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- Bürgerreise nach Würzburg
Am 30. August 2025 bietet die Stadt Suhl eine Fahrt in die Partnerstadt Würzburg mit Führung im Museum für Franken (Festung Marienberg) und Besuch der Weinparade in der Innenstadt an. Nach der Ankunft in Würzburg gegen Mittag gibt es eine Führung durch die Sonderausstellung „1525 Franken fordert Freiheit*en“ im Staatlichen Museum für Kunst- und Kulturgeschichte Würzburg (Museum für Franken: 1525 – Franken fordert Freiheiten). Anschließend besteht die Möglichkeit die Weinparade auf dem Würzburger Marktplatz zu besuchen und die spätsommerliche Atmosphäre zu genießen. Es werden über 100 verschiedene Weine und Sekte von Würzburger Weingütern gepaart mit erlesener Gastronomie präsentiert. Auch ein Bummel durch die wunderschöne Würzburger Altstadt oder die Würzburger Geschäfte ist möglich. Die Rückfahrt erfolgt um 19 Uhr, sodass der Bus voraussichtlich gegen 20:30 Uhr in Suhl ankommt. Preis: 20,- € pro Person Kinder, die noch keinen separaten Sitzplatz brauchen, fahren kostenlos mit Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Termin: Samstag, 30.08.2025 Abfahrt: 09:00 Uhr gegenüber des CCS Besuch des Staatlichen Museum für Kunst- und Kulturgeschichte Würzburg und Führung in der Sonderausstellung (in zwei Gruppen): 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr (im Preis enthalten) Rückfahrt: 19:00 Uhr Anmeldeschluss: 05.08.2025 Mindestteilnehmerzahl: 44 Personen Anmeldung unter: E-Mail: julia.curtis@stadtsuhl.de Telefon: 03681-742205
- Reiseapotheke griffbereit, was gehört rein?
Warum sollte ich überhaupt eine Reiseapotheke dabeihaben? Weil kleinere Verletzungen, Magenprobleme oder Erkältungssymptome im Urlaub schnell auftreten können, und dann ist es gut, wenn man selbst helfen kann. Nicht überall gibt es eine Apotheke gleich um die Ecke oder deutschsprachige Beratung. Außerdem können viele verschreibungspflichtige Medikamente aus Deutschland im Ausland gar nicht erhältlich oder zugelassen sein. Rezepte aus Deutschland werden nicht überall anerkannt, und eine neue Verschreibung vor Ort ist oft nicht möglich. Deshalb: Benötigte Medikamente rechtzeitig in Deutschland verschreiben lassen und mitnehmen, am besten mit passender ärztlicher Bescheinigung. Was gehört in jede Reiseapotheke? Eine Grundausstattung sollte immer dabei sein, egal wo Sie hinreisen. Pflaster, sterile Wundkompressen, Verbandmaterial Fieber- und Schmerzmittel (z.B. Paracetamol oder Ibuprofen) Mittel gegen Durchfall und Reiseübelkeit Nasenspray, Halstabletten, ggf. Erkältungsbalsam Insektenschutzmittel und Gel gegen die Stiche Sonnenschutz (LSF 30 oder höher) Persönliche Medikamente in ausreichender Menge Gibt es praktische Tipps für die Packliste? Wichtige Medikamente ins Handgepäck, für den Fall, dass der Koffer verspätet ankommt. Bei längeren Reisen: An Zeitverschiebung denken, besonders bei festen Einnahmezeiten. Kinderfreundliche Arzneiformen (z.B. Zäpfchen, Säfte) vorher besorgen, die gibt es nicht überall im Ausland. Ärztliche Bescheinigungen mitnehmen, wenn Sie Medikamente wie Insulin, starke Schmerzmittel, ADHS-Therapien oder Betäubungsmittel mitführen. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vom Arzt ausgestellt und durch die zuständige Landesbehörde beglaubigt (in Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLV)). BfArM - Das BfArM ; Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (Thüringer Landesrechenzentrum) Für Reisen außerhalb Europas wird eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung (am, besten in Englisch) empfohlen, mit Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer, ebenfalls mit behördlicher Beglaubigung. Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ; BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln Ein einfaches Rezept reicht in diesen Fällen nicht aus! Vorlagen gibt es z.B. auf der Seite des ADAC. Medikamente auf Reisen: Das darf ins Handgepäck Bitte Bearbeitungszeit einplanen, oft mehrere Wochen. Was gilt, wenn ich mit Babys oder Kleinkindern verreise? Wenn Sie mit Säuglingen oder Kleinkindern unterwegs sind, braucht die Reiseapotheke besondere Aufmerksamkeit: Für viele Medikamente gelten andere Dosierungen oder sie sind in einer kindgerechten Form nötig, etwa wie Saft oder Zäpfchen statt als Tabletten. Auch Mittel gegen Durchfall, Erkältung oder Insektenstiche sind nicht immer für die Kleinsten geeignet. Lassen Sie sich deshalb in der Kinderarztpraxis oder Apotheke beraten, was genau in die Reiseapotheke für Ihr Kind gehört, je nach Alter und Gewicht. Sollte ich auch an meinen Impfschutz denken? Ja, auch eine Überprüfung des Impfstatus gehört zur gesundheitlichen Reisevorbereitung dazu. Ein kurzer Blick in den Impfausweis hilft, um zu prüfen, ob wichtige Impfungen auf dem aktuellen Stand sind: Tetanus und Diphtherie schützen bei Verletzungen oder Wundinfektionen, das kann unterwegs schnell passieren, etwa beim Wandern oder im Wasser. Hepatitis A und B sind Infektionskrankheiten, die über verunreinigte Lebensmittel, Wasser oder Blutkontakte übertragen werden, je nach Reiseziel und Hygienestandards ist das Risiko unterschiedlich hoch. Impfempfehlungen gibt es über das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Auswärtige Amt. Gelbfieber-Impfungen dürfen nur in zugelassenen Impfstellen erfolgen, eine aktuelle Liste für Thüringen finden Sie auf der Seite des Thüringer Sozialministeriums . de_gelbfieber-impfstellen_thueringen.pdf ; Infektionsschutz Wichtig: Bis ein vollständiger Schutz aufgebaut ist, vergehen in der Regel 14 Tage. Bei mehreren Impfungen, Impfabstände beachten, also frühzeitig starten. Für Säuglinge gibt es seit Kurzem eine neue Empfehlung: Alle Babys sollen vor ihrer ersten RSV-Saison im Herbst einen vorbeugenden Schutz gegen das RSV-Virus erhalten. Dabei wird ein spezieller Schutzstoff (Antikörper) einmalig verabreicht. Das Virus kann bei kleinen Kindern schwere Atemwegserkrankungen verursachen und hat in den letzten Jahren viele Krankenhausaufenthalte nötig gemacht. Besonders vor einer Reise im Herbst oder Winter lohnt sich ein Gespräch mit dem Kinderarzt, denn genau dann beginnt die RSV-Saison, in der das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist. Auch Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, etwa am Herzen, Lunge, Nieren oder einem geschwächten Immunsystem, sowie Erwachsene ab 60 Jahren , können sich über die RSV-Impfung beraten lassen. Für sie kann der Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen besonders wichtig sein. Und zum Schluss noch ein Hinweis Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sinnvoll, gerade außerhalb der EU kann sie im Notfall wichtige Kosten übernehmen. Ihr Gesundheitsamt Suhl wünscht Ihnen eine gesunde und entspannte Reise! Haben Sie noch Fragen? Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@stadtsuhl.de .
