Suchergebnisse
Diese Website durchsuchen
678 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Einladung zur 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Sport des Stadtrates der Stadt Suhl
Mittwoch, 13. August 2025, um 17:00 Uhr im Alten Rathaus, großes Sitzungszimmer (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 07.08.2025
- Zum Schulstart an die Diphtherie-Impfung denken – auch zum Schutz anderer
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor dem Schulstart den Diphtherie-Impfschutz bei Ihren Kindern und auch bei sich selbst. Ein kurzer Blick in den Impfausweis kann dabei helfen, sich und andere in Schule, Familie und Alltag besser zu schützen. Warum ist der Schulstart ein guter Zeitpunkt, um den Diphtherie-Impfschutz zu prüfen? Schulstart bedeutet auch: viele Kontakte im Alltag, in Klassenräumen, auf dem Pausenhof, beim Sport oder in der Freizeit. Solche Begegnungen begünstigen die Weitergabe von Infektionskrankheiten, nicht nur Masern, Keuchhusten oder Windpocken, sondern auch Diphtherie. Zusätzlich steigt das Risiko nach Urlaubsreisen in Länder mit niedriger Durchimpfungsrate, da die Infektionen von dort nach Deutschland eingeschleppt werden können. Laut UNICEF haben im Jahr 2021 rund 25 Millionen Kinder weltweit wichtige Routineimpfungen verpasst, dazu gehört auch die Diphterie-Impfung. Hauptgründe waren die Folgen der Corona-Pandemie und ein eingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem. Diese globalen Impflücken erhöhen das Risiko, dass Infektionskrankheiten auf Reisen nach Europa und Deutschland gelangen. Wer also vor oder spätestens zum Schulstart den Impfstatus prüft, schützt sich und andere zuverlässig. Das Robert Koch-Institut (RKI) berichtet im Epidemiologischen Bulletin 18/2025 über Hinweise auf einen möglichen deutschlandweiten Diphtherie-Ausbruch . Seit 2022 wurden insgesamt 126 laborbestätigte Fälle gemeldet. Die Infektionen traten überwiegend im Bereich Nase, Hals und Rachen (Atemwege) sowie auf der Haut (kutane Diphtherie) auf. 📌 Zum RKI-Bericht: Epidemiologisches Bulletin 18/2025 Das Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat am 08.07.2025 ein Rapid Risk Assessment (RRA) veröffentlicht. Seit 2022 zirkulieren in Europa vermehrt Diphtherieerreger, die in verschiedenen europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, zu vermehrten Infektionen bei nicht oder nicht ausreichend geimpften Personen geführt haben. Das Risiko zu erkranken ist in diesen Personengruppen erhöht. Das RRA des ECDC ist unter folgendem Link verfügbar: Diphtheria caused by Corynebacterium diphtheriae ST574 in the EU/EEA, 2025 Was genau ist Diphtherie und warum ist sie so gefährlich? Diphtherie ist eine bakterielle Infektionskrankheit, ausgelöst durch zwei verschiedene Corynebacterium-Stämme: C. diphtheriae (Halsentzündungen, Hautentzündungen) und C. ulcerans (Hautdiphtherie). Die Infektion erfolgt über Tröpfcheninfektion (z.B. Husten oder Niesen) oder Schmierinfektionen (z.B. Hautkontakt mit infizierten Wunden). Typische Symptome sind: Halsschmerzen, Fieber und Schluckbeschwerden Heiserkeit oder Atemproblem grauweißer Belag im Rachen bei Haut-Diphtherie: schlecht heilende, entzündete Hautstellen Die eigentliche Gefahr geht nicht vom Bakterium selbst aus, sondern von einem Gift (Toxin), das es freisetzt. Wird die Erkrankung nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, kann dieses Toxin im Körper schwere Schäden verursachen, unter anderem: Atemnot bis hin zur Erstickung, Herzmuskelentzündungen, Nervenschäden bis zu Lähmungen in schweren Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen oder Spätfolgen hinterlassen. Diphtherie muss schnell behandelt werden, mit einem Gegengift (Antitoxin) und Antibiotika. Aber: Selbst bei Behandlung können Komplikationen auftreten, wenn die Krankheit zu spät erkannt wird. In Deutschland verstarb im Jahr 2023 eine erwachsene Person an Hautdiphtherie. 