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- 35 Jahre Präzision und Verantwortung: Mittelstand sichert Stabilität im Oberzentrum Südthüringen
Steigende Energiepreise, geopolitische Spannungen und volatile Absatzmärkte prägen weiterhin das wirtschaftliche Umfeld vieler mittelständischer Betriebe. Umso wichtiger sind Unternehmen, die seit Jahrzehnten industrielle Wertschöpfung sichern und zugleich Verantwortung für ihren Standort übernehmen. Ein Beispiel dafür ist die Präzisionswerkzeuge Schmidt e. K. in Zella-Mehlis, die im Juli 2026 ihr 35-jähriges Bestehen begeht. Den kompletten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: Bild: Triplex_Urkunde Alexandra Simon mit der Urkunde zur Eintragung der Marke Nr. 30 2025 005 596 „TRIPLEX“. Mit der erfolgreichen Markenregistrierung sichert sich das Unternehmen die markenrechtlichen Schutzrechte an der entwickelten Fräserlinie „TRIPLEX“. Die Fräse wurde im eigenen Haus konzipiert und technisch weiterentwickelt. /Bildquelle: Anne Schlegel
- Freizeit, Familie, Unternehmergeist KAG Oberzentrum Südthüringen besucht Fritzpark Zella-Mehlis
Wie zukunftsfähige, familienfreundliche Freizeitangebote im Oberzentrum Südthüringen konkret Gestalt annehmen, zeigt ein Vor-Ort-Termin der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Oberzentrum Südthüringen auf der Baustelle des entstehenden Fritzparks Zella-Mehlis. Den kompletten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: Bild: Elemente 1/2 Zu den anspruchsvolleren Angeboten des Parks zählt der Ninja-Parcours, der mit herausfordernden Hindernissen insbesondere Erwachsene und sportlich aktive Jugendliche anspricht. Ergänzt wird das Angebot durch einen großzügigen Trampolinbereich, eine Lasertag-Arena, einen vielseitigen Kletterbereich sowie verschiedene Rutschen. Darüber hinaus bieten Valo Arena, Valo Jump und Pixel Game interaktive, digitale Spiel- und Bewegungserlebnisse. /Bildquelle: Jeannine Wenk
- Die Urlaubszeit steht vor der Tür - Prüfen Sie jetzt Ihre Ausweis-dokumente auf Gültigkeit
Wer ins Ausland verreist, sollte rechtzeitig prüfen, ob Personalausweis oder Reisepass lang genug gültig sind. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Produktionszeiten für Ausweisdokumente vor Beginn der Ferien- und Reisezeit verlängern. Daher empfehlen wir bereits jetzt zu prüfen, ob die vorhandenen Dokumente noch gültig sind und für das geplante Urlaubsziel ausreichen. Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Seit dem 01. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Kinder können Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Ausgestellte Ausweisdokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, vorausgesetzt, die Feststellung der Identität des Kindes ist anhand des aktuellen Lichtbildes zweifelsfrei möglich. Generell empfiehlt es sich, dass für Kinder das Ausweisdokument beantragt wird, welches auch die Eltern zum Reisen nutzen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Reisepasses liegt derzeit bei vier bis sechs Wochen. Für einen neuen Personalausweis müssen drei circa vier Wochen bis zur Fertigstellung eingeplant werden. Erfahrungsgemäß können die Produktionszeiten vor und während Haupturlaubszeiten auf bis zu bis zehn Wochen steigen. Daher ist eine rechtzeitigte Beantragung wichtig, um sich unnötigen Stress und höhere Gebühren zu ersparen. Zur Beantragung wird neben dem bisherigen Ausweisdokument ein digitales Passbild benötigt, welches im Bürgeramt an unserem Selbstbedienungsterminal gefertigt werden kann. Das digitale Passbild kann auch von einer anderen zertifizieren Stelle angefertigt werden. Der Ausweisinhaber muss immer persönlich zur Beantragung in der Einwohnermeldebehörde