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  • Weil Suhl uns verbindet

    Warum gibt es den Tag der Nachbarschaft? Der Tag der Nachbarschaft lädt dazu ein, das Miteinander in der eigenen Stadt bewusster wahrzunehmen. Unter dem Motto, „Nachbarschaft feiern. Vielfalt erleben.“ Macht die nebenan.de Stiftung bundesweit darauf aufmerksam, wie wichtig gute Nachbarschaft, gegenseitige Unterstützung und ein offenes Miteinander im Alltag sind. Bereits zum neunten Mal findet dieser Aktionstag statt und es beteiligen sich bundesweit Privatpersonen, Vereine, Schulen, soziale Einrichtungen und Kommunen. Welche Bedeutung hat der Tag der Nachbarschaft? Unsere Stadt ist geprägt durch ihre persönliche Atmosphäre, von kurzen Wegen und davon, dass Menschen sich im Alltag begegnen. Gerade deshalb kann der Tag der Nachbarschaft eine Gelegenheit sein, diese Verbundenheit einmal bewusst in den Mittelpunkt zu stellen. Was macht das Zusammenleben in Suhl besonders? In Suhl kommen viele Lebenswelten zusammen: ältere Menschen, Familien, Kinder, Jugendliche, Alleinlebende, Zugezogene und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie stark der demografische Wandel unsere Stadt prägt. Suhl zählt rund 34.685 Einwohnerinnen und Einwohner. Mehr als 10.800[1] von ihnen sind 67 Jahre und älter. Gerade deshalb ist gute Nachbarschaft wichtig. Sie kann Generationen verbinden, Einsamkeit vorbeugen, Unterstützung im Alltag ermöglichen und das Miteinander in unserer Stadt stärken. Wie entsteht eine gute Nachbarschaft? Eine gute Nachbarschaft entsteht dort, wo Menschen miteinander, statt nebeneinander leben. Oft sind es die kleinen Dinge, die dabei eine große Wirkung haben: ein freundlicher Gruß, ein kurzes Gespräch, Hilfe beim Tragen einer Einkaufstasche oder die Frage, ob alles in Ordnung ist. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern um Aufmerksamkeit und ein respektvolles Miteinander. Wenn Nachbarn einander wahrnehmen und nicht aus dem Blick verlieren, kann Unterstützung im Alltag leichter entstehen, manchmal schon durch ein offenes Ohr oder eine kleine Hilfe zur richtigen Zeit. Warum ist Zusammenhalt in Suhl heute besonders wichtig? Wir alle wohnen Tür an Tür und genau diese Vielfalt macht doch eine Stadt aus, oder? Ein weiterer Blick auf die Entwicklung unserer Stadt zeigt, wie wichtig ein starkes Miteinander heute ist: Suhl verzeichnet einen hohen Anteil an wegziehenden jungen Menschen zwischen 18 bis 24 Jahren. Im Jahr 2024 lag dieser bei -15,3%[2]. Das bedeutet, dass weiterhin mehr Menschen die Stadt Suhl verlassen. Besonders jüngere Menschen orientieren sich häufig für Ausbildung, Studium oder berufliche Perspektiven in größere Städte. Umso wichtiger ist es, Suhl als lebenswerte und attraktive Stadt weiter zu stärken. Neben Arbeitsplätzen und Infrastruktur spielt dabei vor allem das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle. Menschen bleiben dort, wo sie sich willkommen fühlen, Kontakte knüpfen können und Gemeinschaft erleben. Eine lebendige Nachbarschaft, gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Aktivitäten können dazu beitragen, das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken und Suhl für alle Generationen noch lebenswerter zu machen. Menschen leben hier in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen zusammen, ob allein, in Familien, mit Unterstützungsbedarf, neu zugezogene oder schon lange in Suhl verwurzelt. Umso wichtiger ist eine Nachbarschaft, die aufmerksam bleibt und verbindet. Gemeinsame Festivitäten, kleine Begegnungen im Alltag und ein offenes Miteinander können helfen, Menschen wieder stärker zusammenzubringen. Nachbarschaft bedeutet auch, unterschiedliche Lebensphasen und Bedürfnisse zu verstehen. Die einen wünschen sich Ruhe, die anderen suchen Begegnung, Austausch oder einfach einen Ort, an dem sie sich treffen können. Wenn Jugendliche im Wohngebiet zusammenkommen, wenn es einmal lebhafter wird oder wenn in Suhl ein Simson-Moped zu hören ist, gehört das ein Stück weit zum Leben in unserer Stadt. Natürlich braucht es Rücksicht, aber auf allen Seiten. Was hat Suhl seinen Bürgerinnen und Bürgern zu bieten? Fakt ist: Suhl hat seinen Bürgerinnen und Bürgern viel zu bieten. Es gibt Angebote für verschiedene Altersgruppen und Lebenssituationen für Kinder, Jugendliche, Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie für alle, die sich engagieren oder Gemeinschaft erleben möchten. Dazu gehören unter anderem Beratungsangebote, Begegnungsmöglichkeiten, Vereine, kulturelle Veranstaltungen, Sport- und Freizeitangebote, Pflege- und Unterstützungsangebote sowie gemeinschaftliche Projekte. Viele dieser Möglichkeiten werden im Alltag jedoch nicht immer wahrgenommen. Dabei lebt unsere Stadt davon, dass Menschen vorhandene Angebote nutzen, weitergeben und mitgestalten. Wer sich informieren, Unterstützung finden oder selbst aktiv werden möchte, findet eine erste Orientierung auf der Internetseite der Stadt Suhl. Soziales & Bildung | Suhl Für ältere Menschen und Angehörige bietet außerdem der Seniorenwegweiser der Stadt Suhl einen guten Überblick über Beratungs-, Unterstützungs- und Begegnungsangebote. Muss man für den Tag der Nachbarschaft etwas Großes organisieren? Nein, niemand muss eine große Veranstaltung organisieren. Schon kleine Ideen können ein Zeichen für Offenheit und Gemeinschaft setzen: ein schön gestalteter Hauseingang, eine kleine Einladung zum Austausch oder eine Aktion im Wohnviertel. Der Gedanke dahinter ist einfach: Menschen zusammenbringen und das Bewusstsein dafür stärken, wie wichtig gute Nachbarschaften für das tägliche Leben sind. Der Tag der Nachbarschaft erinnert daran, dass Gemeinschaft nicht selbstverständlich ist, sondern von Menschen lebt, die bereit sind, offen aufeinander zuzugehen. Denn Suhl braucht uns ALLE. Wo kann man sich weiter informieren? Wenn damit Ihr Interesse geweckt wurde, am bundesweiten Nachbarschaftstag teilzunehmen und Suhl ein Stück weit näherzubringen, dann informieren sie sich gerne weiter und lassen sich inspirieren, auch auf den Seiten der nebenan Stiftung. Start | Tag der Nachbarschaft - Ein Tag für mehr Gemeinschaft Quellen: Startseite | Gesundheits- und Pflegeplattform Thüringen Start | Tag der Nachbarschaft - Ein Tag für mehr Gemeinschaft Faktencheck zum Arbeitsmarkt - Arbeitsmarktmonitor [1] Vgl. Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, 2024 /Thüringer Gesundheitsplattform [2] Vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2024