- Zukunft braucht Zusammenarbeit – KAG Oberzentrum Südthüringen beim Tag der Regionen 2025
Wie gelingt es kleineren Städten, den großen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen – und dabei handlungsfähig und lebenswert zu bleiben? Nicht im Alleingang, sondern nur gemeinsam. Diese zentrale Erkenntnis prägte den bundesweiten „Tag der Regionen 2025“ in Bremerhaven, an dem auch die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Oberzentrum Südthüringen teilnahm. Die KAG setzt diese Erkenntnis bereits erfolgreich in der Praxis um. Die Tagung griff zahlreiche Themen auf, in denen die KAG der vier Städte Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis bereits seit 7 Jahren aktiv ist. So sorgt ein gemeinsames Wirtschaftsförderungskonzept dafür, dass Entwicklungspotenziale gezielt erschlossen werden – konkret, strukturiert und wirkungsorientiert. Eine Förderlotsin unterstützt Unternehmen bei wirtschaftsfördernden Vorhaben und Netzwerkabende bringen neue Kooperationen hervor – wie zuletzt bei Feinmess Suhl und SZM Spannwerkzeuge aus Zella-Mehlis. Auch im gesellschaftlichen Bereich entfaltet die Zusammenarbeit der vier Städte Wirkung: Gemeinsame Veranstaltungen wie der Citybiathlon, ein koordinierter Veranstaltungskalender und das „Vereinsgeflüster“ als Plattform für ehrenamtliche Akteure aus allen vier Städten stärken den sozialen Zusammenhalt und das regionale Miteinander. Diese Beispiele zeigen: Interkommunale Zusammenarbeit ist unter den vier Städten kein abstraktes Ziel, sondern gelebte Realität – mit spürbarem Nutzen. Region als Handlungsebene der Zukunft Die KAG lebt, was auf der Tagung vielfach betont wurde: Städte sind keine Inseln – sie wirken in funktional vernetzten Räumen. Die Region wird damit zur zentralen Handlungsebene der Zukunft. In Fachforen ging es u.a. um Flächenentwicklung, Mobilitätskonzepte oder resiliente Regionen durch gemeinsame Planung – Themen, über die sich die KAG austauscht. Fazit: Zusammenarbeit, strategisches Denken und Mut zum neuen Weg – das macht Regionen zukunftsfähig. „Was andernorts diskutiert wird, leben wir längst: Kooperation über Stadtgrenzen hinweg“, resümiert Suhls Oberbürgermeister André Knapp, Vorsitzender der KAG. eine starke, selbstbewusste und zukunftsfähige Region im Süden Thüringens.
- Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit - Antragsfrist verlängert
Mit der Aufnahme der Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für die Gesellschaft in die Verfassung des Freistaats Thüringen und der Verabschiedung des Ehrenamtsgesetzes durch den Thüringer Landtag, hat die ehrenamtliche Tätigkeit eine enorme Aufwertung erfahren. Damit einher geht auch eine Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Thüringer Kommunen gemäß der Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Vereine der Stadt Suhl können noch bis zum 31.07.2025 einen Antrag stellen, um eine Förderung für Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit oder Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtliche Tätigkeit von Nutzen sind, zu erhalten. Ausführlichere Informationen finden Sie im Internet unter: Kultur und Ehrenamt in Suhl oder Thüringer Ehrenamtsstiftung: Vergabegrundsätze . Die Anträge sind schriftlich oder per E-Mail im Büro des Oberbürgermeisters, Marktplatz 1, 98527 Suhl einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Curtis ( julia.curtis@stadtsuhl.de , 03681-742205)
- Starker Kurs geht weiter: KAG Oberzentrum Südthüringen übergibt Vorsitz und stärkt Zukunftslinie