vorsprechen. Dies gilt auch für Kinder. Die für die Erstellung des Personalausweises entstehenden Gebühren in Höhe von 46,00 Euro, des Reisepasses in Höhe von 70,00 Euro sind bei der Beantragung zu entrichten. Für Antragsteller unter 24 Jahren entstehen Gebühren für einen Personalausweis in Höhe von 27,60 Euro sowie für einen Reisepass in Höhe von 37,50 Euro. Führerschein und Fahrerkarten Kontrollieren Sie bitte auch diese Dokumente auf ihre Gültigkeit und denken Sie rechtzeitig an eine Verlängerung, da auch hier erfahrungsgemäß die Herstellung der entsprechenden Dokumente in der Urlaubszeit längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Führerscheins beträgt derzeit circa sechs Wochen. Die Gebühren für einen Führerschein können variieren. Für eine Neuausstellung entstehen Gebühren in Höhe von circa 50,00 Euro. Sollten Sie Ihren Führerschein im Rahmen des Pflichtumtauschs erneuern, fallen Gebühren in Höhe von 26,50 Euro an. Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins fallen Gebühren in Höhe von 15,00 Euro an und für die Fahrerkarte sind circa 34,00 Euro an Gebühren einzuplanen. Die Stadtverwaltung Suhl empfiehlt daher rechtzeitig, ca. 8-10 Wochen, vor Ablauf der entsprechenden Ausweise und Dokumente bei der zuständigen Behörde vorzusprechen. Zur Beantragung von neuen Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte einen Termin auf www.suhl.eu unter der Rubrik Rathaus & Info > Bürgerservice > online Terminvereinbarung oder direkt unter https://stadtsuhl.flexappoint.de/#/
- Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans vom 11.11.2021
gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung. Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Keßlerswiese Teil II“ (Az. 27.2-9414, 56096712) ist am 28.10.2025 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
- Fahrzeugzulassung online: iKfz macht es möglich - auch in Suhl
Der OZG-Dienst "iKfz - Stufe 4" ermöglicht es, den An- und Abmeldeprozess für Fahrzeuge rund um die Uhr und ohne Wartezeiten bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zudem können hierbei erhebliche Gebühren eingespart werden. Mit i-Kfz zugelassene Fahrzeuge können sofort im Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass auf die Zusendung der Fahrzeugpapiere und Plaketten gewartet werden muss. Bis zu 14 Tage ist es erlaubt, ein Fahrzeug ohne diese Dokumente im Inland zu bewegen - als Nachweis gilt der ausgedruckte Zulassungsbescheid, welcher direkt online abrufbar ist. Zusätzlich sind die Kennzeichen ohne Plaketten am Fahrzeug anzubringen. Folgende Zulassungsvorgänge sind aktuell online für private und juristische Personen möglich: · Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen · Neuzulassung von Fahrzeugen · Wiederzulassung von Fahrzeugen · Umschreibungen von Fahrzeugen (mit und ohne Halterwechsel) · Tageszulassungen · Adressänderungen · Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen Für die Nutzung von iKfz ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Natürliche Personen können diesen über das BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat erbringen, während juristische Personen das Unternehmenskonto (Bund) mit ELSTER-Zertifikat nutzen müssen. Bei der Außerbetriebsetzung ist kein Identitätsnachweis mehr notwendig, es werden lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen benötigt. Für die Außerbetriebsetzung fallen in der Stadtverwaltung Suhl vor Ort Gebühren i. H. v. 17,40 € an, online sind es nur 3,30 €. Hierfür wird empfohlen, die offizielle Webseite der Stadtverwaltung Suhl zu nutzen. Auch autorisierte Zulassungsdienstleister dürfen online für Dritte in o. g. Umfang handeln, was gegebenenfalls jedoch mit höheren