  • Neues digitales Infoterminal am Dianabrunnen offiziell in Betrieb

    Seit dem 18. Mai 2026 ist das neue digitale Infoterminal am Dianabrunnen vor dem Einkaufscentrum am Steinweg offiziell in Betrieb. Das moderne Terminal bietet Bürgerinnen, Bürgern sowie Gästen der Stadt einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu wichtigen Informationen rund um Suhl. Neben aktuellen Mitteilungen aus dem Rathaus und den Ortsteilen stehen unter anderem ein digitaler Stadtplan, Hinweise zu Sehenswürdigkeiten, kulturellen Angeboten sowie Informationen zu lokalen Unternehmen zur Verfügung. Zusätzlich wird auch der Veranstaltungskalender der KAG Oberzentrum angezeigt, sodass Besucherinnen und Besucher einen gebündelten Überblick über Veranstaltungen und Angebote in der Region erhalten. Die Bedienung erfolgt intuitiv über einen Touchscreen und orientiert sich an den gewohnten Anwendungen moderner Smartphones und Tablets. Informationen können somit einfach und bequem per Fingertipp abgerufen werden. Realisiert wurde das Projekt durch die Stadtverwaltung Suhl in Kooperation mit dem Städte-Verlag aus Fellbach bei Stuttgart. Der Städte-Verlag übernimmt neben der Finanzierung der Hardware und dem Bau des Fundaments auch die laufende Wartung sowie den technischen Service. Das Terminal wird zunächst für einen Zeitraum von zehn Jahren am Standort verbleiben und das bestehende Informationsangebot der Stadt nachhaltig ergänzen. Mit dem neuen Angebot setzt die Stadt Suhl einen weiteren Schritt in Richtung moderner und digitaler Stadtentwicklung.

