistaates Thüringen ist dabei in drei Ebenen gegliedert. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten fungiert als oberste Immissionsschutzbehörde. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist als obere Immissionsschutzbehörde die Rechts- und Fachaufsicht für die unteren Immissionsschutzbehörden, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Überwachungsprogramm der Stadt Suhl gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und § 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß § 52a Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG) und § 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden die im Geltungsbereich der Überwachungsbehörde liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) aufgeführt, Dazu gehören die im Anhang 1 der 4. BImSchV, in Spalte d mit dem Buchstaben "E" gekennzeichneten Anlagen und eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen. Das Überwachungsprogramm wird in der Regel einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan des Freistaats Thüringen entwickelt. Der Überwachungsplan ist im Internet auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz einsehbar. 1. Zuständigkeit und Geltungsbereich Die Stadt Suhl ist nach § 2 Absatz 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels zuständige Überwachungsbehörde für alle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie ist insbesondere zuständig für die Durchführung der Überwachung nach § 52 und § 52a BImSchG. Er/Sie*) ist nach § 105 Absatz 1 Thüringer Wassergesetz auch zuständige Überwachungsbehörde für Gewässerbenutzungen und nach Wasserrecht genehmigte Abwasserbehandlungsanlagen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms umfasst die Gebietsgrenzen der kreisfreien Stadt Suhl. Das Verzeichnis der in den Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms fallenden Anlagen ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anlage 4 enthält eine Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der kreisfreien Stadt Suhl, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz überwacht werden. 2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der Anlagen nach der IE-RL ist der Anlage 2a zu entnehmen. § 52a BImSchG sieht für Anlagen nach der IE-RL eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2a beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien bewertet, wobei mögliche und tatsächliche Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt berücksichtigt werden. Insgesamt können danach max. 30 Punkte vergeben werden. Ab 16 Punkte wird die Anlage als Zwischenergebnis einem einjährigen Turnus und zwischen 1 und 15 Punkte einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im zweijährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist. Darüberhinausgehende Kenntnisse der Überwachungsbehörde können in begründeten Ausnahmefällen zu einer Änderung des rechnerisch ermittelten empfohlenen Überwachungsturnus führen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist von maximal drei Jahren zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen. Die erstmalige Überwachung der Vorhabensrealisierung nach Neu- oder Änderungs-genehmigung einer Anlage ist eine routinemäßige Überwachung. In Fortsetzung der bisher durchgeführten integrierten Überwachung von Anlagen ist die Überwachung von Anlagen nach der IE-RL medienübergreifend durchzuführen. 3. Nicht routinemäßige Überwachung Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation durchzuführen und kann insbesondere in folgenden Fällen erforderlich sein: Anzeige nach § 15 BImSchG Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen (z. B. Mitteilungen nach § 31 BImSchG) besondere Vorkommnisse wie z.B. Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen und bei ernsthaften umweltbezogenen Unfällen und Vorfällen Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage: unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen Vor-Ort-Besichtigungen Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen Information anderer betroffener Behörden. 4. Überwachung nach IZÜV Für die Festlegung der routinemäßigen Überwachung von eigenständig betriebenen Abwasserbehandlungsanlagen gilt das Bewertungsschema nach Anlage 2b. § 9 IZÜV sieht ebenfalls eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken der Abwasserbehandlungsanlagen und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2b beigefügte Bewertungsschema wird für jede eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms herangezogen. Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke Allgemeines, Abfall, Wasser und Immissionsschutz. Der Beurteilungszeitraum ist immer der Zeitraum seit der letzten Vor-Ort-Besichtigung, Mengenangaben beziehen sich auf die genehmigten und damit maximal zulässigen Werte. Insgesamt können danach max. 22 Punkte vergeben werden. Ab 6 Punkten wird die Anlage einem einjährigen Turnus und zwischen 0 und 3 Punkten einem dreijährigen Turnus zugeordnet. Bei Anlagen, die Bestandteil einer EMAS Zertifizierung sind, wird der Turnus für eine Vor-Ort-Kontrolle um ein Jahr verlängert (mindestens aber alle drei Jahre). Für wasserrechtliche Erlaubnisse, die unter den Anwendungsbereich des § 1 Absatz IZÜV fallen, gilt in der Regel die Festlegung der Überwachungshäufigkeit, die auch für die Anlage nach der IE-RL getroffen wurde. Im Einzelfall erforderliche Abweichungen hiervon sind entsprechend zu begründen. Für Indirekteinleitungen aus Anlagen nach der IE-RL bedarf es keiner gesonderten Festlegung zur Überwachungshäufigkeit durch die Wasserbehörden. Nicht routinemäßige Überwachungen sind bei Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften sowie bei Beschwerden wegen ernsthafter Umweltbeeinträchtigungen durchzuführen. 5. Überwachungsbericht Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort -Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln. 6. Geltungsdauer Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt und ist ggf. zu aktualisieren. Eine Aktualisierung kann insbesondere erforderlich sein bei: einer Änderung des Anlagenbestands, neuer Gesetzeslage oder neuen Erkenntnissen durch durchgeführte Überwachungen. 7. Veröffentlichung Das Überwachungsprogramm für Anlagen nach der IE-RL ist schreibgeschützt im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sind der Datenschutz allgemein und insbesondere Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen. Der aktuellste Überwachungsbericht nach Anlage 3 für eine Überwachungsmaßnahme ist auf der Homepage der zuständigen Überwachungsbehörde dauerhaft zu veröffentlichen. Zudem ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der durchgeführten Überwachung ein Überwachungsbericht zugänglich zu machen. 8. Anhänge zum Überwachungsprogramm Anlage 1: Zusammenstellung der von der Überwachungsbehörde im Geltungsbereich des Überwachungsprogramms zu überwachenden Anlagen mit Überwachungsturnus Anlage 2a: Bewertungsschema für genehmigungsbedürftige Anlagen Anlage 2b: Bewertungsschema für eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlagen Anlage 3a: Muster Überwachungsbericht Anlage 3b.1: Überwachungsbericht vom 01.09.2022; Abfalllager- und Containerstellplatz Suhl, Altertal Anlage 3b.2: Überwachungsbericht vom 21.12.2022; Heizkraftwerk Bohrhügel Suhl, Fröhliche-Mann-Straße Anlage 4: Zusammenstellung von Anlagen nach der IE-RL im räumlichen Geltungsbereich des Überwachungsprogramms der kreisfreien Stadt Suhl, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz überwacht werden Anlagenregister der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) Die 44. BImSchV dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 (MCP-Richtlinie). Darin enthalten sind Vorschriften zur Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft. Von den jeweiligen Betreibern die entsprechenden Anlagen nach § 6 Abs. 1 der 44. BImSchV bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das Anlagenregister ist zu veröffentlichen und kann hier eingesehen werden: Anlagenregister_44._BImSchV Lärmaktionsplanung Zur Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) hat die Stadt Suhl gemäß § 47 d des BImSchG alle 5 Jahre Lärmaktionspläne zu erstellen, mit dem die Lärmbelastung bewertet und Vorschläge für die Vermeidung und Verringerung der Lärmbelastung erarbeitet werden. In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden 2008 nur Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 6.000.000 Fahrzeugen pro Jahr betrachtet. In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung wurde die Untersuchung auf Ballungsräume (Gebiet mit einer Einwohnerzahl von > 100.000 und einer Bevölkerungsdichte >1.000 Einwohner pro km²) sowie von Orten in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen (Verkehrsaufkommen > 3.000.000 Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (Verkehrsaufkommen > 30.000 Züge pro Jahr) sowie Großflughäfen ausgedehnt. 