Gebühren verbunden sein kann. Zur Bezahlung unserer Dienstleistungen stehen Lastschrift und PayPal zur Verfügung. Das iKfz-Portal steht ab sofort zur Verfügung und kann auf der Internetseite der Stadt Suhl https://www.suhl.eu unter Rathaus & Info, Bürgerservice, i-KFZ oder unter dem Link Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl genutzt werden. Übersicht: Benötigte Unterlagen und Informationen Vorgang Sicherheits-codes eVB ( elektronische Versicherungs-bestätigungsNr.) HU-/SP-Datum HU-/SP-Prüfbericht Reservierungs-PIN Verwertungs-angaben ZB I (ab 01.01.2015 ausgestellt) ZB II (ab 01.01.2018 ausgestellt) Kennzeichen Neuzulassung * Neufahrzeug 🗸 🗸 (🗸)3 Tageszulassung 🗸 🗸 (🗸)3 Wiederzulassung * ohne Halterwechsel 🗸 🗸 🗸 (🗸)2 (🗸)3 mit Halterwechsel 🗸 🗸 🗸 🗸 (🗸)2 (🗸)3 Umschreibung * ohne Halterwechsel 🗸 (🗸)1 (🗸)1 (🗸)1a 🗸 (🗸)2 (🗸)3 mit Halterwechsel 🗸 🗸 (🗸)1 🗸 🗸 (🗸)2 (🗸)3 Adressänderung * 🗸 🗸 (🗸)2 (🗸)3 Außerbetriebsetzung 🗸 (🗸)4 🗸 (🗸)4 ZBI - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ZBII - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) *Identitätsnachweis erforderlich (nPA oder ELSTER-Zertifikat) 1 bei Kennzeichenwechsel 1a bei Änderung des Kennzeichenmerkmals (z.B. Saison- oder E-Kennzeichen) 2 sofern im ZFZR (zentralen Fahrzeugregister) keine Informationen zu einer gültigen HU oder SP vorliegen 3 bei Verwendung eines zuvor reservierten Kennzeichens 4 ei Entsorgung des Fahrzeugs Stand März 2026
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Wohngebietsbeirates Lautenberg
veröffentlicht am 28.02.2026
- 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wohngebietsbeirates Ilmenauer Str./ Döllberg
veröffentlicht am: 28.02.2026
- Satzung über die Aufhebung der Satzung für den Wohngebietsbeirat Suhl-Nord
Veröffentlicht am: 28.02.2026
- Gemeinsam Verantwortung übernehmen – Bürgerstiftung Suhl feiert ihre Gründung
Mit einem festlichen Akt im Oberrathaussaal des Alten Rathauses wurde am 13. Februar 2026 ein starkes Signal für bürgerschaftliches Engagement in Suhl gesetzt. Die Bürgerstiftung Suhl ist offiziell anerkannt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Der Abend machte deutlich, dass hier nicht nur eine Stiftung gegründet wurde, sondern eine Bewegung, getragen von Menschen, die Verantwortung für ihre Stadt übernehmen. Oberbürgermeister André Knapp würdigte in seinem Grußwort insbesondere den Mut und die Weitsicht der Initiatorinnen und Initiatoren. Mit der staatlichen Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts am 10. Dezember 2025 ist aus einer Idee eine dauerhaft angelegte Institution geworden. „Die Bürgerstiftung zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Suhl ist und bleibt eine Heimat für Macher“, betonte Knapp. Stiftungen seien auf Langfristigkeit ausgelegt. Das Vermögen bleibe erhalten, die Erträge dienten dem Gemeinwohl, verlässlich und generationenübergreifend. Auch der Ehrenamtsbeauftragte der Thüringer Staatskanzlei, Guntram Wothly, war zu Gast und unterstrich in seiner Ansprache die große gesellschaftliche Bedeutung freiwilligen Engagements. Zugleich überbrachte er herzliche Grüße des Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, der dieses Engagement in Suhl mit großem Respekt würdigt. „Die Gründung der Bürgerstiftung Suhl sei ein starkes Zeichen in herausfordernden Zeiten und ein sichtbares Bekenntnis zum Gemeinsinn. Ehrenamt sei kein Randphänomen, sondern eine tragende Säule unseres Zusammenlebens und die neue Stiftung sende hierfür ein ermutigendes Signal an die gesamte Stadtgesellschaft.