2024 verstarben eine erwachsene Person und ein ungeimpftes Schulkind an einer respiratorischen Diphtherie (Halsentzündung). 👉 Die Impfung schützt zuverlässig davor, dass das Toxin im Körper überhaupt wirksam werden kann, sie ist die sicherste Vorbeugung. Für wen ist ein aktueller Diphtherie-Impfschutz besonders wichtig? Ein aktueller Impfschutz ist für alle Menschen wichtig, unabhängig vom Alter. Ein erhöhtes Risiko besteht z.B. bei: - Kinder im Vorschulalter, vor dem Schuleintritt - Jugendlichen ohne dokumentierte Auffrischimpfung - Menschen mit vielen Kontakten, z.B. in Schulen, Kitas, Pflege oder Gesundheitswesen - Ungeimpfte oder unvollständig Geimpfte - Reiserückkehrer aus Ländern mit Diphtherie-Fällen - Personen mit chronischen Hautwunden oder Hauterkrankungen Auch geimpfte Personen können das Diphtherie-Bakterium in sich tragen, ohne es zu merken und an andere weitergeben, obwohl sie selbst nicht erkranken. Deshalb gilt: Impfstatus regelmäßig prüfen, für sich und andere. Was ist jetzt wichtig für meinen Diphtherie-Impfschutz? 👉 Wer noch gar nicht gegen Diphtherie geimpft wurde, sollte die Grundimmunisierung so bald wie möglich nachholen. Diese besteht aus mehreren Impfungen im Abstand von Wochen bis Monaten, die Haus- oder Kinderarztpraxis berät dazu individuell. 👉 Auch wer bereits an Diphtherie erkrankt war, sollte sich impfen lassen. Nach einer Erkrankung besteht oft kein ausreichender Schutz, und wenn doch, hält er nicht lebenslang, anders als z.B. nach Masern oder Windpocken. Kinder im Alter von 5-6 Jahren: Auffrischimpfung vor Einschulung (Schutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten) Jugendliche & Erwachsene: Auffrischimpfung alle 10 Jahre, möglichst in Kombination mit Keuchhusten Chronische Wunden: ärztlich untersuchen lassen Alle: Lassen Sie Ihren Impfpass regelmäßig überprüfen, Ihre Haus- oder Kinderarztpraxis hilft gern dabei. Diese Impfungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig abgedeckt, es fallen keine Kosten an. 💡 So behalten Sie Ihren Impfschutz im Blick Prüfen Sie bei der Gelegenheit nicht nur den Impfpass Ihrer Kinder , sondern auch Ihren eigenen. Impfungen können in der Familie gut synchronisiert werden: Das bedeutet, wenn eine Person zur Auffrischung dran ist, prüfen sie gleich die Impfpässe aller Familienmitglieder. So bleibt die ganze Familie auf dem gleichen Stand. Nutzen Sie Erinnerungssysteme Ihrer Hausarztpraxis oder planen Sie Wiederholungsimpfungen im eigenen Kalender. Jede dokumentierte Impfung zählt. Wurde der empfohlene Impfzeitpunkt verpasst, reicht eine Auffrischung aus, es muss nicht von vorne begonnen werden. Bei fehlendem Impfpass kann die Hausarztpraxis helfen, fehlende Einträge nachzutragen oder ein Ersatzdokument auszustellen. Berufe mit höherem Infektionsrisiko (z.B. Erzieher, medizinisches Personal usw.) sollten sich ggf. zusätzlich vom Betriebsarzt beraten lassen. ℹ️ Weitere Informationen & Quellen WHO und UNICEF: Stärkster anhaltender Rückgang bei weltweiten Routineimpfungen in drei Jahrzenten - UNICEF Österreich RKI – Epidemiologisches Bulletin 18/2025: Epidemiologisches Bulletin 18/2025 RKI-Ratgeber & FAQ zu Diphtherie: RKI - Schutzimpfung gegen Diphtherie - Schutzimpfung gegen Diphtherie: Häufig gestellte Fragen und Antworten Impfen-Info (BZgA): Startseite: www.impfen-info.de Impfkosten und Krankenkassen: Schutzimpfungen: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen Haben Sie noch Fragen? Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@stadtsuhl.de .