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Oberzentrum Südthüringen zieht eine positive Bilanz: Trotz politischer Unsicherheiten haben die vier Städte Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis ihre Zusammenarbeit erfolgreich vertieft. Mit dem turnusgemäßen Vorsitzwechsel zum 1. Juli sendet die KAG ein deutliches Signal der Kontinuität und des Aufbruchs. Zugleich erinnert die KAG die Landesregierung an ihre Pflicht aus dem Koalitionsvertrag: Das Landesentwicklungsprogramm zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. „Wir haben in den letzten zwölf Monaten gezeigt, was unsere interkommunale Zusammenarbeit schaffen kann – vor allem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Lebensqualität und Sichtbarkeit“, so André Knapp, Oberbürgermeister der Stadt Suhl. Von Juli 2024 bis Juni 2025 war er Vorsitzender der KAG. Nun hat Alexander Brodführer, Bürgermeister der Stadt Schleusingen, den Vorsitz für ein Jahr inne. Meilensteine der vergangenen Monate Was im letzten Jahr gemeinsam geleistet wurde, lässt sich sehen. Mit drei Wirtschafts-Netzwerkveranstaltungen – vom Empfang in Oberhof über ein innovatives Speed-Dating im Medienhaus Freies Wort bis zum dialogorientierten Abend bei Wiegand-Glas mit Thüringer Wirtschaftsministerin Colette Boos-John – wurde der Austausch mit der lokalen Wirtschaft in den Kompetenzbranchen Präzisions- und Glasbehältertechnologie deutlich vertieft. Ergänzt wurden diese durch zwölf gemeinsame Unternehmensbesuche bei Firmen wie Schaeffler, Bruse, Boehm, SZM Spannwerkzeuge und Vision & Control. Dabei gewannen die Bürgermeister und die AG Wirtschaftsförderung direkte Einblicke in unternehmerische Bedarfe, die in die regionale Arbeit einfließen. „Diese Gespräche sind essenziell, um nicht an den Bedarfen vorbeizuplanen. Wir hören genau hin – und setzen dann gemeinsam um“, betont André Knapp. Auch die Zusammenarbeit mit Vereinen und Ehrenamtlichen wurde gestärkt: Die Veranstaltungsreihe „Vereinsgeflüster“ bot niedrigschwellige Austauschformate zu Themen wie z. B. Social Media und Versicherungen an. „Allem voran steht der Austausch unter den Teilnehmern. Es entstehen neue Kooperationen – da wird eine Tanzlehrerin für Benshausen gefunden oder eine gemeinsame Lesung der Bibliotheken für Oktober 2025 geplant.“, beschreibt der scheidende Vorsitzende Knapp. Zudem hat die KAG ihre Sichtbarkeit ausgebaut: Die Website verzeichnet stetig steigende Seitenaufrufe, vor allem der gemeinsame Veranstaltungskalender der vier Städte wird gut angenommen. Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge, ein Newsletter und Werbeaktionen wie ein Video für den Suhler Aschermittwoch sorgen für sichtbare, regionale Kommunikation. Überregionale Präsenz zeigt die KAG durch Präsentationen auf Fachkongressen und Transferwerkstätten. Auch die gemeinschaftliche Vermarktung von Veranstaltungen hat an Bedeutung gewonnen – etwa bei Weltcups, Stadtfesten, Märkten, der Nordischen Kombination oder dem Rats Run. Ziele für das kommende Jahr Auch mit dem Vorsitzwechsel bleibt der Kurs der KAG klar: „Mit gezielten Maßnahmen wollen wir die Wirtschaft stärken und die Lebensqualität für die Menschen in unserer Region verbessern. Dabei nehmen wir die Anliegen vor Ort ernst und setzen konkrete Projekte um, die nachhaltig wirken. Dafür setzen wir uns mit ganzer Kraft ein“, betont der neue Vorsitzende, Alexander Brodführer. So hat sich die KAG für die kommende Arbeitsphase erneut viel vorgenommen: Veranstaltungen wie der Citybiathlon – am 17. August im Rahmen des Oberhofer Stadtfestes – werden wieder aufgelegt. Unternehmen, Bürger und Gäste sind eingeladen, sich als Staffel zu beteiligen. Parallel startet der Aufbau eines eigenen Facebook- und Instagram-Kanals, um die Öffentlichkeitsarbeit noch zielgerichteter und sichtbarer zu gestalten. Der gemeinsame Veranstaltungskalender erhält Schnittstellen zu Partnerinstitutionen wie der Oberhofer Tourist Information oder dem Congress Centrum Suhl (CCS). Die Einführung eines digitalen 4-Städte-Gutscheins wird im August angegangen. Ab September beginnt zudem eine zertifizierte Gästeführerschulung in Kooperation mit der Volkshochschule Suhl und dem CCS. Ziel ist es, Führungen in allen vier Städten einheitlich und qualitätsvoll anbieten zu können. Für Unternehmen und Vereine sind weitere Netzwerkabende und das „Vereinsgeflüster“ geplant. Der Austausch mit der Wirtschaft wird durch Unternehmensbesuche und Unternehmerfrühstücke vertieft. Auch die tägliche Zusammenarbeit der vier Stadtverwaltungen soll durch Strategietreffen und Mitarbeiterrunden weiter wachsen. Im Fokus: Gemeinsamer Zweckverband Im Fokus des kommenden Arbeitsjahres steht darüber hinaus die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands mit eigener Personal- und Finanzstruktur. Die Vorbereitungen sind bereits weit fortgeschritten, im Herbst soll eine gemeinsame Stadtratsrunde die Gründungsvereinbarung beschließen. „Jetzt geht es darum, unsere Strategien zu institutionalisieren und die Arbeit der KAG dauerhaft in stabile Strukturen zu überführen. Im ersten Schritt geht es dabei konkret um die gemeinsame Wirtschaftsförderung und Kommunikation“, so Alexander Brodführer. Für ihn ist klar: „Der Zweckverband steht für Qualität statt Quantität. Statt Einzelinteressen bündeln wir gemeinsames Können und schaffen mehr Schlagkraft – auch gegenüber dem Land.“ Erwartungen an die Landespolitische Verantwortung Der politische Kontext bleibt weiterhin herausfordernd. Trotz fachlich fundierter Argumente für die bisherige Viererstruktur der Städte Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis hat die frühere Thüringer Landesregierung im Juli 2024 die Erweiterung des Oberzentrums auf sechs Städte beschlossen – mit Meiningen und Schmalkalden. Eine Neubewertung dieser Entscheidung sowie die Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) stehen weiterhin aus. Besonders problematisch zeigt sich für die KAG die aktuelle Situation in der Regionalen Planungsgemeinschaft (RPG): Zella-Mehlis, Meiningen und Schmalkalden haben ihre bisherigen Sitze verloren, sodass nun nur noch drei Sitze für alle sechs Städte verbleiben. Zwei davon sind bereits für Suhl aufgrund seiner Kreisfreiheit reserviert, sodass sich ein einziger Sitz auf Meiningen, Schmalkalden, Zella-Mehlis und Schleusingen aufteilen muss. Es ist fraglich, ob hier alle Interessen gleichberechtigt und mit ausreichend Gewicht vertreten werden können. Die RPG hat deshalb angeregt, dass alle Beteiligten an einen Tisch kommen sollten. Die KAG blickt diesen Gesprächen mit Interesse entgegen und schlägt vor, dass bei dieser Runde auch Vertreter des Landes, in Form des zuständigen Thüringer Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Georg Meier sowie Staatssekretär für Kommunales und Landesentwicklung, Andreas Bausewein, direkt mit am Tisch sitzen. „Wir sind besorgt, dass wichtige raumordnerische Entscheidungen zu wenig an den realen Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet sind. Wir brauchen jetzt klare Maßnahmen, die unseren Wirtschaftsraum stärken – keine Verwässerung“, so der neue KAG Vorsitzende Brodführer. Zusammen mit seinen Amtskollegen macht er die Landespolitik auf Folgendes aufmerksam: „Wir möchten Ministerpräsident Mario Voigt an seine Einschätzung aus Oppositionszeiten erinnern, wonach eine Neubewertung der Größe des Oberzentrums Südthüringen dringend geboten sei.“ Mit dem Vorsitzwechsel setzt die KAG ein Signal der Kontinuität und des Aufbruchs zugleich: Die Kommunen Oberhof, Schleusingen, Suhl und Zella-Mehlis bleiben auf Kurs – für eine starke, selbstbewusste und zukunftsfähige Region im Süden Thüringens.
- Reiseapotheke griffbereit, was gehört rein?
Warum sollte ich überhaupt eine Reiseapotheke dabeihaben? Weil kleinere Verletzungen, Magenprobleme oder Erkältungssymptome im Urlaub schnell auftreten können, und dann ist es gut, wenn man selbst helfen kann. Nicht überall gibt es eine Apotheke gleich um die Ecke oder deutschsprachige Beratung. Außerdem können viele verschreibungspflichtige Medikamente aus Deutschland im Ausland gar nicht erhältlich oder zugelassen sein. Rezepte aus Deutschland werden nicht überall anerkannt, und eine neue Verschreibung vor Ort ist oft nicht möglich. Deshalb: Benötigte Medikamente rechtzeitig in Deutschland verschreiben lassen und mitnehmen, am besten mit passender ärztlicher Bescheinigung. Was gehört in jede Reiseapotheke? Eine Grundausstattung sollte immer dabei sein, egal wo Sie hinreisen. Pflaster, sterile Wundkompressen, Verbandmaterial Fieber- und Schmerzmittel (z.B. Paracetamol oder Ibuprofen) Mittel gegen Durchfall und Reiseübelkeit Nasenspray, Halstabletten, ggf. Erkältungsbalsam Insektenschutzmittel und Gel gegen die Stiche Sonnenschutz (LSF 30 oder höher) Persönliche Medikamente in ausreichender Menge Gibt es praktische Tipps für die Packliste? Wichtige Medikamente ins Handgepäck, für den Fall, dass der Koffer verspätet ankommt. Bei längeren Reisen: An Zeitverschiebung denken, besonders bei festen Einnahmezeiten. Kinderfreundliche Arzneiformen (z.B. Zäpfchen, Säfte) vorher besorgen, die gibt es nicht überall im Ausland. Ärztliche Bescheinigungen mitnehmen, wenn Sie Medikamente wie Insulin, starke Schmerzmittel, ADHS-Therapien oder Betäubungsmittel mitführen. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (SDÜ) vom Arzt ausgestellt und durch die zuständige Landesbehörde beglaubigt (in Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLV)). BfArM - Das BfArM ; Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (Thüringer Landesrechenzentrum) Für Reisen außerhalb Europas wird eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung (am, besten in Englisch) empfohlen, mit Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer, ebenfalls mit behördlicher Beglaubigung. Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ; BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln Ein einfaches Rezept reicht in diesen Fällen nicht aus! Vorlagen gibt es z.B. auf der Seite des ADAC. Medikamente auf Reisen: Das darf ins Handgepäck Bitte Bearbeitungszeit einplanen, oft mehrere Wochen. Was gilt, wenn ich mit Babys oder Kleinkindern verreise? Wenn Sie mit Säuglingen oder Kleinkindern unterwegs sind, braucht die Reiseapotheke besondere Aufmerksamkeit: Für viele Medikamente gelten andere Dosierungen oder sie sind in einer kindgerechten Form nötig, etwa wie Saft oder Zäpfchen statt als Tabletten. Auch Mittel gegen Durchfall, Erkältung oder Insektenstiche sind nicht immer für die Kleinsten geeignet. Lassen Sie sich deshalb in der Kinderarztpraxis oder Apotheke beraten, was genau in die Reiseapotheke für Ihr Kind gehört, je nach Alter und Gewicht. Sollte ich auch an meinen Impfschutz denken? Ja, auch eine Überprüfung des Impfstatus gehört zur gesundheitlichen Reisevorbereitung dazu. Ein kurzer Blick in den Impfausweis hilft, um zu prüfen, ob wichtige Impfungen auf dem aktuellen Stand sind: Tetanus und Diphtherie schützen bei Verletzungen oder Wundinfektionen, das kann unterwegs schnell passieren, etwa beim Wandern oder im Wasser. Hepatitis A und B sind Infektionskrankheiten, die über verunreinigte Lebensmittel, Wasser oder Blutkontakte übertragen werden, je nach Reiseziel und Hygienestandards ist das Risiko unterschiedlich hoch. Impfempfehlungen gibt es über das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Auswärtige Amt. Gelbfieber-Impfungen dürfen nur in zugelassenen Impfstellen erfolgen, eine aktuelle Liste für Thüringen finden Sie auf der Seite des Thüringer Sozialministeriums . de_gelbfieber-impfstellen_thueringen.pdf ; Infektionsschutz Wichtig: Bis ein vollständiger Schutz aufgebaut ist, vergehen in der Regel 14 Tage. Bei mehreren Impfungen, Impfabstände beachten, also frühzeitig starten. Für Säuglinge gibt es seit Kurzem eine neue Empfehlung: Alle Babys sollen vor ihrer ersten RSV-Saison im Herbst einen vorbeugenden Schutz gegen das RSV-Virus erhalten. Dabei wird ein spezieller Schutzstoff (Antikörper) einmalig verabreicht. Das Virus kann bei kleinen Kindern schwere Atemwegserkrankungen verursachen und hat in den letzten Jahren viele Krankenhausaufenthalte nötig gemacht. Besonders vor einer Reise im Herbst oder Winter lohnt sich ein Gespräch mit dem Kinderarzt, denn genau dann beginnt die RSV-Saison, in der das Ansteckungsrisiko besonders hoch ist. Auch Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, etwa am Herzen, Lunge, Nieren oder einem geschwächten Immunsystem, sowie Erwachsene ab 60 Jahren , können sich über die RSV-Impfung beraten lassen. Für sie kann der Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen besonders wichtig sein. Und zum Schluss noch ein Hinweis Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sinnvoll, gerade außerhalb der EU kann sie im Notfall wichtige Kosten übernehmen. Ihr Gesundheitsamt Suhl wünscht Ihnen eine gesunde und entspannte Reise! Haben Sie noch Fragen? Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@stadtsuhl.de .