“ so Wothly. Gabriele Melzer, Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung Suhl, schilderte in ihrer Rede eindrucksvoll den Weg von der ersten Idee bis zur Anerkennung. Die Vision, auch in Suhl eine Bürgerstiftung ins Leben zu rufen, habe sie schon lange begleitet. Ihre berufliche Erfahrung im Stiftungswesen habe ihr gezeigt, welche nachhaltigen Möglichkeiten sich dadurch eröffnen. „Die Idee ist das eine – die Umsetzung etwas anderes“, so Melzer rückblickend. Schnell sei klar gewesen, dass ein solches Vorhaben nur im Team gelingen könne. Im Herbst 2024 fand sich ein engagierter Kreis von Mitstreitern zusammen, die bereit waren, ehrenamtlich Verantwortung zu übernehmen. Mit Expertise aus Medizin, Steuerberatung, Wirtschaft und Unternehmertum entwickelten sie Schritt für Schritt die Satzung, erarbeiteten die Organisationsstruktur und begleiteten den Anerkennungsprozess. In enger Abstimmung mit dem Thüringer Innenministerium und nach Prüfung durch das Finanzamt entstand eine gemeinnützige und rechtssichere Grundlage. Diese staatliche Kontrolle garantiere allen Stifterinnen und Stiftern, dass Spenden und Erträge, ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken zugutekommen, so Melzer. 31 Gründungsstifterinnen und -stifter legten schließlich das finanzielle Fundament der Stiftung. Das Grundstockvermögen bleibt dauerhaft erhalten, verwendet werden ausschließlich die Erträge. Damit ist die Bürgerstiftung Suhl ausdrücklich auf Dauer angelegt. „Eine Stiftung ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf“, machte die Vorstandsvorsitzende deutlich. Nun beginne die eigentliche Arbeit: Projekte entwickeln, Partnerschaften aufbauen, Menschen begeistern. Unter dem Motto „Herz & Hand für unsere Stadt“ will die Bürgerstiftung sowohl eigene Vorhaben realisieren als auch gemeinnützige Initiativen in Suhl unterstützen. Erste Projekte sind bereits konzipiert und sollen im laufenden Jahr starten. Zugleich ist die Stiftung offen für Ideen aus der Bürgerschaft. Jeder kann sich einbringen: mit Zeit, mit Fachwissen, mit Spenden oder Zustiftungen. Auch testamentarische Zuwendungen sind möglich. Oberbürgermeister Knapp stellte die Gründung zudem in einen historischen Kontext. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg habe es in Suhl ausgeprägte Formen bürgerschaftlicher Verantwortung gegeben. Besonders prägend war dabei die Unternehmerfamilie Simson, deren Engagement weit über wirtschaftlichen Erfolg hinausging. Die Bürgerstiftung knüpfe an diese Tradition an und führe sie in zeitgemäßer Form fort. Unabhängig, transparent und gemeinschaftlich getragen. Für die kommenden Monate ist eine externe Prüfung und Zertifizierung nach den Qualitätsmerkmalen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen vorgesehen. Damit soll die Transparenz weiter gestärkt und das Vertrauen in die neue Institution gefestigt werden. Gleichzeitig wirbt die Stiftung um weitere Unterstützerinnen und Unterstützer. Ziel ist es, kontinuierlich zu wachsen und die Möglichkeiten für gemeinnützige Förderung in Suhl Schritt für Schritt auszubauen. Am Ende des Festaktes stand vor allem der Dank an alle, die Zeit, Energie und finanzielle Mittel eingebracht haben. Doch ebenso deutlich war die Einladung an diejenigen, die bisher noch nicht Teil dieser Initiative sind. Die Bürgerstiftung Suhl versteht sich als Stiftung von Bürgern für Bürger. Sie lebt davon, dass sich Menschen einbringen und Verantwortung übernehmen. Oder, wie es Gabriele Melzer mit einem Zitat von Erich Kästner formulierte: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Die Bürgerstiftung Suhl zeigt, dass genau das in Suhl möglich ist. Gemeinsam, nachhaltig und mit Blick auf die Zukunft. Weitere Informationen zu Projekten und Mitwirkungsmöglichkeiten finden Interessierte unter www.buergerstiftung-suhl.de . Bilder: Bürgerstiftung Suhl