2018 wurde der Lärmaktionsplan 2013 überprüft und fortgeschrieben. Die bisherigen Lärmaktionspläne der Stadt Suhl können hier eingesehen werden: Lärmaktionsplan 2008 Lärmaktionsplan 2013 Lärmaktionsplan 2018 Lärmaktionsplan 2024 Schutz vor elektromagnetischen Feldern In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) BImSchV wurden verbindliche Schutz- und Vorsorgeanforderungen auf der Grundlage der übereinstimmenden Grenzwertempfehlungen der Strahlenschutzkommission, der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (IRPA) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) festgelegt. Die Verordnung gilt nur für Anlagen die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. Betroffen sind davon wichtige Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Mobilfunks (Hochfrequenzanlagen), der Fernbahnen, des öffentlichen Personen-Nahverkehrs und der Stromversorgung (Niederfrequenzanlagen). Nicht in den Regelungsbereich dieser Verordnung fallen z. B. Funkanlagen der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Bundesgrenzschutzes und von Amateurfunkern. Auch die Sendefunkanlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden nicht erfasst. Der Stadtrat von Suhl hat am 22. November 2006 die „Leitlinien der Stadt Suhl zur Errichtung von Mobilfunkanlagen“ beschlossen. Mit Stadtratsbeschluss vom 20.04.2016 trat die überarbeitete Fassung der „Mobilfunkleitlinien“ in Kraft. Mobilfunkleitlinien Bodenschutz Text in Überarbeitung und folgt in Kürze... Klimaschutz Text in Überarbeitung und folgt in Kürze... Sie benötigen ein Formular? Bitte nutzen Sie das Serviceportal "Zentraler Thüringer Formularservice ". Sie werden weitergeleitet! Formularservice
- Wirtschaft & Handel in Suhl Südthüringen
Wirtschaft, Wirtschaftsförderung und Handel der Stadt Suhl in Südthüringen. Info zu Citymanagement und Gewerbegebieten in Thüringen. Wirtschaft & Handel in Suhl WIRtschaftsförderung Unser Team der Wirtschaftsförderung Suhl steht Unternehmern mit einem engagierten und kompetenten Service zur Seite, um sie bei der Gründung oder Ansiedlung ihres Unternehmens in Suhl zu unterstützen. Mit einer umfassenden Expertise in allen relevanten Bereichen der Wirtschaftsförderung begleiten wir Sie auf ihrem Weg zum unternehmerischen Erfolg. Wirtschaftsförderung Suhl Gewerbegebiete Siedeln Sie Ihr Unternehmen in Suhl an. Unsere Stadt hat eine extrem gute Verkehsanbindung im Herzen Deutschlands, eine naturnahe, hohe Lebensqualität und viel Platz für Ihre Ideen. Gewerbegebiete Wir bringen Traditionen und neue Ideen unter einen Hut. Modernes City Management in einer modernen Region. Citymanagement Suhl ist FAIRTRADE City Fairtrade ist den Menschen in Suhl wichtig. Fair gehandelte Produkte und Preise helfen den Menschen weltweit eine lebenswerte Perspektive zu entwickeln. Unsere Stadt ist aktiv dabei. FAIRTRADE Info Kauf in Suhl, kauf regional. Regional kaufen bedeutet nicht nur kurze Lieferwege. Es bedeutet vor allem die heimische Wirtschaft aktiv zu unterstützen und zu stärken. Erfolgreiche Unternehmen nutzen KaufinSuhl.de. Kauf in Suhl Unternehmer zwischen Tradition und Zukunft Die Region Suhl in Südthüringen blickt stolz auf eine lange und vielfältige unternehmerische Tradition zurück, die über die Jahrhunderte hinweg geprägt wurde. JEDER kennt die Suhler Waffenherstellung oder Simson Mopeds. Suhl hat bis zum heutigen Tag aber wesentlich mehr Industrien zu bieten. Erfahren Sie mehr... Unternehmer in Suhl Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Suhl für das Jahr 2026 Justiziariat Wege zur Fachkräftesicherung: Praktische Lösungen für Unternehmen in Suhl Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften zählt zu den größten Herausforderungen für Unternehmen. Wie Sie passende Mitarbeitende finden, Beschäftigte langfristig halten und neue Potenziale für Ihr Unternehmen erschließen können, erfahren Sie bei der Veranstaltung „ThAFF vor Ort in Suhl – Wege zur Fachkräftesicherung“. Die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) der LEG Thüringen informiert gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Suhl in persönlichen Gespräc Öffentlichkeitsarbeit Vier Städte – ein Gutschein: KAG konkretisiert Umsetzung und setzt auf nutzerfreundliche Lösung Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Oberzentrum Südthüringen konkretisiert die Einführung eines digitalen Vier-Städte-Gutscheins und rückt dabei einen klaren Anspruch in den Mittelpunkt: Der Gutschein soll einfach nutzbar sein, regionale Angebote sichtbar machen und die Kaufkraft gezielt in den Innenstädten von Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis bündeln. Den kompletten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsmarkt Suhl im Juni 2026: Positive Entwicklung stärkt den Wirtschaftsstandort Die aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit zeigen eine erfreuliche Entwicklung für den Wirtschaftsstandort Suhl. Im Juni 2026 ist die Arbeitslosenquote in der Stadt Suhl auf 7,2 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies einen Rückgang um 0,3 Prozentpunkte. Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der arbeitslosen Menschen um 37 Personen auf insgesamt 1.248. Wirtschaftsförderung 1 Neues digitales Infoterminal am Dianabrunnen offiziell in Betrieb Seit dem 18. Mai 2026 ist das neue digitale Infoterminal am Dianabrunnen vor dem Einkaufscentrum am Steinweg offiziell in Betrieb. Das moderne Terminal bietet Bürgerinnen, Bürgern sowie Gästen der Stadt einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu wichtigen Informationen rund um Suhl. Neben aktuellen Mitteilungen aus dem Rathaus und den Ortsteilen stehen unter anderem ein digitaler Stadtplan, Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, kulturellen Angeboten sowie Informationen zu lokale Öffentlichkeitsarbeit Berufswunsch Erzieher/in: Informationsveranstaltung zur Berufsorientierung in Suhl Informationsveranstaltung in Suhl am 29.04.2026: Das BIZ informiert über den Beruf Erzieher/in. Jetzt für die Berufsorientierung anmelden. Wirtschaftsförderung 1 Girls‘ Day und Boys‘ Day am 23. April 2026 – Zukunftstage für junge Menschen Einfach mal Berufe in der Praxis ausprobieren Am 23. April 2026 haben Schülerinnen und Schüler in Suhl die Möglichkeit, neue berufliche Perspektiven kennenzulernen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Der bundesweite Girls‘ Day und Boys‘ Day bietet Jugendlichen die Chance, Berufe zu entdecken, die sie im Alltag oft nicht in Betracht ziehen. „Typische Mädchen- oder Jungenberufe gibt es eigentlich gar nicht. Rollenklischees gehören nicht mehr in unsere Zeit. Wirtschaftsförderung 1 Unternehmensfrühstück im Industriegebiet Zella-Mehlis/Suhl: Vernetzung als Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und Standortentwicklung Die Stärkung unternehmerischer Netzwerke, konkrete Ansätze zur Fachkräftebindung sowie aktuelle Infrastrukturthemen standen im Mittelpunkt des Unternehmensfrühstück im Industriegebiet Zella-Mehlis/Suhl am 19. März 2026. Insgesamt 36 Unternehmerinnen und Unternehmer folgten der Einladung in die Räumlichkeiten der Stadtwerke Suhl-Zella-Mehlis (SWSZ) und nutzten das Format gezielt zum Austausch mit der AG Wirtschaftsförderung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Oberzentrum Öffentlichkeitsarbeit Wirtschaft News
- Suhl-Nord Gewerbegebiet in Thüringen Gewerbe und Wohnen
Gewerbe und Wohnen an einem Platz. Möglich am neuen Gewerbestandort Suhl-Nord, zentral in Thüringen & Deutschland. Info, hier. Gewerbegebiet Su hl- Nord Das Gewerbegebiet „Suhl-Nord“ wird derzeit, gemeinsam von der Stadt Suhl, FH Erfurt und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) entwickelt. Es liegt im Suhler Norden, in kommunaler "Grenznähe" zur Stadt Zella-Mehlis. Dieses Gewerbegebiet bietet exzellente Möglichkeiten, besonders für Unternehmer die Firma und Wohnort an einem Standort haben möchten. Ihr Ansprechpartner Bereich Wirtschaftsförderung: Frau Tina Gellert Tel.: 03681 743124 e-Mail: wirtschaft@stadtsuhl.de Online anfragen zurück zur Übersicht Lage Gelegen im Suhler Norden, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn, quasi in direkter, deutschland-zentraler Lage. Neben dem Autobahn-Anschluss sind weiterführend der Fluganschluss ab Airport Erfurt und eine direkte Nähe zum Güterverkehr zu erwähnen. Das Gewerbegebiet ist zudem in einer landschaftlich äußert schönen Gegend, mitten im Thüringer Wald. Es bietet Unternehmen die Qualität in der "Ansässigkeit" und dem Unternehmer eine sehr hohe Lebensqualität. Branchen Dieses Gewerbegebiet ist für kleine und mittelständige Produktionsunternehmen geeignet. Vorrangig werden Unternehmen aus den Bereichen der Holz- und Holzverarbeitenden Industrie gesehen. Das inzwischen rückgebaute Wohngebiet wird in Moment modern erschlossen. 1. Forschung & Entwicklung Eines der zentralen Ziele ist zudem die Ansiedlung einer höheren Bildungseinrichtung als Forschungsinstitut oder Außenstandort der Fachhochschule Erfurt. Hierzu werden aktuell die finanziellen Mittel akquiriert. 2. Holzbau Ziel ist die Ansiedlung holzverarbeitender Betriebe, die die Nachfrage für Gebäudeneubau und -sanierung in einem großen Umkreis weit über Thüringen hinaus bedienen. In den letzten Jahren hat das Bauen mit Holz durch den Klimawandel und die damit verbundene Bevorzugung nachhaltiger Baumaterialien für den Neubau und die Sanierung von Wohnhäusern, eine immer größere gesellschaftliche Akzeptanz erfahren. 3. Tiny Houses Ziel ist die Ansiedlung eines Herstellers von Tiny Houses aus Holz und die Präsentation von Musterprodukten auf dem Areal.
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