- Bewohnerparkgebührenordnung
veröffentlicht am 30.06.2025
- Information zur 14. Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl (nicht öffentliche Sitzung)
Freitag, 04. Juli 2025, um 14:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am:27.06.2025
- Einladung zur 3. Sitzung des zeitweiligen Ausschusses ÖPNV des Stadtrates Suhl
Montag, 30. Juni 2025, um 17:00 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 8 (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 24.06.2025
- Grillspaß ohne Keime: Was Sie über Hygiene beim Zubereiten wissen sollten
Grillen gehört im Sommer einfach dazu, egal ob auf Vereinsfesten, im Garten oder bei Schulveranstaltungen. Doch mit steigenden Temperaturen steigt auch das Risiko: Lebensmittelinfektionen, ausgelöst durch Keime wie Salmonellen oder Campylobacter, oder Lebensmittelvergiftungen durch von Bazillus cerreus oder Staphylokokkus aureus gebildeten Giften, können schnell aus einem fröhlichen Grillabend ein unangenehmes Gesundheitsproblem machen. Bacillus cerreus und Staphylokokkus aureus können Dauerformen (Sporen) ausbilden, die zum Beispiel bei einer ungenügenden Erhitzung nicht abgetötet werden. Die von den Keimen gebildeten Gifte sind hitzestabil, so dass eine erneute Verwendung des Lebensmittels, auch nicht nach einer ausreichenden Erhitzung, möglich ist, ohne eine Vergiftung auszulösen. Vor allem rohes Geflügel, Hackfleisch und Fisch gelten als besonders anfällig. Umso wichtiger ist es, auf einfache, aber wirkungsvolle Hygieneregeln zu achten. 🛒 Schritt 1: Sicher einkaufen Geflügel, Hackfleisch und Fisch gehören zu den empfindlichen Lebensmitteln. Sie müssen immer gut gekühlt transportiert werden, am besten in einer isolierten Kühltasche mit Kühlakku. Achte darauf, diese Produkte erst ganz zum Schluss einzukaufen und dass die Verpackung unbeschädigt und dicht verschlossen ist. 🧊 Schritt 2: Richtig lagern Zuhause sofort in den Kühlschrank, möglichst unten , wo es am kältesten ist. Nicht offen neben anderen Lebensmitteln lagern, insbesondere nicht neben Obst, Gemüse, Grillkäse oder Milchprodukten. Warum? Rohe Fleisch- und Fischprodukte können über Verpackung oder austretenden Saft krankmachende Keime in die Umgebung verteilen. Kommen diese in Kontakt mit Lebensmitteln, die roh gegessen oder vorm Essen nur leicht erhitzt verzehrt werden, kann das zu Infektionen/ Vergiftungen führen. Deshalb gilt: Fleisch und Fisch immer separat, abgedeckt und gut gekühlt lagern , am besten in einer eignen Schale oder Box. Hackfleisch und Geflügel am selben Tag verarbeiten , Fisch ebenfalls möglichst frisch verwenden. 🔪 Schritt 3: Vorbereitung mit System Getrennte Schneidebretter für Fleisch, Fisch und andere Zutaten verwenden, keine Ausnahme! Hände gründlich mit Seife waschen , vor und nach jedem Kontakt mit rohem Fleisch und Fisch (Sporen und Gifte können nicht durch Desinfektionsmittel unschädlich gemacht werden!). Keine Küchenutensilien doppelt benutzen, das heißt: was für rohes Fleisch genutzt wurde, darf nicht ans Gemüse oder Grillkäse. 🔥 Schritt 4: Sicher und lecker grillen Hackfleisch, Geflügel und Fisch immer vollständig durchgaren! Bei diesen Lebensmitteln reicht schon eine kleine Keimmenge für eine Infektion aus. Kein Fleischsaft darf mit gegarten Speisen oder Beilagen in Berührung kommen. Grillzange regelmäßig säubern oder verschiedene getrennt verwenden. ❄️ Schritt 5: Reste clever behandeln Auch wenn das Grillgut durchgegart ist, sollte es nicht lange ungekühlt stehen bleiben, besonders nicht in der Sonne. Warum? Nach dem Garen könne neue Keime an die Speisen gelangen, z.B. durch Hände, Besteck oder Insekten. Bei sommerlichen Temperaturen vermehren sich Keime auf eiweißhaltigen Speisen (Fleisch, Fisch, Käse) sehr schnell und das meist ohne sichtbare Veränderungen . Daher: Reste zügig abkühlen lassen und in den Kühlschrank stellen. Im Kühlschrank: Innerhalb von 1-2 Tagen verbrauchen, da sich auch bei 4⁰C langsam Keime bilden können. Im Tiefkühler: Längere Lagerung möglich, mehrere Wochen, je nach Lebensmittel. Was tun, wenn doch etwas passiert ist: Erste Hilfe bei Lebensmittelinfektionen/ - Vergiftung Auch bei guter Hygiene kann es vorkommen, dass jemand nach dem Essen Beschwerden entwickelt. Typische Anzeichen einer Lebensmittelinfektion/ - Vergiftung sind Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall . In solchen Fällen gilt: Nicht unterdrücken: Erbrechen und Durchfall sind Schutzreaktionen, sie helfen dem Körper, Keime oder Gifte loszuwerden. Keine Stopfmittel (z.B. Antibrech- oder Durchfallmittel) einnehmen. Kohlepräparate (z.B. medizinische Aktivkohle) können helfen, Bakterien und Gifte im Magen-Darm-Trakt zu binden. Ausreichend trinken! Besonders geeignet leicht gezuckerte Tees oder Cola. Cola kann in diesem Fall ausnahmsweise hilfreich sein, da sie schnell verwertbare Energie liefert, gerade wenn der Appetit fehlt. Etwas Salz zuführen , z.B. Salzstangen oder Brühe, damit der Mineralhaushalt stabil bleibt. Lebensmittelreste oder Reste von Erbrochenen oder Durchfall (gut gekühlt) aufheben, das hilft bei der Ursachenklärung. In den meisten Fällen verschwinden die Beschwerden nach wenigen Stunden oder Tagen. 🚑Zum Arzt gehen, wenn: Fieber auftritt die Schleimhäute trocken werden Kinder, ältere Menschen oder geschwächte Personen betroffen sind die Symptome länger anhalten oder sich verschlimmern 👥 Hinweis: Gesundheitszeugnis – einfach online erledigen! Wer bei Veranstaltungen Lebensmittel zubereitet, ausgibt oder grillt, etwa bei Schulfesten, Vereinsfeiern, Stadtfesten oder ähnlichen Anlässen, benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (ISSG) – oft „Gesundheitszeugnis“ genannt. 💻 Diese Belehrung kann bequem online durchgeführt werden mit kurzer Videobelehrung und Test, ganz ohne Termin im Amt. Infos & Anmeldung: www.suhl.eu unter Bürgerservice > Gesundheitszeugnis Haben Sie noch Fragen? Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser Gesundheitsamt unter Veterinaer-Lebensmittelueberwachung@stadtsuhl.de
- Erlaubnispflicht der Durchführung von Öffentlichem Glücksspiel
Veranstaltung von öffentlichen Lotterien – Kleine Lotterien - und Ausspielungen in Thüringen Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Öffentlich wird das Ganze, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht, z. B. im Rahmen von Veranstaltungen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt. Die Durchführung von öffentlichen Glücksspielen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Zum öffentlichen Glücksspiel zählen Lotterien (Verlosung von Geldgewinnen) und Ausspielungen (Verlosung von Sachpreisen). Am 20.05.2025 wurde durch das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung für das Land Thüringen eine Allgemeine Erlaubnis für die Veranstaltung von öffentlichen Lotterien – Kleine Lotterien - und Ausspielungen erlassen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 24/2025, Seiten 766/767) und tritt am 01.07.2025 in Kraft. Dieser sind alle zu beachtenden Hinweise und Nebenbestimmungen zu entnehmen. Der Veranstalter hat dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zu dienen und der eingenommene Erlös darf auch nur für solche Zwecke verwandt werden. Erfüllt der Veranstalter diese Voraussetzungen nicht, ist die Durchführung einer Lotterie oder einer Ausspielung ausgeschlossen. Wird auf dem Gebiet der Stadt Suhl eine Lotterie oder Ausspielung durchgeführt, ist diese mindestens zwei Wochen vor Durchführung dem Ordnungs- und Bürgeramt, SG Gewerbeangelegenheiten, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl, schriftlich anzuzeigen. Das entsprechende Formular ist unter der Rubrik auf der Homepage der Stadtverwaltung zu finden www.suhl.eu . Rückfragen werden gerne auch telefonisch unter folgender Rufnummer beantwortet: 03681 74-2970. Hinweis: Die Anzeigepflicht für öffentliche Lotterien und Ausspielungen berührt dabei nicht die Pflicht zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung.
- Bekanntmachung zur 13. Sitzung des Hauptausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl (nicht öffentliche Sitzung)
Mittwoch, 25. Juni 2025, um 16:00 Uhr im Alten Rathaus, Großes Sitzungszimmer (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 20.06.2025