- Recyclinghof Suhl ab März dauerhaft mittwochs geschlossen
Mit Beginn des Monats März wird für den Recyclinghof der Stadt Suhl, Am Fröhlichen Mann, mit dem Mittwoch dauerhaft ein weiterer Schließtag eingeführt. Bisher galt dieser Schließtag nur in den drei Wintermonaten Dezember bis Februar. Ab der kommenden Woche wird auch im restlichen Jahr neben dem Montag auch mittwochs keine Anlieferung von Abfällen möglich sein. Dieser Schließtag wird zukünftig zusätzlich zu leistenden logistischen Tätigkeiten vorbehalten sein, die während eines laufenden Annahmebetriebs vor Ort nicht zuverlässig zu leisten sind. Der Eigenbetrieb reagiert damit auf die neuen Anforderungen nach Inkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz zum 01.01.2026 für die Annahme und Vorsortierung von ausgedienten Elektro- und Elektronikaltgeräten. So sind sämtliche batteriebetriebene Altgeräte zwingend durch geschultes Personal auf noch enthaltene Batterien zu prüfen und erst wenn sichergestellt ist, dass die Geräte keine Batterien mehr enthalten, dürfen diese durch die Recyclinghofmitarbeiter in die jeweiligen Transportbehältnisse einsortiert werden. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Brandrisikos wegen falsch entsorgter Altgeräte mit Lithiumbatterien sowie eine sortenreinere Erfassung des Elektro- und Elektronikschrotts. Des Weiteren findet mittwochs in aller Regel einmal monatlich die Übergabe der Sonderabfälle an das beauftragte Entsorgungsunternehmen statt. Hierfür ist mindestens ein speziell für den Umgang mit diesen Abfällen ausgebildeter Mitarbeiter gebunden, was bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen bei der Annahme von Sonderabfällen geführt hat. Öffnungszeiten Recyclinghof, Am Fröhlichen Mann: Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Samstag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Montag und Mittwoch: geschlossen
- Informationsveranstaltung zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung
Am Donnerstag, den 12. März 2026, wird es eine Informationsveranstaltung zum Entwurf des Wärmeplans der Stadt Suhl geben. Dabei wird interessierten Bürgern, Stadträten und Akteuren die Möglichkeit gegeben, sich vor der Stadtratsbefassung mit den umfangreichen Inhalten des Entwurfes auseinanderzusetzen. Mit dem kommunalen Wärmeplan wird der Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Stadtgebiet aufgezeigt und die Ausrichtung zur Beschreitung der Wärmewende gegeben. In der Informationsveranstaltung wird der Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sowie dessen Erstellung erklärt und Auszüge daraus vorgestellt. Informationsveranstaltung zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung Donnerstag, den 12. März 2026, 17:00 Uhr Oberrathaussaal | Altes Rathaus (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Der Entwurf des Wärmeplans ist unter: https://www.suhl.eu/planen-bauen-wohnen öffentlich einsehbar.
- Filmvorführung: „Geist der Heimat – Albrechts Ein Dorf im Wandel der Zeit“
Wir laden Sie herzlich ein, den Film „Geist der Heimat“ von René Ehrhardt zu erleben. Der Film erzählt die Geschichte des Dorfes Albrechts von der ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 1111 bis heute. Er zeigt den Wandel des Dorfes, würdigt die Menschen, die es geprägt haben, und behandelt zentrale Themen wie Heimat, Gemeinschaft und Zusammenhalt. Die Vorführung findet am Samstag, dem 21. März 2026, um 19:00 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses statt. Der Eintritt beträgt 10 Euro, und der Film ist für Zuschauer ab 12 Jahren geeignet. Entdecken Sie Albrechts auf der großen Leinwand und erleben Sie einen Abend voller Geschichte, Emotionen und lokaler Kultur.