  • Frist zum Pflichtumtausch Führerschein läuft auch für EU-Kartenführerscheine

    Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise in neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Es besteht die Pflicht zum Umtausch, auch weil alle Führerscheine einen einheitlichen europaweiten Standard einhalten sollen. Die neuen Führerscheine sind ab Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Diese Gültigkeit gilt bereits für alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausches der Führerscheine sind derzeit die Fahrerlaubnisinhaber zum Umtausch aufgerufen, deren EU-Kartenführerscheine ab 1. Januar 2002 bis 31.12.2004 ausgestellt worden sind. Diese Führerscheine werden zum 19.01.2027 ungültig. Das Autofahren mit einem ungültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass es bei Fahrten im Ausland mit dem ungültigen Führerschein zu Problemen kommen kann. Für alle Führerscheine, die vor dem 01. Januar 2002 ausgestellt wurden, ist die Frist zum Umtausch bereits abgelaufen. Dennoch kann der Umtausch weiterhin problemlos erfolgen und sollte zeitnah nachgeholt werden. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Führerscheinmodell oder Ausstellungsjahr des Führerscheins. Ein Umtausch vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ist jederzeit möglich. Für den Umtausch des Führerscheins sind folgende Unterlagen notwendig: - des bisherigen Führerscheins, - des Personalausweises sowie - ein ausgedrucktes, biometrisches Passbild. Ein Passbild kann gegen ein Entgelt von 7,00 € auch vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal erstellt werden. Die Beantragung kann bei persönlicher Vorsprache, nach vorheriger Terminvereinbarung, erfolgen. Termine können unter www.suhl.eu unter der Rubrik Rathaus & Info > Bürgerservice > online Terminvereinbarung oder direkt unter https://stadtsuhl.flexappoint.de/#/) in der Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde selbstständig vereinbart werden. Auch können Sie ohne Terminvereinbarung jeden ersten Samstag im Monat, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Erledigung Ihrer Anliegen vorsprechen. Ihr Ordnungs- und Bürgeramt

  • Flyer zur 19. KinderKulturNacht

    Am 6. Juni 2026 legt die Stadt Suhl die Innenstadt wieder für einen Tag komplett in Kinderhände. Da gibt es - nicht nur für die Jüngsten - viel zu entdecken und zu erleben. Den aktuellen Flyer zur Veranstaltung finden Sie und ihr hier: Alle Informationen gibt es natürlich auch hier auf der Seite unter: www.suhl.eu/kinderkulturnacht

  • Vor der Urlaubszeit Dokumente prüfen

    Vor Beginn der Urlaubszeit empfiehlt sich ein Blick auf die eigenen Dokumente. Sind Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abgelaufen, müssen neue Dokumente beantragt werden. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei hierfür ca. 4-6 Wochen. Erfahrungsgemäß können die Produktionszeiten vor und während Haupturlaubszeiten auf bis zu bis zehn Wochen steigen. Daher ist eine rechtzeitigte Beantragung wichtig, um sich unnötigen Stress und höhere Gebühren zu ersparen. Ein neuer Personalausweis kostet 46,00 Euro, ein Reisepass 70,00 Euro. Für Antragsteller unter 24 Jahren entstehen Gebühren für einen Personalausweis in Höhe von 27,60 Euro sowie für einen Reisepass in Höhe von 37,50 Euro. Sollten Sie Ihren Führerschein im Rahmen des Pflichtumtauschs erneuern, fallen Gebühren in Höhe von 26,50 Euro an. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins kostet 15,00 Euro und für die Fahrerkarte sind circa 34,00 Euro an Gebühren einzuplanen. Die Antragstellung muss jeweils persönlich erfolgen. Die Dokumente können nach vorheriger Terminvereinbarung (unter www.suhl.eu unter der Rubrik Rathaus & Info > Bürgerservice > online Terminvereinbarung oder direkt unter https://stadtsuhl.flexappoint.de/#/) in der Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Auch können Sie ohne Terminvereinbarung jeden ersten Samstag im Monat, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Erledigung Ihrer Anliegen vorsprechen. Für die Erstellung von aktuellen, biometrischen Passbildern steht in unserer Behörde ein Selbstbedienungsterminal (Kosten 7,00 €) bereit. Die neu beantragten Ausweisdokumente können Sie sich nach Hause schicken lassen. Dies spart Zeit und eine erneute Vorsprache in unserer Behörde. Für die Versendung des Führerscheins werden 6,32 Euro erhoben. 15,00 Euro kostet jeweils der Versand von Reisepass und Personalausweis. Die weiteren Bedingungen können Sie bei den zuständigen Mitarbeitern erfragen. Allen Urlaubsreisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Das Auswärtige Amt hält hierzu unter www.auswaertiges-amt.de umfangreiche Hinweise bereit. Die Stadt Suhl wünscht eine erholsame Urlaubszeit. Ihr Ordnungs- und Bürgeramt