- Einladung zur 9. Sitzung des Werkausschusses für den Eigenbetrieb "Kommunale Dienstleistungen Suhl" des Stadtrates der Stadt Suhl
Dienstag, 12. August 2025, um 17:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 06.08.2025
- Einladung zur 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Dienstag, 12. August 2025, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 7 (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 06.08.2025
- Wohnbauprojekte in Suhl: Übersicht zu fünf Standorten
In Suhl entstehen und sind mehrere Wohnbauprojekte entstanden, die das städtische Angebot an Miet- und Eigentumswohnungen erweitern sollen. Dieser Artikel gibt einen zusammenfassenden Überblick über fünf relevante Standorte: Schillerpark , Dombergblick , Hopfenberg, Birkenweg und die Tschaikowskistraße . Stand August 2025. Wohnanlage Dombergblick Geplanter Wohnanlagen Neubau mehrerer Wohneinheiten in Hanglage mit Blick auf Suhl Energietechnische Standards: KfW‑55, Fernwärme Projektbeteiligte: Bauunternehmung E. Wenk (Themar), Immobilienhaus Fuhrmann, Stadt Suhl Status: erstes Gebäude fertig gestellt Wohnungen stehen zum Kauf und zur Miete bereit Zeitlicher Rahmen: Erstbezug ab Sommer 2025 www.bauunternehmung-wenk.de Wohnanlage Schillerpark Projektvolumen: ca. 59 Mietwohnungen in mehreren Mehrfamilienhäusern Ausstattung mit Aufzügen, Tiefgarage und barrierefreien Zugängen Bauherr: Nenninger Vermögensverwaltungs KG mit Bauwi Bau und Beton GmbH Status: fertig gestellt Nutzung: 2–5‑Zimmer-Mietwohnungen www.schillerpark-suhl.de Wohnanlage Hopfenberg (Gelände ehemalige Burgbrauerei, Seelenbinderstraße) Entwicklung: Mehrfamilienhäuser am Hang oberhalb der früheren Burgbrauerei Projektleitung: Architekturbüro Ruge + Messerschmidt (Ilmenau) Status: fertig gestellt Wohnanlage Tschaikowskistraße (Lautenbergsattel) Status: fertig gestellt weitere Informationen: direkte Nachfrage bei der Rhön-Rennsteig-Sparkasse Wohnanlagen Wohnen am Schorn Der Birkenweg ist eine Wohnstraße im Ortsteil Dietzhausen (Suhl‑OT) mit Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern Weitere Informationen : www.wohnen-am-schorn.de Projektüberblick Standort Lage Status Projektverantwortliche Schillerpark Rimbach-/Lessingstraße fertig gestellt Nenninger Vermögensverwaltung KG, Bauwi GmbH Dombergblick / Ottilienblick Am Domberg / Ottilienkapelle Neubau ab 2025, 1 Gebäude fertig gestellt Bauunternehmung E. Wenk, Immobilienhaus Fuhrmann Hopfenberg Seelenbinderstraße / Hanglage fertig gestellt Architekturbüro Ruge + Messerschmidt Tschaikowskistraße Lautenbergsattel fertig gestellt ggf. Stadtverwaltung Suhl oder Stadtplanungsbehörde Wohnen am Schorn (Dietzhausen) Birkenweg, OT Dietzhausen fertig gestellt Nenninger Vermögensverwaltung KG, Bauwi GmbH Weitere Wohnungsanbieter in Suhl Neben den aktuell entstehenden Bauprojekten gibt es in Suhl eine Reihe etablierter Wohnungsanbieter, die sowohl Miet- als auch Kaufobjekte vermitteln. Dazu zählen unter anderem die AWG Wohnungsbaugenossenschaft „Rennsteig“ eG , die GeWo Suhl (Städtische Wohnungsgesellschaft mbH Suhl) sowie verschiedene private Immobilienbüros und Makler. Diese Unternehmen verfügen über ein breites Portfolio – von sanierten Bestandswohnungen bis hin zu modernisierten Neubauten – und bedienen unterschiedliche Wohnbedarfe in zentralen wie auch in stadtnahen Lagen. Interessierte können sich direkt bei den jeweiligen Gesellschaften über aktuelle Wohnungsangebote, Genossenschaftsmodelle oder geplante Modernisierungen informieren.
