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Öffentlichkeitsarbeit

Das kleine Fundrecht und vielen Dank an alle ehrlichen Finder

Schlüssel, Brille, Fahrrad


Die Gegenstände, die im Fundbüro der Stadt Suhl eingehen, sind sehr vielfältig. Ein herzlicher Dank gilt all den ehrlichen Findern, die eine Fundsache an die zuständige Behörde oder auch den Eigentümer/Verlierer abgeben.


Allerdings müssen nachfragende Verlierer oft die Enttäuschung verschmerzen, dass ihr Eigentum verschwunden bleibt.

 

Pflicht zur Abgabe

Wer eine verlorene Sache mit einem Wert von mehr als 10 Euro findet und an sich nimmt, hat dies der zuständigen Behörde bzw. dem Eigentümer oder Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen und abzugeben (§§ 965, 967 BGB).

Unterlassung der Anzeige – kein Kavaliersdelikt: Wer eine solche Anzeige unterlässt macht sich gegebenenfalls nach dem StGB wegen Unterschlagung strafbar.

 

Verfahren, Aufbewahrung und Versteigerung

Bei der Meldung eines Fundgegenstandes wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders (für einen eventuellen späteren Eigentumserwerb) festgehalten. Der Finder bekommt zum Nachweis des Fundes und seiner Legitimation eine Ausfertigung der Fundanzeige.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.

Meldet sich der Eigentümer/Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, so kann der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand (§ 973 BGB) anmelden.  

Verzichtet der Finder auf das Recht des späteren Eigentumserwerbs oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert.

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Fundbüro ist im Neuen Rathaus, Friedrich-König-Str. 42, im Zimmer 152 untergebracht und telefonisch zu erreichen unter 03681 / 74 - 2300.

 

Öffnungszeiten des Fundbüros:

            Montag                       08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

            Dienstag                     08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

            Donnerstag                 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

            Freitag                        08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

Jederzeit besteht für Verlierer und Finder die Möglichkeit auf der Homepage der Stadt Suhl www.suhl.eu unter der Rubrik Bürgerservice bzw. auf der Webseite www.fundbuerodeutschland.de das Fundverzeichnis einzusehen oder einen Fund anzuzeigen.

 

                                                                                               Ihr Ordnungs- und Bürgeramt

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