  • Das kleine Fundrecht

    Vielen Dank an alle ehrlichen Finder In diesem Jahr wurden bereits 64 Fundgegenstände im Fundbüro der Stadt Suhl abgegeben. Dazu gehören unter anderem neben 20 Schlüsseln auch eine Lesebrille und eine Smartwatch. Auch vier Portemonnaies und ein USB-Stick wurden in 2026 schon als Fundsache abgegeben. Abgeholt wurden davon bisher nur 13 Gegenstände. Wer eine verlorene Sache mit einem Wert von mehr als 10 Euro findet und an sich nimmt, hat dies der zuständigen Behörde bzw. dem Eigentümer oder Empfangsberechtigten unverzüglich anzuzeigen und abzugeben (§§ 965, 967 BGB). Wer eine solche Anzeige unterlässt macht sich gegebenenfalls nach dem StGB wegen Unterschlagung strafbar. Bei der Meldung eines Fundgegenstandes wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders (für einen eventuellen späteren Eigentumserwerb) aufgenommen. Der Finder bekommt zum Nachweis des Fundes und seiner Legitimation eine Ausfertigung der Fundanzeige. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer/Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, so kann der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand (§ 973 BGB) anmelden. Verzichtet der Finder auf das Recht des späteren Eigentumserwerbs oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Personen, die etwas in Suhl verloren haben, können ganz einfach über ein Online-Portal eine digitale Verlustmeldung stellen und angeben, was an welchem Ort verloren wurde. Eine Bestätigung erhalten Sie per E-Mail. Auch können Sie selbstständig nachschauen, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben bzw. angezeigt wurde. Beides kann auf www.suhl.eu unter der Rubrik Bürgerservice bzw. direkt auf www.fundbürodeutschland.de erfolgen. Das Fundbüro ist im Neuen Rathaus, Friedrich-König-Str. 42, im Zimmer 152 untergebracht und telefonisch zu erreichen unter 03681/742300. Öffnungszeiten des Fundbüros: Montag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Ein herzlicher Dank gilt all den ehrlichen Findern, die eine Fundsache an die zuständige Behörde oder auch den Eigentümer/Verlierer abgeben. Ihr Ordnungs- und Bürgeramrt