- Öffentliche Sitzungsunterlagen für Suhl ab sofort online einsehbar
Ab der Sommerpause 2025 können Bürgerinnen und Bürger alle öffentlichen Unterlagen zu den zukünftigen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse online einsehen. Möglich macht das eine technische Anpassung des Ratsinformationssystems (RIS), die jetzt abgeschlossen wurde. Der Stadtrat hatte in seiner April-Sitzung 2025 den Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie der Zugang zu Beschlussvorlagen und anderen öffentlichen Dokumenten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden kann. Das Ergebnis: Künftig stehen die Unterlagen zu allen öffentlichen Tagesordnungspunkten im RIS zur Verfügung – transparent und unkompliziert zugänglich. Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer Schritt hin zu mehr Offenheit und Bürgernähe in der kommunalen Arbeit gemacht. Interessierte können sich so frühzeitig und umfassend über anstehende Themen und Entscheidungen informieren. Das RIS ist über die Homepage der Stadt Suhl unter folgendem Link zu erreichen: https://www.suhl.eu/stadtrat-und-gremien Von dort aus gelingt der Einstieg in das Ratsinformationssystem über den gleichnamigen Button.
- Neuwahl der Schiedspersonen 2025
Aufgrund einer Nichtannahme der im Stadtrat am 07.05.2025 durchgeführten Wahl der Schiedspersonen und der entsprechenden Bestätigung durch die Amtsgerichtsdirektorin ist eine Neuwahl der Schiedsperson und Stellvertreter der Stadt Suhl für die Legislatur 2025-2030 durchzuführen. Es werden daher interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit als Schiedsperson der Schiedsstelle der Stadt Suhl gesucht. Die Schiedsperson ist verantwortlich für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Das Schlichtungsverfahren ist darauf ausgerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen. Jede Person, die nach dem Landesgesetz die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bewerben. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungs-veranstaltungen teilzunehmen. Weiterhin ist eine gute Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail von grundlegender Bedeutung. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeit von der Stadtverwaltung Suhl unterstützt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Bewerber für das Ehrenamt sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre und in der Stadt Suhl wohnhaft sein. Die Bewerbung für das Amt der Schiedsperson richten Sie bitte schriftlich an die Stadtverwaltung Suhl Sekretariat des Ordnungsdezernates Friedrich-König-Str. 42 98527 Suhl oder per E-Mail an ordnungsdezernat@stadtsuhl.de . Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2025. Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben dieses Ehrenamtes können Sie dazu bei Frau Gerloff unter Tel.-Nr. 03681 74-2911 erfragen. Die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins ist ebenfalls möglich. Weitere Hinweise finden Sie auch im Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) und in der Durchführungsverordnung des ThürSchStG, die im Internet frei einzusehen sind.
- Fischerprüfung in der Stadt Suhl – Herbst/Winter 2025
Die Fischerprüfung der Stadt Suhl findet am 01.11.2025 um 09.30 Uhr statt. Wenn weniger als 10 Antragsteller gelistet sind, können die zu prüfenden Teilnehmer an den Fischerprüfungen anderer Städte und Landkreise in Thüringen teilnehmen. Die Untere Fischereibehörde der Stadt Suhl bittet für diese Verfahrensweise um Verständnis. Für entsprechende Abstimmungen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Untere Fischereibehörde (Tel.: 03681/742984).
- Satzung für das Jugendamt Stadt Suhl vom 21.07.2025
Veröffentlicht am: 31.07.2025
- Bewohnerparkgebührenordnung der Stadt Suhl vom 09.07.2025
Veröffentlicht am: 31.07.2025
- 1. Änderung der Hebesatzsatzung
Veröffentlicht am: 31.07.2025
- Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates und der Ausschüsse des Stadtrates von Suhl
gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung sowie § 28 (1) der Geschäftsordnung des Suhler Stadtrates Veröffentlicht am: 30.07.2025