  • Abteilungsleiter Straßenverwaltung (m/w/d) – Öffentliche Stellenausschreibung

    Im Eigenbetrieb „Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Abteilungsleiter Straßenverwaltung (m/w/d) neu zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: inhaltliche und organisatorische Leitung der Abteilung Straßenverwaltung Bearbeitung von schwierigen und komplexen Aufgaben der Abteilung Straßenverwaltung Planung, Durchführung und Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen (Straßeninstandsetzung) Vorbereitung u. Durchführung v. Ausschreibungen Erstellung von Leistungsverzeichnissen Vorbereitung u. Koordinierung der Bauausführung, Leitung der Baustellenberatung Abnahme der Leistungen Aufmaßerstellung Durchführung der Abrechnung Überwachung der Gewährleistung Priorisierung von Straßenbaumaßnahmen, Vorstellung der Straßenbaumaßnahmen in Ausschüssen Erarbeitung fachtechnischer Aufgabenstellungen bzgl. Vorplanung für Straßen, Gehwege etc. und Prüfung von verkehrstechnischen Planunterlagen zu städtischen Baumaßnahmen Erstellen von Sondernutzungserlaubnissen und Erstellung der Sondernutzungssatzung sowie Sondernutzungsgebührensatzung Von den Bewerbern (m/w/d) werden folgende Voraussetzungen erwartet: Fachhochschulabschluss als Bauingenieur, bevorzugt für Straßen- bzw. Tiefbau oder entsprechender Bachelorabschluss Kenntnisse und Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung Bereitschaft zur Arbeit im Außendienst Erfahrungen in der Leitungstätigkeit gute Kenntnisse in der EDV-Anwendung hohe physische und psychische Belastbarkeit sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau C1 nach GeR/CEFR) Führerschein Klasse B Arbeitszeit: Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Bewertung: Die Stelle sind mit Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet. (Jahresbrutto einschl. Jahressonderzahlung ca. 56.500 EUR bis 88.500 EUR) Zusätzlich gibt es eine monatliche Zulage von 750 EUR. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 25.10.2026 über unser Onlinebewerberportal oder direkt an das Personal- und Hauptamt der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl oder per E-Mail an bewerbung@stadtsuhl.de. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages.

  • Information zur Errichtung von Jagdeinrichtungen und Information zur Kirrung in Schutzgebieten

    Information zur Errichtung von Jagdeinrichtungen Gemäß § 36 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) darf der Jagdausübungsberechtigte auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken Anlagen nur mit schriftlicher Einwilligung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten errichten; die Einwilligung kann durch die untere Jagdbehörde ersetzt werden, wenn dem Eigentümer des Grundstückes die Duldung der Anlage unter Berücksichtigung der jagdlichen Erfordernisse zumutbar ist. Der Eigentümer des Grundstückes kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die auf Antrag eines der Beteiligten durch die untere Jagdbehörde festgesetzt wird. In Schutzgebieten i. S. d. §§ 23 bis 29, gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 sowie Schutzgebieten des Netzes NATURA 2000 (FFH, SPA) nach § 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bedarf es zusätzlich der Genehmigung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Stadt Suhl. Information zur Kirrung in Schutzgebieten Gemäß § 16 der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO) ist es verboten, Wild in Naturschutzgebieten (NSG), geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB), Flächennaturdenkmalen (FND) oder gesetzlich geschützten Biotopen zu füttern oder zu kirren. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 32 Nr. 8 ThürJGAVO dar und kann nach § 56 Abs. 1 Nr. 10 ThJG mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Die genaue Lage und Abgrenzung der Schutzgebiete (NSG, GLB, FND) und gesetzlich geschützten Biotope (OBK und WBK) können dem Kartendienst des TLUBN https://antares.thueringen.de/cadenza/;jsessionid=79183E1F49ADF4B7F4465FD97FC3CA14 oder der „Meine Umwelt“-App (Karte à Themenauswahl à Biotope + Naturdenkmale flächenhaft + Naturschutzgebiete) entnommen werden. Alternativ besteht gem. § 15 Abs. 3 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) durch Flächeneigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte jederzeit die Möglichkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfragen, ob sich in dem jeweiligen Jagdbezirk ein Schutzgebiet befindet und welche Handlungen dort aus naturschutzrechtlicher Sicht zulässig oder verboten sind. Bitte informieren Sie sich selbstständig, ob in Ihrem Jagdbezirk Schutzgebiete und/oder gesetzlich geschützte Biotope vorkommen.

  • Einladung zur 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Suhl

    Mittwoch, 13. Mai 2026, 16:30 Uhr im Oberrathaussaal des Alten Rathauses (Marktplatz 1, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 07.05.2026

  • Einladung zur 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl

    Dienstag, 12. Mai 2026, 17:30 Uhr im Neuen Rathaus, Raum 7 (Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl) Veröffentlicht am: 06.05.2026

  • Allgemeinverfügung - Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 12 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) für Teilnehmer an der ISSF Junioren Weltmeisterschaft 2026 im SSZ Suhl

    Veröffentlicht am: 01.05.2026 Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung - Ausnahme von der Erlaubnispflicht gemäß § 12 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) für Teilnehmer an Wettkämpfen und am Training zur ISSF Junioren Weltmeisterschaft 2026 in der Wettkampfstätte der Schießsportzentrum (SSZ) Suhl GmbH

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